-
BienSeuchV § 14 (Law)
(1) Ist ein Bienenstand von der Milbenseuche befallen, so hat der Besitzer alle Bienenvölker des Bienenstandes zu behandeln, soweit nicht eine Behandlung nach Absatz 2 angeordnet worden ist. ...
-
ErgThAPrV § 14 Prüfungsunterlagen (Law)
Auf Antrag ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluß der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Schriftliche Aufsichtsarbeiten sind drei, Anträge auf Zulassung zur Prüfung und Prüfun...
-
BTÄO § 14 (Law)
Wer den tierärztlichen Beruf ausübt, solange durch vollziehbare Verfügung das Ruhen der Approbation angeordnet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
-
BPersVWO § 14 Sitzungsniederschriften (Law)
Der Wahlvorstand fertigt über jede Sitzung, in der er einen Beschluß gefaßt hat, eine Niederschrift, die mindestens den Wortlaut des Beschlusses enthält. Sie ist von sämtlichen Mitgliedern des Wahlvor...
-
DüngG § 14 Bußgeldvorschriften (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 8 Abs. 2 eine festgesetzte Toleranz planmäßig ausnutzt. (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ...
-
DEÜV § 14 Stornierung (Law)
(1) Meldungen sind unverzüglich zu stornieren, wenn sie nicht zu erstatten waren, bei einer unzuständigen Einzugsstelle erstattet wurden oder unzutreffende Angaben über die Zeit der Beschäftigung, das...
-
GasNEV § 14 Teilnetze (Law)
(1) Soweit ein Betreiber von Gasversorgungsnetzen nach § 6 Abs. 5 der Gasnetzzugangsverordnung Teilnetze gebildet hat, hat er die nach § 4 ermittelten Netzkosten zunächst den einzelnen Teilnetzen zuzu...
-
GBO § 14 (Law)
Die Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung eines Berechtigten darf auch von demjenigen beantragt werden, welcher auf Grund eines gegen den Berechtigten vollstreckbaren Titels eine Eintragung in ...
-
GtDWSVVDV § 14 Studium (Law)
(1) Die im Studium zu vermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten orientieren sich an den Anforderungen der Fachrichtungen des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes in der Wasserstraßen- und Schifffa...
-
GesBergV § 14 Unterrichtung (Law)
Der Unternehmer hat allen in seinem Betrieb tätigen Personen die Vorschriften dieser Verordnung zur Kenntnis zu bringen, soweit sie davon betroffen sind.
-
LärmVibrationsArbSchV § 14 (weggefallen) (Law)
-
-
LAG § 14 Ostschäden (Law)
(1) Ein Ostschaden im Sinne dieses Gesetzes ist ein Schaden, der in den zur Zeit unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten im Zusammenhang mit den Ereignissen des zweiten Weltkriegs dur...
-
KerIndAusbV § 14 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
-
RindTbV § 14 (Law)
(1) Ist in einem Rinderbestand bei anderen Haustieren als Rindern eine bakteriologische Untersuchung nach § 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a oder eine molekularbiologische Untersuchung nach ...
-
PfandBG § 14 Beleihungsgrenze (Law)
Hypotheken dürfen nur bis zur Höhe der ersten 60 Prozent des von der Pfandbriefbank auf Grund einer Wertermittlung nach § 16 festgesetzten Wertes des Grundstücks (Beleihungswert) zur Deckung benutzt w...
-
PKDBSa § 14 Sterbegeld (Law)
(1) Stirbt der Arbeitnehmer vor Vollendung der Wartezeit, erhalten seine Angehörigen, sofern kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente gemäß § 15 Abs. 2 besteht, ein Sterbegeld in Höhe der insgesamt...
-
PStG § 14 Eheschließung (Law)
(1) Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung ihrer Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeb...
-
SchRegO § 14 (Law)
(1) Ein Schiff darf nicht in das Schiffsregister eingetragen werden, solange es in einem ausländischen Schiffsregister eingetragen ist. Auf Verlangen des Registergerichts ist glaubhaft zu machen, daß ...
-
UmwAusbV § 14 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
-
VermG § 14 (Law)
(1) Dem Berechtigten stehen keine Schadensersatzansprüche zu, wenn Vermögenswerte nicht in staatliche Verwaltung genommen wurden, weil das zuständige Staatsorgan keine Kenntnis vom Bestehen der sachli...