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BLV 2009 § 37 Teilnahme an Vorbereitungsdiensten (Law)
(1) Nehmen die Beamtinnen und Beamten nach erfolgreichem Auswahlverfahren an einem fachspezifischen Vorbereitungsdienst teil, sind die für die Referendarinnen, Referendare, Anwärterinnen und Anwärter ...
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BLV 2009 § 43 Wechsel von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (Law)
Wenn sie die Befähigung für die vorgesehene Laufbahn besitzen, können Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe 1. W 1 oder C ...
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BLV 2009 § 47 Dienstliche Qualifizierung (Law)
(1) Die dienstliche Qualifizierung ist zu fördern. Qualifizierungsmaßnahmen sind insbesondere 1. die Erhaltung und Fortentwicklu...
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BLV 2009 § 52 Vorbereitungsdienste (Law)
...rlassen nach § 10 die den jeweiligen fachspezifischen Vorbereitungsdienst regelnden Rechtsverordnungen bis zum 31. Dezember 2018. Bis zum Inkrafttreten der den jeweiligen fachspezifischen Vorbereitung...
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BLV 2009 § 54 Aufstieg (Law)
...8 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, weiterhin anzuwenden. (2) Auf Beamtinnen und Beamte, die die Befähigung nach den §§ 23, 29 und 33a der Bundeslaufbahn...
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BNatSchG 2009 § 2 Verwirklichung der Ziele (Law)
...rlich und unter Abwägung aller sich aus § 1 Absatz 1 ergebenden Anforderungen untereinander und gegen die sonstigen Anforderungen der Allgemeinheit an Natur und Landschaft angemessen ist. (4...
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BNatSchG 2009 § 32 Schutzgebiete (Law)
...rlichen Gebietsbegrenzungen. Es soll dargestellt werden, ob prioritäre natürliche Lebensraumtypen oder prioritäre Arten zu schützen sind. Durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege- und Entwicklu...
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BNatSchG 2009 § 33 Allgemeine Schutzvorschriften (Law)
...rlichen Lebensraumtypen und prioritären Arten entsprechend. Die §§ 34 und 36 finden keine Anwendung.
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BNatSchG 2009 § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren (Law)
...rliegen, sofern die Art in dem betreffenden Gebiet in freier Natur in den letzten 100 Jahren vorkommt oder vorkam, 4. das Ausbringen von Geh...
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BNatSchG 2009 § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten (Law)
(1) Die zuständigen Behörden treffen nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen, um 1. ...
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BNatSchG 2009 § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (Law)
...8 Satz 2 oder § 62 des Bundesnaturschutzgesetzes in der bis zum 1. März 2010 geltenden Fassung oder nach dem 1. März 2010 ohne eine Ausnahme nach Absatz 8 aus einem Drittstaat unmittelbar in das Inlan...
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BNatSchG 2009 § 47 Einziehung und Beschlagnahme (Law)
...rlage einer Bescheinigung einer sonstigen unabhängigen sachverständigen Stelle oder Person verlangt werden kann.
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BNatSchG 2009 § 60 Haftung (Law)
Das Betreten der freien Landschaft erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten begründet. Es besteht insbesondere kein...
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BNatSchG 2009 § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen (Law)
...rlinie keine baulichen Anlagen errichtet oder wesentlich geändert werden. An den Küstengewässern ist abweichend von Satz 1 ein Abstand von mindestens 150 Metern von der mittleren Hochwasserlinie an de...
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BNatSchG 2009 § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich (Law)
(1) Führen Beschränkungen des Eigentums, die sich auf Grund von Vorschriften dieses Gesetzes, Rechtsvorschriften, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind oder fortgelten, oder Naturschutzre...
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ChemBioLackAusbV 2009 § 15 Teil 2 der Abschlussprüfung (Law)
...80 Minuten; 5. die Arbeitsaufgabe I ist mit 30 Prozent und die Arbeitsaufgaben II und III sind insgesamt mit 70 Prozent zu gewichten. ...
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ChemBioLackAusbV 2009 § 24 Mündliche Ergänzungsprüfung (Law)
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung u...
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FotoAusbV 2009 § 3 Struktur der Berufsausbildung (Law)
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einem der Schwerpunkte A. Porträtfotog...
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FotoAusbV 2009 § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft.
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FotoAusbV 2009 Anlage (zu § 4 Absatz 1) (Law)
...8. Monat 19. – 36. Monat ...