-
BinSchUO2008Anh II § 12.02 Besondere bauliche Anforderungen an die Wohnungen (Law)
...zrohr untergebracht sind, sowie für Leitungen von Flüssiggasanlagen für Haushaltszwecke.
-
BinSchUO2008Anh II § 12.07 Sonstige Wohnungseinrichtungen (Law)
1. Jedes an Bord wohnende Besatzungsmitglied muss über ein eigenes Bett und einen eigenen abschließbaren Kleiderschrank verfügen. Das Bett mu...
-
BinSchUO2008Anh II § 13.01 Allgemeine Anforderungen (Law)
1. Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen, die mit Flüssiggas betrieben werden, müssen den Vorschriften des Kapitels 14 entsprechen. ...
-
BinSchUO2008Anh II § 14a.02 Allgemeine Bestimmungen (Law)
...II ab 1.1.2011 ...
-
BinSchUO2008Anh II § 14a.03 Antrag auf Typgenehmigung (Law)
...II Anhang 1 beschriebenen Merkmale dieses Typs von Bordkläranlagen nicht repräsentativ ist, so ist ein anderer und, sofern aus Sicht der zuständigen Behörde erforderlich, ein zusätzlicher, von der zus...
-
BinSchUO2008Anh II § 14a.05 Änderung von Typgenehmigungen (Law)
1. Die zuständige Behörde, die die Typgenehmigung erteilt hat, ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihr jede Änder...
-
BinSchUO2008Anh II § 14a.08 Kontrolle der Seriennummern (Law)
1. Die zuständige Behörde, die eine Typgenehmigung erteilt, sorgt dafür, dass die Seriennummern der in Übereinstimmung mit den Anforderungen ...
-
BinSchUO2008Anh II § 14.03 Behälter (Law)
1. Es sind nur Behälter mit einer Füllmasse von 5 bis 35 kg zulässig. Für Fahrgastschiffe kann die Untersuchungskommission Behälter mit größe...
-
BinSchUO2008Anh II § 14.07 Druck (Law)
1. Bei zweistufiger Regelung darf der mittlere Druck höchstens 250 kPa (2,5 bar) über dem atmosphärischen Druck liegen. ...
-
BinSchUO2008Anh II § 14.12 Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften (Law)
An geeigneter Stelle an Bord muss eine Bedienungsanleitung angebracht sein; sie muss mindestens folgende Hinweise enthalten: „Die Absperrventile der Behälter, die...
-
BinSchUO2008Anh II § 14.15 Bescheinigung (Law)
1. Die Übereinstimmung jeder Flüssiggasanlage mit den Anforderungen dieses Kapitels ist im Schiffsattest zu bescheinigen. ...
-
BinSchUO2008Anh II § 15.15 Abweichungen für bestimmte Fahrgastschiffe (Law)
1. Fahrgastschiffe, die für die Beförderung von weniger als 50 Fahrgästen zugelassen sind und deren L WL...
-
BinSchUO2008Anh II § 16.02 Zum Geschobenwerden geeignete Fahrzeuge (Law)
1. Für Schubleichter ohne Steuereinrichtung, Wohnung, Maschinen- oder Kesselräume gelten nicht: ...
-
BinSchUO2008Anh II § 17.05 Restfreibord (Law)
1. Für die Zwecke dieses Kapitels und abweichend von § 1.01 ist der Restfreibord der kleinste senkrechte Abstand zwischen dem glatten Wassers...
-
BinSchUO2008Anh II § 17.06 Kränkungsversuch (Law)
1. Der Stabilitätsnachweis nach den §§ 17.07 und 17.08 muss auf Grundlage eines ordnungsgemäß durchgeführten Krängungsversuchs erbracht werde...
-
BinSchUO2008Anh II § 18.01 Einsatzbedingungen (Law)
Baustellenfahrzeuge, die als solche in dem Schiffsattest nach Anlage B bezeichnet sind, dürfen außerhalb von Baustellen nur unbeladen verkehren. Diese Auflage ist in das Schiffsattest ein...
-
BinSchUO2008Anh II § 18.04 Sicherheitsabstand und Freibord (Law)
1. Wird ein Baustellenfahrzeug als Spül- und Klappschute betrieben, müssen der Sicherheitsabstand außerhalb des Laderaumbe...
-
BinSchUO2008Anh II § 22b.01 Allgemeines (Law)
1. Schnelle Schiffe dürfen nicht als Kabinenschiffe gebaut sein. 2. ...
-
BinSchUO2008Anh II § 22b.04 Sitze und Sicherheitsgurte (Law)
Für die höchstzulässige Anzahl von Personen an Bord müssen Sitze vorhanden sein. Sitze sind mit Sicherheitsgurten zu versehen. Auf Sicherheitsgurte kann verzichtet werden, wenn ein geeigneter Aufprall...
-
BinSchUO2008Anh II § 22b.12 Übergangsbestimmungen (Law)
Schnelle Schiffe im Sinne des § 1.01 Nummer 20a, die am 31. März 2003 über ein gültiges Schiffsattest verfügen, müssen folgenden Vorschriften dieses Kapitels entsprechen: ...