-
BrennO 1998 § 80 Allgemeines (Law)
(1) Geräte, Gefäße und Rohre (§ 74), aus denen nach Lösung von Verbindungsstellen oder nach Verletzung der Metallwandungen Alkohol oder alkoholhaltige Dämpfe entnommen werden könnten, sind als besonde...
-
BrennO 1998 § 44 (weggefallen) (Law)
-
-
BrennO 1998 § 81 Plombenverschlüsse (Law)
Anlagen- oder Kappenteile, die nach § 80 Abs. 2 zu sichern sind, müssen zunächst durch entsprechende Werkstücke fest und unverrückbar miteinander verbunden werden. An diesen sind dann die Plombenversc...
-
BrennO 1998 § 82 Kappenverschlüsse (Law)
(1) Kappen sind leicht abnehmbare Metallmäntel, mit denen die damit zu sichernden Teile in einem Abstand von mindestens 20 Millimeter so umschlossen werden, dass ein Zugang zu den bedeckten Teilen nic...
-
BrennO 1998 § 83 Raumverschlüsse (Law)
(1) Der Verschlussraum ist einschließlich seiner Zugangsstellen von allen Seiten so herzurichten, dass ohne Lösung amtlicher Verschlüsse oder ohne leicht wahrnehmbare Beschädigung des Raumes ein Zugan...
-
BrennO 1998 § 213a Selbstkostenprüfungen (Law)
...bis 600 Hektoliter Alkohol nach Anhörung der Brennereiverbände repräsentative landwirtschaftliche Brennereien (Prüfbetriebe) aus. Die Einordnung der Prüfbetriebe erfolgt entsprechend der den Selbstkos...
-
BrennO 1998 § 83a Übergangsregelung (Law)
...bis zum 30. September 2000 geltenden Fassung angelegter Doppelverschluss bleibt bestehen. Das Hauptzollamt kann ihn bei Umbauten der Brennerei oder anlässlich einer Verschlussprüfung (§ 135) aufheben....
-
BrennO 1998 § 213 Übernahmepreis (Law)
(1) Aus dem Übernahmepreis und der bei der Abnahme festgestellten Alkoholmenge wird das für den Branntwein zu zahlende Übernahmegeld berechnet. (2) Die Fertigungs- und Rohstoffkosten, die di...
-
BrennO 1998 § 213c Verfahren zur Ermittlung des Betriebsabzugs nach § 66 des Gesetzes (Law)
...bis 600 Hektoliter Alkohol die durchschnittlichen Fertigungskosten als arithmetisches Mittel der Fertigungskosten der Prüfbetriebe. Für das Jahr...
-
BrennO 1998 (XXXX) §§ 40 und 41 (weggefallen) (Law)
-
BrennO 1998 (XXXX) §§ 38 und 39 (weggefallen) (Law)
-
BrennO 1998 § 213b Ermittlung der Fertigungs- und Rohstoffkosten für die einzelnen Betriebsjahre des Kalkulationszeitraums (Law)
...bis zum 1. Oktober des laufenden Betriebsjahres tatsächlich eingetretenen Veränderungen bei den nichtkalkulatorischen Kosten fortgerechnet und auf das tatsächliche Jahresbrennrecht umgerechnet. Kosten...
-
BrennO 1998 § 213d Ermittlung des Betriebsabzugs bei der Nutzungsüberlassung von Brennrechten, der Zusammenlegung von Brennereien sowie der Übertragung von Brennrechten nach § 42 Abs. 1, 3 und § 42a des Gesetzes (Law)
(1) Wird nach § 42a des Gesetzes das Brennrecht einer Brennerei auf Antrag ganz oder teilweise einer oder mehreren anderen Brennereien (übernehmende Brennerei) zur Nutzung überlassen, err...