-
OWiG 1968 § 65 Allgemeines (Law)
Die Ordnungswidrigkeit wird, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, durch Bußgeldbescheid geahndet.
-
OWiG 1968 § 66 Inhalt des Bußgeldbescheides (Law)
(1) Der Bußgeldbescheid enthält 1. die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter, ...
-
OWiG 1968 § 76 Beteiligung der Verwaltungsbehörde (Law)
(1) Das Gericht gibt der Verwaltungsbehörde Gelegenheit, die Gesichtspunkte vorzubringen, die von ihrem Standpunkt für die Entscheidung von Bedeutung sind. Dies gilt auch, wenn das Gericht erwägt, das...
-
OWiG 1968 § 77 Umfang der Beweisaufnahme (Law)
(1) Das Gericht bestimmt, unbeschadet der Pflicht, die Wahrheit von Amts wegen zu erforschen, den Umfang der Beweisaufnahme. Dabei berücksichtigt es auch die Bedeutung der Sache. ...
-
OWiG 1968 § 77b Absehen von Urteilsgründen (Law)
(1) Von einer schriftlichen Begründung des Urteils kann abgesehen werden, wenn alle zur Anfechtung Berechtigten auf die Einlegung der Rechtsbeschwerde verzichten oder wenn innerhalb der Frist Rechtsbe...
-
OWiG 1968 § 80a Besetzung der Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte (Law)
(1) Die Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte sind mit einem Richter besetzt, soweit nichts anderes bestimmt ist. (2) Die Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte sind mit drei Richtern einschlie...
-
OWiG 1968 § 84 Wirkung der Rechtskraft (Law)
(1) Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden oder hat das Gericht über die Tat als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat rechtskräftig entschieden, so kann dieselbe Tat nicht mehr als Ordnungswid...
-
OWiG 1968 § 87 Anordnung der Einziehung (Law)
(1) Hat die Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren über die Einziehung eines Gegenstandes zu entscheiden, so ist sie auch für die Anordnung der Verfahrensbeteiligung, die Beiordnung eines Rechtsanwalt...
-
OWiG 1968 § 92 Vollstreckungsbehörde (Law)
Vollstreckungsbehörde im Sinne der nachfolgenden Vorschriften dieses Abschnitts ist in den Fällen des § 90 die Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, sonst die Stelle, der nach § 91...
-
OWiG 1968 § 100 Nachträgliche Entscheidungen über die Einziehung (Law)
(1) Über die Aufhebung des Vorbehalts der Einziehung und die nachträgliche Anordnung der Einziehung eines Gegenstandes oder des Wertersatzes (§ 24 Abs. 2 Satz 3, § 25 Abs. 4) entscheidet ...
-
OWiG 1968 § 103 Gerichtliche Entscheidung (Law)
(1) Über Einwendungen gegen 1. die Zulässigkeit der Vollstreckung, 2. ...
-
OWiG 1968 § 104 Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung (Law)
(1) Die bei der Vollstreckung notwendig werdenden gerichtlichen Entscheidungen werden erlassen 1. von dem nach § 68 zuständigen ...
-
OWiG 1968 § 110d Aktenausdruck, Akteneinsicht und Aktenübersendung (Law)
(1) Von einem elektronischen Dokument kann ein Aktenausdruck gefertigt werden. § 298 Abs. 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. Vorhandene Vermerke nach § 110b Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1 s...
-
OWiG 1968 § 111 Falsche Namensangabe (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag s...
-
OWiG 1968 § 117 Unzulässiger Lärm (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft e...
-
OWiG 1968 § 119 Grob anstößige und belästigende Handlungen (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. öffentlich in einer Weise, die geeignet ist, andere zu belästigen, oder ...
-
OWiG 1968 § 120 Verbotene Ausübung der Prostitution (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, zuwiderhandelt. (2)...
-
OWiG 1968 § 123 Einziehung, Unbrauchbarmachung (Law)
(1) Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach § 119 bezieht, können eingezogen werden. (2) Bei der Einziehung von Schriften, Ton- und Bildträgern, Datenspeichern, A...
-
OWiG 1968 § 133 Übergangsvorschriften (Law)
(1) Die Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung und das Verfahren bei seiner Abwesenheit richten sich nach dem Recht, das zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem die erste Ladung des Betroffenen zur...
-
ZustAOBeih III. (Law)
1. Auf Grund des § 172 des Bundesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes sind für die Ent...