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BGB § 46 Anfall an den Fiskus (Law)
Fällt das Vereinsvermögen an den Fiskus, so finden die Vorschriften über eine dem Fiskus als gesetzlichem Erben anfallende Erbschaft entsprechende Anwendung. Der Fiskus hat das Vermögen tunlichst in e...
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BrennO 1998 § 46 (Law)
...undertteilen vervielfältigt und durch 100 geteilt wird. Im Endergebnis sind Bruchteile eines Liters von einem halben Liter oder mehr auf ein volles Liter abzurunden, andere Bruchteile aber außer Ansat...
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KredWG § 46 Maßnahmen bei Gefahr (Law)
...unden und die Gewährung von Krediten (§ 19 Abs. 1) verbieten, 3. Inhabern und Geschäftsleitern die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagen oder ...
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InsO § 46 Wiederkehrende Leistungen (Law)
...und Dauer bestimmt sind, sind mit dem Betrag geltend zu machen, der sich ergibt, wenn die noch ausstehenden Leistungen unter Abzug des in § 41 bezeichneten Zwischenzinses zusammengerechnet werden. Ist...
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SachenRBerG § 46 Zinsanpassung an veränderte Verhältnisse (Law)
...undstückspreise in dem Land, in dem das Grundstück ganz oder zum größten Teil belegen ist, dem in § 1 bezeichneten Gebiet oder im gesamten Bundesgebiet zu bestimmen. Abweichende Vereinbarungen und Zin...
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WODrittelbG § 46 Allgemeine Vorschriften (Law)
Für die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bei Teilnahme von Arbeitnehmern von Seebetrieben gelten die Vorschriften des Teils 2 entsprechend, soweit sich nicht aus den nachfolgend...
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WStrG § 46 Rechtswidriger Waffengebrauch (Law)
Wer von der Waffe einen rechtswidrigen Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
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AgrStatG § 44 Allgemeine Vorschrift (Law)
...und Betriebsberichterstattung, 2. Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung.
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BeamtVG § 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge (Law)
...und nicht befolgt und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflusst, so kann ihm die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle die Unfallfürsorge insoweit versag...
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BZRG § 44 Vertrauliche Behandlung der Auskünfte (Law)
Auskünfte aus dem Register an Behörden (§ 30 Abs. 5, §§ 31, 41, 43) dürfen nur den mit der Entgegennahme oder Bearbeitung betrauten Bediensteten zur Kenntnis gebracht werden.
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RVG § 44 Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe (Law)
Für die Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe erhält der Rechtsanwalt eine Vergütung nach diesem Gesetz aus der Landeskasse, soweit nicht für die Tätigkeit in Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 des Ber...
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SCEBG § 44 Schutz der Arbeitnehmervertreter (Law)
...und Anhörung mitwirken, und 4. Arbeitnehmervertreter im Aufsichts- oder Verwaltungsorgan der Europäischen Genossenschaft, ...
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NeuGlV § 44 Bekanntgabe der endgültigen Abstimmungsergebnisse (Law)
Im Anschluß an die Feststellungen des jeweiligen Abstimmungsausschusses gibt der Abstimmungsleiter das Abstimmungsergebnis seines Gebiets mündlich bekannt. Der Gesamtabstimmungsleiter gibt auch die im...
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SGB 6 § 44 (Law)
(weggefallen)
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WVG § 44 Verbandsschau, Schaubeauftragte (Law)
...und Grundstücke im Rahmen der Aufgaben des Verbands führen Beauftragte des Verbands (Schaubeauftragte) eine Verbandsschau durch. (2) Die Satzung kann bestimmen, daß die Verbandsschau ganz od...
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BAföG § 44 Beirat für Ausbildungsförderung (Law)
...undesministerium für Bildung und Forschung kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates einen Beirat für Ausbildungsförderung bilden, der es bei 1. ...
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AtStrlSVDBest § 44 Qualitätssicherung für Kernanlagen (Law)
...und Kontrollvorschriften, wie Methoden zur exakten Fehlererfassung und zur Überprüfung der Richtigkeit der eingesetzten Prüf- und Meßmittel, 4. ...
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BOKraft 1975 § 44 (Law)
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GenG § 44 Einberufung der Generalversammlung (Law)
(1) Die Generalversammlung wird durch den Vorstand einberufen, soweit nicht nach der Satzung oder diesem Gesetz auch andere Personen dazu befugt sind. (2) Eine Generalversammlung ist außer i...
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JGG § 44 Vernehmung des Beschuldigten (Law)
Ist Jugendstrafe zu erwarten, so soll der Staatsanwalt oder der Vorsitzende des Jugendgerichts den Beschuldigten vernehmen, ehe die Anklage erhoben wird.