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IndMechaAusbV § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (Law)
...Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen, Neuanläufe organisieren und überwachen; für den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung Verantwortung tragen; Material, Bau- un...
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LandBauMTAusbV 2008 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
...wird 1. nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 21, Landmaschinenmechaniker, der Anlage A der Handwerksordnung u...
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LAP-gDFm/EloAufklBundV § 1 Laufbahnämter (Law)
...1. Regierungsinspektoranwärterin/Regierungsinspektoranwärter im Vorbereitungsdienst, 2. ...
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LAP-hDBiblV § 1 Laufbahnämter (Law)
...1) Die Laufbahn des höheren Dienstes an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn. (2) Die Beamtin...
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LAP-mDFm/EloAufklBundV § 1 Laufbahnämter (Law)
...1. Regierungssekretäranwärterin/ Regierungssekretäranwärter im Vorbereitungsdienst, ...
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LuftVZO § 1 Zulassungspflicht und Umfang der Zulassung (Law)
...1 Nr. 1 bis 7 kann die Musterzulassung eines Luftfahrtgeräts nach Absatz 1 Nr. 9 bis 11 einbezogen werden; diese gilt dann nur für die Verwendung des Geräts in den Luftfahrtgeräten, in deren Musterzul...
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TischlAusbV 2006 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
...wird nach § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 27, Tischler der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.
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TKÜV 2005 § 1 Gegenstand der Verordnung (Law)
...110 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes, 3. das Verfahren für den Nachweis nach § 110 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 des Telekommunikati...
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TrZollV § 1 Bewilligung der Truppenverwendung nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes (Law)
...1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1, L 341 vom 3.12.1987, S. 38, L 378 vom 31.12.1987, S. 120, L 130 vom 26.5.1988,...
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TWirtAusbV 2005 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
...wirt/Tierwirtin wird staatlich anerkannt.
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UmstBauSparkV § 1 Allgemeine Vorschriften für den Ansatz der Aktiven und der Passiven (Law)
...Wertansätze Mindestwerte und die für die Passiven zugelassenen Wertansätze Höchstwerte. (2) Soweit Absatz 1 nicht entgegensteht, dürfen Bausparkassen ihre Aktiven und ihre Passiven in der Um...
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UmwG 1995 § 1 Arten der Umwandlung; gesetzliche Beschränkungen (Law)
...1) Rechtsträger mit Sitz im Inland können umgewandelt werden 1. durch Verschmelzung; 2. ...
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SLV 2002 § 1 Geltungsbereich (Law)
...Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes oder nach § 4 Absatz 1 Nummer 1, 4 oder 7 des Wehrpflichtgesetzes leisten, 2a. Soldatinnen und So...
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TierImpfStKostV 2010 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...1. die Entscheidung über die Zulassung der in § 42 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Tiergesundheitsgesetzes genannten Mittel, 2. ...
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TauchPrV 2000 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...weis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Taucher erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 3, 5 bis 11 durchführen. ...
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TEHG 2011 § 1 Zweck des Gesetzes (Law)
...weck dieses Gesetzes ist es, für die in Anhang 1 Teil 2 genannten Tätigkeiten, durch die in besonderem Maße Treibhausgase emittiert werden, die Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zur Emissio...
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SVWO 1997 § 1 Wahlorgane (Law)
...Wahlorgane im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sind 1. der Bundeswahlbeauftragte und sein Stellvertreter sowi...
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PharmKfmAusbV 2012 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
...wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
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PKDBSa § 1 Rechtsform und Sitz der Kasse (Law)
...1) Die Kasse führt die Firma "Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG" und hat ihren Sitz in Köln. Sie ist ein kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne d...
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SeilAusbV 2008 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
...wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 29, Seiler, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.