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MontanMitbestGErgGWO 2005 § 76 Wahlniederschrift (Law)
(1) Nachdem ermittelt ist, wer gewählt ist, stellt der Hauptwahlvorstand in einer Niederschrift für jeden Wahlgang gesondert fest: 1. ...
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SGB 11 § 76 Schiedsstelle (Law)
...iischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern; für den Vorsitzenden und die unparteiischen Mitglieder können Stellvertreter bestellt werden. Der Schiedsstelle gehört auch ein Vertr...
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SGB 12 § 76 Inhalt der Vereinbarungen (Law)
(1) Die Vereinbarung über die Leistung muss die wesentlichen Leistungsmerkmale festlegen, mindestens jedoch die betriebsnotwendigen Anlagen der Einrichtung, den von ihr zu betreuenden Personenkreis, A...
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SGB 9 § 76 Mehrfachanrechnung (Law)
(1) Die Bundesagentur für Arbeit kann die Anrechnung eines schwerbehinderten Menschen, besonders eines schwerbehinderten Menschen im Sinne des § 72 Abs. 1 auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz, höchs...
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SVWO 1997 § 76 Wahl des Vorsitzenden des Verwaltungsrates (Law)
(1) Der Vorsitzende des Wahlausschusses eröffnet die erste Sitzung des Verwaltungsrates und führt einen Beschluß darüber herbei, ob der Vorsitzende durch Zuruf oder schriftlich gewählt werden soll. Sc...
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WHG 2009 § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern (Law)
(1) Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflosse...
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EinigVtr Anlage I Kap II B II Anlage I Kapitel II (Law)
...III, Gliederungsnummer 224-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 86 des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469) Dem § 22 wird folgender Absatz 5 an...
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EinigVtr Anlage I Kap II C II Anlage I Kapitel II (Law)
Bundesrecht wird wie folgt geändert: 1. Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl...
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EinigVtr Anlage II Kap III B II Anlage II Kapitel III (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Aufhebungen in Kraft: 1. Verordnun...
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EinigVtr Anlage II Kap III C II Anlage II Kapitel III (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgender Änderung in Kraft: § 191a des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik ...
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EinigVtr Anlage II Kap VI B II Anlage II Kapitel VI (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft: 1. Gesetz übe...
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EinigVtr Anlage I Kap II D II Anlage I Kapitel II (Law)
...III, Gliederungsnummer 240-3, veröffentlichten bereinigten Fassung für den Aussiedler als Aufnahmeland festgelegt ist oder festgelegt wird." ...
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AbgG § 43 Weiterzahlung des Übergangsgeldes (Law)
Ein ehemaliges Mitglied des Bundestages, das beim Inkrafttreten dieses Gesetzes Aufwandsentschädigung nach dem Diätengesetz 1968 bezieht, behält diesen Anspruch.
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BeschussV § 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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ESBO § 43 Sichern stillstehender Fahrzeuge (Law)
Die Vorschriften des § 43 der EBO gelten entsprechend.
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BRAO § 43 Allgemeine Berufspflicht (Law)
Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erw...
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BZRG § 43 Weiterleitung von Auskünften (Law)
Oberste Bundes- oder Landesbehörden dürfen Eintragungen, die in ein Führungszeugnis nicht aufgenommen werden, einer nachgeordneten oder ihrer Aufsicht unterstehenden Behörde nur mitteilen, wenn dies z...
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GmbHG § 43 Haftung der Geschäftsführer (Law)
(1) Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. (2) Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, h...
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KrWG § 43 Anforderungen an Deponien (Law)
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass die Errichtung, die Beschaf...
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MOG § 43 Verkündung von Rechtsverordnungen (Law)
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.