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OWiG 1968 § 43 Abgabe an die Verwaltungsbehörde (Law)
(1) Stellt die Staatsanwaltschaft in den Fällen des § 40 das Verfahren nur wegen der Straftat ein oder übernimmt sie in den Fällen des § 42 die Verfolgung nicht, sind aber Anhaltspunkte dafür vorhande...
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WHG 2009 § 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern (Law)
Die Länder können bestimmen, dass eine Erlaubnis nicht erforderlich ist 1. für das Einleiten von Grund-, Quell- und Niederschlag...
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SGB 6 § 43 Rente wegen Erwerbsminderung (Law)
(1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie 1. ...
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SGB 7 § 43 Reisekosten (Law)
(1) Die im Zusammenhang mit der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlichen Reisekosten werden nach § 53 des Neunten Buches übernommen. ...
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SGB 8 § 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege (Law)
(1) Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Mon...
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StVO 2013 § 43 Verkehrseinrichtungen (Law)
(1) Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen, die bis auf Leitpfosten, Leitschwellen und Leitborde rot-weiß gestreift sind. Leitschwellen und Leitborde...
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WpHG § 43 Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a (Law)
§ 37a in der bis zum 4. August 2009 geltenden Fassung ist auf Ansprüche anzuwenden, die in der Zeit vom 1. April 1998 bis zum Ablauf des 4. August 2009 entstanden sind.
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AVAG 2001 § 43 Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren (Law)
(1) Auf das Verfahren über die Rechtsbeschwerde sind neben den in § 17 Absatz 2 Satz 2 aufgeführten Vorschriften auch die §§ 40 und 42 sinngemäß anzuwenden. (2) Hat der Bundesgerichtshof ein...
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BauWiAusbV 1999 § 43 Ausbildungsberufsbild (Law)
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifr...
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BBhV § 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch (Law)
(1) Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung einschließlich der Arzneimittel, die im Zusammenhang damit verordnet werden, sind beihilfefähig, soweit deren Inhalt und Ausgestaltung den Grundsätzen ...
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AufenthV § 43 Verfahren bei Zustimmung des anderen Mitgliedstaates zur Wohnsitzverlegung (Law)
(1) Sobald der andere Mitgliedstaat sein Einverständnis mit der beantragten Wohnsitzverlegung erklärt hat, teilt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unverzüglich der zuständigen A...
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BGBEG § 43 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld (Law)
Wenn die zum Tode führende Verletzung nach dem 22. Juli 2017 eingetreten ist, sind die durch das Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S...
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Biokraft-NachV § 43 Anerkennung von Zertifizierungsstellen (Law)
(1) Zertifizierungsstellen werden auf Antrag anerkannt, wenn sie 1. folgende Angaben benennen: ...
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FZV 2011 § 43 Übermittlungssperren (Law)
(1) Übermittlungssperren gegenüber Dritten nach § 41 des Straßenverkehrsgesetzes dürfen nur durch die für die Zulassungsbehörde zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmten oder nach L...
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GKG 2004 § 43 Nebenforderungen (Law)
(1) Sind außer dem Hauptanspruch auch Früchte, Nutzungen, Zinsen oder Kosten als Nebenforderungen betroffen, wird der Wert der Nebenforderungen nicht berücksichtigt. (2) Sind Früchte, Nutzun...
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KFürsV § 43 Art und Schwere der Schädigung (Law)
Bei Beschädigten, die wegen Art oder Schwere der Folgen der Schädigung zu dem Personenkreis des § 27e des Bundesversorgungsgesetzes gehören (Sonderfürsorgeberechtigte), ist vom einzusetzenden Einkomme...
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MontanMitbestGErgGWO 2005 § 43 Wahlniederschrift (Law)
(1) Nachdem ermittelt ist, wer gewählt ist, stellt der Hauptwahlvorstand in einer Niederschrift für jeden Wahlgang gesondert fest: 1. ...
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LAP-gDFm/EloAufklBundV § 43 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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LAP-gDVerfSchV § 43 Zeitlicher Geltungsbereich (Law)
Diese Verordnung gilt für Anwärterinnen und Anwärter sowie Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung ihre Ausbildung beginnen.
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LAP-htVerwDV § 43 Aufstieg (Law)
Unter den Voraussetzungen der §§ 18 und 19 können Beamtinnen und Beamte des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für den Aufstieg in di...