-
VermG § 37 Gerichtliches Verfahren (Law)
(1) Für das gerichtliche Verfahren gilt § 36 Abs. 1 Satz 1 entsprechend. (2) Die Berufung gegen ein Urteil und die Beschwerde gegen eine andere Entscheidung des Gerichts sind ausgeschlossen....
-
TAppV § 37 Bakteriologie und Mykologie (Law)
In dem Prüfungsfach Bakteriologie und Mykologie haben die Studierenden ein mikrobiologisches Präparat anzufertigen, zu untersuchen, zu erläutern und ihre Kenntnisse über die veterinärmedizinisch wicht...
-
ZPOEG § 37 Übergangsvorschrift zum Risikobegrenzungsgesetz (Law)
§ 799a der Zivilprozessordnung ist nicht anzuwenden, wenn die Vollstreckung aus der Urkunde vor dem 19. August 2008 für unzulässig erklärt worden ist.
-
AbwV Anhang 37 Herstellung anorganischer Pigmente (Law)
...600 1 600 1 200 - Sulfit mg/l - ...
-
PreisLS Nr 37 Begriff (Law)
(1) Anlageabschreibungen sind die Kosten der Wertminderung betriebsnotwendiger Anlagegüter. (2) Der Abschreibungsbetrag kann sowohl je Zeiteinheit als auch je Leistungseinheit (Tonne, Stück,...
-
MitbestGWO 3 2002 § 89 Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Law)
Wird die Abberufung eines unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer beantragt, so wird in jedem Betrieb unverzüglich nach der Bildung des Betriebswahlvorstands eine Liste der Wah...
-
AufenthG 2004 § 89 Verfahren bei identitätsüberprüfenden, -feststellenden und -sichernden Maßnahmen (Law)
(1) Das Bundeskriminalamt leistet Amtshilfe bei der Auswertung der nach § 49 von den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden erhobenen und nach § 73 übermittelten Daten. Es darf hierfür ...
-
MitbestGWO 2 2002 § 89 Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Law)
Wird die Abberufung eines unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer beantragt, so wird in jedem Betrieb unverzüglich nach der Bildung des Betriebswahlvorstands eine Liste der Wah...
-
ASG § 37 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse (Law)
Soweit nach Artikel 12a Abs. 3 des Grundgesetzes öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse begründet werden können, werden diese nach den Vorschriften geregelt, die für die Dienstverhältnisse im jeweil...
-
BBesG § 37 Bundesbesoldungsordnung R (Law)
Die Ämter der Richter und Staatsanwälte, mit Ausnahme der Ämter der Vertreter des öffentlichen Interesses bei den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit, und ihre Besoldungsgruppen sind in der Bunde...
-
BeamtVG § 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt (Law)
...6, für Beamte der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes mindestens nach der Besoldungsgruppe A 9, für Beamte der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes mindestens nach der Besoldungsgruppe A 12 und für...
-
ErstrG § 37 Schutzfähigkeit umgewandelter Herkunftsangaben (Law)
Liegen die Voraussetzungen für die Eintragung eines Verbandszeichens im übrigen vor, so kann die Umwandlung einer eingetragenen oder angemeldeten Herkunftsangabe in ein Verbandszeichen nicht mit der B...
-
HtDBWVAPrV § 37 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...6. März 2002 (BGBl. I S. 1051), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 28 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, außer Kraft.
-
IRG § 37 Vorübergehende Auslieferung (Law)
(1) Wird die bewilligte Auslieferung aufgeschoben, weil im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen den Verfolgten ein Strafverfahren geführt wird oder eine Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende...
-
LFGB § 37 Weitere Ermächtigungen (Law)
...6. die Anfertigung von Aufzeichnungen und ihre Aufbewahrung festgelegt werden.
-
LASaarEG § 37 Erlaß von Rechtsverordnungen (Law)
(1) Die in diesem Gesetz vorgesehenen Rechtsverordnungen erläßt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates. (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Absat...
-
ZHG§10PrO § 37 (Law)
Die Wiederholungsprüfungen müssen in Gegenwart des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder seines Stellvertreters stattfinden.
-
ZO-Ärzte § 37 (Law)
(1) Über Zulassungen und über die Entziehung von Zulassungen beschließt der Zulassungsausschuß nach mündlicher Verhandlung. In allen anderen Fällen kann der Zulassungsausschuß eine mündliche Verhandlu...
-
ZO-Zahnärzte § 37 (Law)
(1) Über Zulassungen und über die Entziehung von Zulassungen beschließt der Zulassungsausschuß nach mündlicher Verhandlung. In allen anderen Fällen kann der Zulassungsausschuß eine mündliche Verhandlu...
-
ZPO § 37 Verfahren bei gerichtlicher Bestimmung (Law)
(1) Die Entscheidung über das Gesuch um Bestimmung des zuständigen Gerichts ergeht durch Beschluss. (2) Der Beschluss, der das zuständige Gericht bestimmt, ist nicht anfechtbar.