-
AO 1977 § 373 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel (Law)
...§ 370 Abs. 6 Satz 1 und Abs. 7 gilt entsprechend.
-
AO 1977 § 378 Leichtfertige Steuerverkürzung (Law)
...§ 370 Abs. 1 bezeichneten Taten leichtfertig begeht. § 370 Abs. 4 bis 7 gilt entsprechend. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. ...
-
AO 1977 § 380 Gefährdung der Abzugsteuern (Law)
...§ 378 geahndet werden kann.
-
AO 1977 § 383a Zweckwidrige Verwendung des Identifikationsmerkmals nach § 139a (Law)
...§ 139b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und § 139c Abs. 2 Satz 2 die Identifikationsnummer nach § 139b oder die Wirtschaftsidentifikationsnummer nach § 139c Abs. 3 für andere als die zugelassenen Zwecke erhebt ode...
-
AO 1977 § 385 Geltung von Verfahrensvorschriften (Law)
...§ 386 Abs. 2 sowie der §§ 399 bis 401, sind bei dem Verdacht einer Straftat, die unter Vorspiegelung eines steuerlich erheblichen Sachverhalts gegenüber der Finanzbehörde oder einer anderen Behörde au...
-
AO 1977 § 392 Verteidigung (Law)
(1) Abweichend von § 138 Abs. 1 der Strafprozessordnung können auch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer zu Verteidigern gewählt werden, soweit die Finanzb...
-
AO 1977 § 394 Übergang des Eigentums (Law)
...§ 10 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle einer Benachrichtigung der Hinweis nach Satz 1 bekannt gemacht oder veröffentlicht wird. Die Frist b...
-
AO 1977 § 396 Aussetzung des Verfahrens (Law)
(1) Hängt die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung davon ab, ob ein Steueranspruch besteht, ob Steuern verkürzt oder ob nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt sind, so kann das Strafverfa...
-
AO 1977 § 402 Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde (Law)
...§ 399 Abs. 2 Satz 2. (2) Ist einer Finanzbehörde nach § 387 Abs. 2 die Zuständigkeit für den Bereich mehrerer Finanzbehörden übertragen, so gilt Absatz 1 für jede dieser Finanzbehörden. ...
-
AO 1977 § 412 Zustellung, Vollstreckung, Kosten (Law)
...§ 19 des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung gelten § 227 und § 261 dieses Gesetzes.
-
AO 1977 Anlage 1 (zu § 60) (Law)
...§ 2 Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. § 3 Mittel der Körperschaft dürfen nur f...
-
AO 1977 § 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen (Law)
...§ 162 Absatz 4, 4. Zinsen nach den §§ 233 bis 237 sowie Zinsen nach den Steuergesetzen, auf die die §§ 238 und 239 anzuwenden sind, ...
-
AO 1977 § 16 Sachliche Zuständigkeit (Law)
Die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung.
-
AO 1977 § 17 Örtliche Zuständigkeit (Law)
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den folgenden Vorschriften.
-
AO 1977 § 18 Gesonderte Feststellungen (Law)
...§ 180 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder § 180 Absatz 2. (2) Ist eine gesonderte Feststellung mehreren Steuerpflichtigen gegenüber vorzuneh...
-
AO 1977 § 23 Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern (Law)
(1) Für die Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union und Verbrauchsteuern ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Tatbestand verwirklich...
-
AO 1977 § 24 Ersatzzuständigkeit (Law)
Ergibt sich die örtliche Zuständigkeit nicht aus anderen Vorschriften, so ist die Finanzbehörde zuständig, in deren Bezirk der Anlass für die Amtshandlung hervortritt.
-
AO 1977 § 26 Zuständigkeitswechsel (Law)
Geht die örtliche Zuständigkeit durch eine Veränderung der sie begründenden Umstände von einer Finanzbehörde auf eine andere Finanzbehörde über, so tritt der Wechsel der Zuständigkeit in ...
-
AO 1977 § 27 Zuständigkeitsvereinbarung (Law)
Im Einvernehmen mit der Finanzbehörde, die nach den Vorschriften der Steuergesetze örtlich zuständig ist, kann eine andere Finanzbehörde die Besteuerung übernehmen, wenn der Betroffene zustimmt. Eine ...
-
AO 1977 § 29 Gefahr im Verzug (Law)
Bei Gefahr im Verzug ist für unaufschiebbare Maßnahmen jede Finanzbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk der Anlass für die Amtshandlung hervortritt. Die sonst örtlich zuständige Behörde ist unver...