-
MontanMitbestGErgG § 23 (Law)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
-
IntFamRVG § 23 Vollstreckungsklausel (Law)
(1) Auf Grund eines wirksamen Beschlusses nach § 20 Abs. 1 erteilt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel in folgender Form: "Volls...
-
InvStG § 23 Übergangsvorschriften (Law)
(1) § 2 Abs. 3 Nr. 1 zweiter Halbsatz in der am 1. Januar 2004 geltenden Fassung und § 2 Abs. 2 Satz 2 in der Fassung des Artikels 8 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) sind bei inländi...
-
LuftFzgG § 23 (Law)
(1) Die Ansprüche aus eingetragenen Rechten unterliegen nicht der Verjährung. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf Rückstände wiederkehrender Leistungen oder auf Schadensersatz gerichtet sind. ...
-
LuftVG § 23 (Law)
Vorbehaltlich des Luftverkehrsrechts der Europäischen Union kann die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen durch Luftfahrzeuge zwischen Orten des Inlands deutschen Luftfahrtunternehmen vor...
-
SchiedsG § 23 (Law)
(1) Die Schiedsstelle bestimmt Ort und Zeit der Schlichtungsverhandlung. (2) Zwischen der Zustellung der Ladung und dem Tag der Schlichtungsverhandlung muß eine Frist von mindestens zwei Woc...
-
SchKiSpV § 23 (Law)
(1) Die Räte der Bezirke und Kreise sind für die planmäßige Entwicklung der Schüler- und Kinderspeisung sowie der Trinkmilchversorgung in ihrem Territorium verantwortlich. Sie legen in Durchführung de...
-
SchRegDV § 23 (Law)
Auf Verlangen ist eine Bescheinigung darüber zu erteilen, daß zu dem Gegenstand einer Eintragung weitere Eintragungen nicht vorhanden sind oder daß eine bestimmte Eintragung nicht erfolgt ist. ...
-
PatAnwO § 23 (weggefallen) (Law)
-
NABEG § 23 Umweltverträglichkeitsprüfung (Law)
Die Prüfung der Umweltverträglichkeit nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung kann auf Grund der in der Bundesfachplanung bereits durchgeführten Strategischen Umweltp...
-
UErgG § 23 (Law)
Das Gericht entscheidet über den Antrag durch einen mit Gründen versehenen Beschluß.
-
UmstG § 23 Sozialversicherung (Law)
Die Neuordnung der Sozialversicherung obliegt den deutschen gesetzgebenden Körperschaften. Bis zu einer solchen Neuordnung sind die Versicherungsleistungen zu demselben Nennbetrag in Deutscher Mark zu...
-
WoEigG § 23 Wohnungseigentümerversammlung (Law)
(1) Angelegenheiten, über die nach diesem Gesetz oder nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer die Wohnungseigentümer durch Beschluß entscheiden können, werden durch Beschlußfassung in einer Ver...
-
WOSprAuG § 23 Voraussetzungen (Law)
(1) Einem leitenden Angestellten, der im Zeitpunkt der Stimmabgabe verhindert ist, seine Stimme persönlich abzugeben, hat der Wahlvorstand auf sein Verlangen 1...
-
VermG § 23 Landesbehörden (Law)
(1) Die Länder errichten Ämter und Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, die Zuständigkeit für Verfahren nach dem Vermögensgesetz, de...
-
VersammlG § 23 (Law)
Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder anderen Darstellungen zur Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung oder einem Aufzu...
-
SVHV § 23 Vorleistungen (Law)
Vorleistungen dürfen nur vereinbart oder bewirkt werden, wenn dies allgemein üblich oder durch besondere Umstände gerechtfertigt ist.
-
PfandBG § 23 Versicherung (Law)
(1) Das Schiff oder das Schiffsbauwerk muss während der gesamten Dauer der Beleihung zumindest in Höhe von 110 Prozent der jeweiligen ausstehenden Darlehensforderungen zuzüglich eventueller vor- oder ...
-
StrabBlPV § 23 Wiederholungsprüfung (Law)
(1) Eine nichtbestandene Prüfung darf zweimal wiederholt werden, jedoch frühestens sechs Monate nach Beendigung der vorangegangenen Prüfung. (2) In der ersten Wiederholungsprüfung ist der Ka...
-
AltPflG § 23 (Law)
Die §§ 13 bis 22 finden keine Anwendung auf Schüler und Schülerinnen, die Diakonissen, Diakonieschwestern oder Mitglieder geistlicher Gemeinschaften sind.