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BinSchUO2008Anh II Anlage C (Law)
...II
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BinSchUO2008Anh II Anlage D (Law)
...III 2. Für Tankschiffe gilt das Muster nach Anhang V, Teil IX
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BinSchUO2008Anh II Anlage F (weggefallen) (Law)
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BinSchUO2008Anh II Anlage G (Law)
Es gilt das Muster nach Anhang V, Teil VI
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BinSchUO2008Anh II § 15.14 Einrichtung zum Sammeln und Entsorgen von häuslichen Abwässern (Law)
1. Fahrgastschiffe müssen mit Sammeltanks für häusliche Abwässer nach Nummer 2 oder Bordkläranlagen nach Kapitel 14a ausgerüstet sein. ...
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BinSchUO2008Anh II § 24.09 Übergangsbestimmungen aus Anlass des Überganges vom ADNR auf das ADN (Law)
Zulassungszeugnisse, die nach der mit Beschluss 2001-II-27 gebilligten und in der Verordnung zur Neufassung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein und zur Neufassung der ...
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BinSchUO2008Anh II Anlage J - gilt nur für Fahrzeuge mit Schiffsattest - (Law)
...II Datenblatt für Motoren mit Typgenehmigung (Muster) Teil VIII Motorparameterprotokoll (Muster) ...
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BinSchUO2008Anh II Anlage P Daten zur Identifikation eines Fahrzeuges (Law)
...II, Nr. 3 und Anhang VI, Teil I oder II, 5. Spalte) 2. Name des Fahrzeugs (Anhang V, Teil I oder II, Nr. 1 und Anhang VI, Teil I oder II, 4....
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BinSchUO2008Anh II § 1.07 Dienstanweisungen für die Untersuchungskommissionen und die zuständigen Behörden (Law)
1. Zur Erleichterung und Vereinheitlichung der Anwendung dieser Verordnung kann die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt Dienstanweisun...
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BinSchUO2008Anh II § 7.13 Vermerk im Schiffsattest für Schiffe mit Radar-Einmannsteuerständen (Law)
Entspricht ein Schiff den Sondervorschriften für Radar-Einmannsteuerstände nach den §§ 7.01, 7.04 bis 7.08 und 7.11, ist im Schiffsattest einzutragen: "Das S...
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BinSchUO2008Anh II § 13.03 Ölheizöfen mit Verdampfungsbrennern und Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrennern (Law)
1. Ölheizöfen mit Verdampfungsbrennern und Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrennern müssen nach den Regeln der Technik gebaut sein. ...
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BinSchUO2008Anh II § 24.01 Anwendung der Übergangsbestimmungen auf Fahrzeuge, die schon im Betrieb sind (Law)
1. Die Bestimmungen der §§ 24.02 bis 24.04 gelten nur für Fahrzeuge, die beim Inkrafttreten dieser Verordnung im Besitz eines gültigen Schiff...
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BinSchUO2008Anh II Anlage Q Dienstanweisungen nach § 1.07 (Law)
...II zur Anwendung, die nur für die neue Fahrzeugart gelten. Alle vom Umbau des Fahrzeugs betroffenen Teile und Ausrüstungsgegenstände müssen den geltenden Anforderungen der Teile II und III des Anhangs...
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BinSchUO2008Anh II § 2.12 Bescheinigung oder Prüfung einer Klassifikationsgesellschaft oder einer anderen Stelle (Law)
...II und des Anhang XI § 2.09 erfüllt sind, wenn aus einer gültigen Bescheinigung einer von allen Rheinuferstaaten und Belgien anerkannten Klassifikationsgesellschaft ersichtlich ist, dass das Fahrzeug ...
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BinSchUO2008Anh II § 9.03 Schutz gegen Berühren, Eindringen von Fremdkörpern und Wasser (Law)
Die Mindestschutzart der fest installierten Teile einer Anlage muss dem jeweiligen Aufstellungsort gemäß nachstehender Tabelle entsprechen: ...
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BinSchUO2008Anh II § 22.02 Randbedingungen und Berechnungsverfahren für den Stabilitätsnachweis bei Beförderung ungesicherter Container (Law)
1. Bei ungesicherten Containern hat jedes Berechnungsverfahren zur Bestimmung der Stabilität des Schiffes von folgenden Ra...
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BinSchUO2008Anh II Anlage O – gilt nur für Fahrzeuge mit Schiffsattest – (Law)
...II Kapitel 24 den technischen Vorschriften des Anhangs II der Richtlinie 2006/87/EG über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe und zur Aufhebung der Richtlinie 82/714/EWG in der jeweils gelte...
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BinSchUO2008Anh II § 1.04 Kanalpenichen im Verkehr zwischen Basel und den Schleusen Iffezheim (Law)
Bei Kanalpenichen, die den Rhein nur zwischen Basel (Mittlere Rheinbrücke) und den Schleusen lffezheim (einschließlich des unteren Vorhafens) befahren, genügt anstelle des Schiffsattestes ein von eine...
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BinSchUO2008Anh II § 7.04 Besondere Anforderungen an Bedienungs-, Anzeige- und Überwachungseinrichtungen für Antriebsmaschinen und Steuereinrichtungen (Law)
1. Die Bedienung und Überwachung der Antriebsmaschinen und der Steuereinrichtungen muss vom Steuerstand aus möglich sein. Antriebsmaschinen, ...
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BinSchUO2008Anh II § 16.03 Zum Fortbewegen von gekuppelten Fahrzeugen geeignete Fahrzeuge (Law)
Auf Fahrzeugen, die zum Fortbewegen von gekuppelten Fahrzeugen verwendet werden sollen, müssen Poller oder gleichwertige Einrichtungen vorhanden sein, die nach Anzahl und Anordnung eine sichere Verbin...