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SGB 4 § 92 Versicherungsämter (Law)
Versicherungsamt ist die untere Verwaltungsbehörde. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, welche Behörde zuständige Behörde im Sinne von Satz 1 ist. Sie können ...
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BinSchUO2008Anh X (XXXX) Dienstanweisung Nr. 2 Berechnungsgrundlagen für Gierfähren, die nicht an einer Hochseilanlage befestigt sind sowie für Querseilfähren (Kahnseilfähren, Seilfähren und Kettenfähren) zu Anhang X § 3.04 (Law)
...xt in Bearbeitung
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EinigVtr Anlage I Kap X G II Anlage I Kapitel X (Law)
Bundesrecht wird wie folgt aufgehoben, geändert oder ergänzt: 1. Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der B...
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EinigVtr Anlage I Kap X H II Anlage I Kapitel X (Law)
...zbuch übersteigt, und die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 4 erfüllt." b) In § ...
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EinigVtr Anlage II Kap X B III Anlage II Kapitel X (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: §§ 3 bis 5 der Sechsten Durchführungsbestimmung vom 29. Dezember 19...
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EinigVtr Anlage II Kap X H III Anlage II Kapitel X (Law)
...zbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Juni 1977 (GBl. I Nr. 18 S. 185), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsgesetzbuches vom 22. Juni 1990 (GBl. I N...
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EinigVtr Anlage I Kap X C II Anlage I Kapitel X (Law)
Bundesrecht wird wie folgt ergänzt: Nach § 51 des Zivildienstgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 1986 (BGBl. I S. 1205), zuletzt geändert dur...
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EinigVtr Anlage I Kap X D I Anlage I Kapitel X (Law)
Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages ist ausgenommen: 1. Reichsärztekammer-Abwicklungsgesetz vom...
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EinigVtr Anlage I Kap X D II Anlage I Kapitel X (Law)
...Xa eingefügt: "IXa. Abschnitt Überleitungsregelung aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands § 30a ...
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EinigVtr Anlage I Kap X E II Anlage I Kapitel X (Law)
Bundesrecht wird wie folgt geändert oder ergänzt: 1. § 6 der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung vom 16. Juni ...
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EinigVtr Anlage I Kap X F II Anlage I Kapitel X (Law)
Bundesrecht wird wie folgt aufgehoben oder ergänzt: 1. Fleischhygienegesetz in der Fassung der Bekanntmachung...
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RAG 20 § 10 (Law)
(1) Die Geldleistungen werden in der Weise angepaßt, daß sie nach einem mit 1,074 vervielfältigten Jahresarbeitsverdienst berechnet werden. Für die nach § 27 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz...
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RAG 20 § 6 (Law)
Es treten in Kraft: ... die übrigen Vorschriften am 1. Juli 1977.
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ScheckG Art 20 (Law)
Ein Indossament auf einem Inhaberscheck macht den Indossanten nach den Vorschriften über den Rückgriff haftbar, ohne aber die Urkunde in einen Orderscheck umzuwandeln.
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RAG 20 § 12 (Law)
In der Altershilfe für Landwirte werden wegen der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage in der Rentenversicherung der Arbeiter für das Jahr 1977 gegenüber derjenigen für das Jahr 1976 um 9,9...
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RAG 20 § 4 (Law)
§ 32 Abs. 3 Satz 4 des Schornsteinfegergesetzes in der Fassung dieses Gesetzes gilt vom 1. Januar 1978 an auch für Versorgungsfälle, die vor dem 1. Juli 1977 eingetreten sind.
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BinSchUO2008Anh X Muster Nr. 1 Muster des Abnahmeprotokolls für die Prüfung der Seil- und Kettenanlagen von seil- und kettengebundenen Fähren zu Anhang X § 3.05 (Law)
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RAG 20 § 7 (Law)
Leistungen nach den §§ 27 und 28 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetzes Saar sind so anzupassen, daß sich ein Zahlbetrag ergibt, wie er sich bei Anwendung des Saarländischen Gesetzes Nr. 345 in ...
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RAG 20 § 1 (Law)
(1) Ist dem Leistungsbezieher vor dem 1. Juli 1977 eine medizinische oder berufsfördernde Maßnahme zur Rehabilitation bewilligt worden, so wird Übergangsgeld nach den am 30. Juni 1977 geltenden Vorsch...
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RAG 20 § 11 (Law)
Der vervielfältigte Jahresarbeitsverdienst darf den Betrag von 36.000 Deutsche Mark nicht übersteigen, es sei denn, daß gemäß § 575 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung ein höherer Betra...