-
MntDAIVAPrV § 15 Prüfungskommission, Prüfende (Law)
(1) Eine Prüfungskommission besteht aus: 1. einer Beamtin oder einem Beamten des höheren Verwaltungsdienstes als Vorsitzender od...
-
SaatV § 15 Erneute Beschaffenheitsprüfung (Law)
(1) Ist Saatgut von Mais nach der Anerkennung kalibriert worden, so wird es erneut auf die Einhaltung der Anforderungen an die Beschaffenheit geprüft. Ist anerkanntes Saatgut von Runkelrübe, Zuckerrüb...
-
SatDSiG § 15 Betretens- und Prüfungsrechte (Law)
Die Beauftragten der zuständigen Behörde sind befugt, zu den üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten die Betriebs- und Geschäftsräume des Datenanbieters zu betreten und die zur Erfüllung ihrer Aufgaben...
-
NWRG § 15 Datenübermittlung für statistische Zwecke (Law)
(1) Ohne Bindung an den Zweck des Nationalen Waffenregisters können den Waffenbehörden und den für das Waffenrecht zuständigen obersten und oberen Bundes- und Landesbehörden sowie den Landeskriminaläm...
-
RAG 21 § 15 (Law)
-
-
UmstGeldInstV § 15 Überverzinsliche Verbindlichkeiten (Law)
(1) Ist eine Verbindlichkeit aus nicht im Eigenbesitz befindlichen Schuldverschreibungen oder aus Darlehen im Sinne des § 22 Abs. 1 des Umstellungsgesetzes überverzinslich, so darf der Teil der Verbin...
-
WoGV § 15 Außer Betracht bleibende Belastung (Law)
(1) In den Fällen des § 11 Abs. 2 Nr. 1 des Wohngeldgesetzes bleibt die Belastung insoweit außer Betracht, als sie auf die in § 9 Abs. 2 und 3 dieser Verordnung bezeichneten Räume oder Flächen entfäll...
-
WOSprAuG § 15 Benachrichtigung der Gewählten (Law)
(1) Der Wahlvorstand hat die als Mitglieder des Sprecherausschusses gewählten leitenden Angestellten unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. Erklärt der Gewählte nicht binnen drei ...
-
SprengV 1 § 15 (Law)
(1) Wer explosionsgefährliche Stoffe herstellt, einführt oder verbringt und selbst aufbewahren oder anderen überlassen will, hat auf dem Versandstück oder, sofern die explosionsgefährlich...
-
SVHV § 15 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben (Law)
(1) Überplanmäßige Ausgaben bei gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Leistungsausgaben können unabhängig von ihrer Höhe durch den Vorstand nach § 73 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch be...
-
StromStV § 15 Zuordnung von Unternehmen (Law)
...zrechte an den Produkten besitzen, nicht so zu klassifizieren, als würden sie die Waren selbst herstellen. (9) Soweit in den Erläuterungen zur Abteilung 45 der Klassifikation der Wirtschafts...
-
TextilGestAusbV § 15 Prüfung der Zusatzqualifikation (Law)
(1) Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des Auszubildenden im Zusammenhang mit der Gesellenprüfung gesondert geprüft, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die dafür erforderlichen Fertigkeiten, Kennt...
-
ZO-Zahnärzte § 15 (Law)
Weist der Bedarfsplan einen Bedarf an Vertragszahnärzten für einen bestimmten Versorgungsbereich aus und werden für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten Vertragszahnarztsitze dort nicht besetzt, ...
-
PatAnwO (XXXX) §§ 15 bis 16 (weggefallen) (Law)
-
EinigVtr Art 15 Übergangsregelungen für die Landesverwaltung (Law)
(1) Die Landessprecher in den in Artikel 1 Abs. 1 genannten Ländern und die Regierungsbevollmächtigten in den Bezirken nehmen ihre bisherigen Aufgaben vom Wirksamwerden des Beitritts bis zur Wahl der ...
-
BVO 2 § 33 Teilwirtschaftlichkeitsberechnung (Law)
In der Teilwirtschaftlichkeitsberechnung ist die Gegenüberstellung der laufenden Aufwendungen und der Erträge auf den Teil des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit zu beschränken, der den Wohnraum ent...
-
AufenthV § 15 Gemeinschaftsrechtliche Regelung der Kurzaufenthalte (Law)
Die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern für Kurzaufenthalte richtet sich nach dem Recht der Europäischen Union, insbesondere dem Scheng...
-
ÖLGKontrollStZulV § 15 Unterrichtung der Länder (Law)
Die Bundesanstalt unterrichtet die zuständigen Landesbehörden über die Erteilung einer Zulassung sowie über deren Änderung.
-
BBodSchG § 15 Behördliche Überwachung, Eigenkontrolle (Law)
(1) Altlasten und altlastverdächtige Flächen unterliegen, soweit erforderlich, der Überwachung durch die zuständige Behörde. Bei Altstandorten und Altablagerungen bleibt die Wirksamkeit von behördlich...
-
BinSchG § 15 Allgemeine Verwaltungsvorschriften (Law)
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann durch allgemeine Verwaltungsvorschriften das Nähere zur einheitlichen Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes oder der auf Grund di...