-
UmwG 1995 § 186 Anzuwendende Vorschriften (Law)
...§ 187.
-
UmwG 1995 § 187 Bekanntmachung der Vermögensübertragung (Law)
Sobald die Vermögensübertragung von allen beteiligten Aufsichtsbehörden genehmigt worden ist, macht bei einer Vermögensübertragung auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen die für den ü...
-
UmwG 1995 § 188 Anwendung der Verschmelzungsvorschriften (Law)
...§ 176 Abs. 3 entsprechend anzuwenden, soweit sich aus den folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt. (2) § 176 Abs. 2 und 4 sowie § 178 Abs. 3 sind entsprechend anzuwenden. (3) ...
-
UmwG 1995 § 189 Anwendung der Spaltungsvorschriften (Law)
...§ 176 Abs. 3 entsprechend anzuwenden, soweit sich aus den folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt. (2) § 176 Abs. 2 und 4, § 178 Abs. 3 sowie § 188 Abs. 3 sind entsprechend anzuwenden. ...
-
UmwG 1995 § 206 Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs (Law)
Die Ansprüche nach § 205 Abs. 1 können nur durch einen besonderen Vertreter geltend gemacht werden. Das Gericht des Sitzes des Rechtsträgers neuer Rechtsform hat einen solchen Vertreter auf Antrag ein...
-
UmwG 1995 § 210 Ausschluß von Klagen gegen den Umwandlungsbeschluß (Law)
...§ 207 zu niedrig bemessen oder daß die Barabfindung im Umwandlungsbeschluß nicht oder nicht ordnungsgemäß angeboten worden ist.
-
UmwG 1995 § 215 Umwandlungsbericht (Law)
Ein Umwandlungsbericht ist nicht erforderlich, wenn alle Gesellschafter der formwechselnden Gesellschaft zur Geschäftsführung berechtigt sind.
-
UmwG 1995 § 226 Möglichkeit des Formwechsels (Law)
Eine Kapitalgesellschaft kann auf Grund eines Umwandlungsbeschlusses nach diesem Gesetz nur die Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, einer Personenhandelsgesellschaft, einer Partners...
-
UmwG 1995 § 227 Nicht anzuwendende Vorschriften (Law)
...§§ 207 bis 212 sind beim Formwechsel einer Kommanditgesellschaft auf Aktien nicht auf deren persönlich haftende Gesellschafter anzuwenden.
-
UmwG 1995 § 231 Mitteilung des Abfindungsangebots (Law)
...§ 207 zu übersenden. Der Übersendung steht es gleich, wenn das Abfindungsangebot im Bundesanzeiger und den sonst bestimmten Gesellschaftsblättern bekanntgemacht wird.
-
UmwG 1995 § 234 Inhalt des Umwandlungsbeschlusses (Law)
...§ 213 auf den Partnerschaftsvertrag nicht anzuwenden.
-
UmwG 1995 § 239 Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber (Law)
(1) In der Gesellschafterversammlung oder in der Hauptversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, ist der Umwandlungsbericht auszulegen. In der Hauptversammlung kann der Umwandlungsbericht auch...
-
UmwG 1995 § 245 Rechtsstellung als Gründer; Kapitalschutz (Law)
...§ 220 ist entsprechend anzuwenden. § 52 des Aktiengesetzes ist nicht anzuwenden, wenn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung vor dem Wirksamwerden des Formwechsels bereits länger als zwei Jahre in ...
-
UmwG 1995 § 247 Wirkungen des Formwechsels (Law)
(1) Durch den Formwechsel wird das bisherige Stammkapital einer formwechselnden Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Grundkapital der Gesellschaft neuer Rechtsform oder das bisherige Grundkapital...
-
UmwG 1995 § 250 Nicht anzuwendende Vorschriften (Law)
...§§ 207 bis 212 sind auf den Formwechsel einer Aktiengesellschaft in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in eine Aktiengesellschaft nicht anzuwenden. ...
-
UmwG 1995 § 261 Durchführung der Generalversammlung (Law)
...§ 259 erstattete Prüfungsgutachten auszulegen. Der Vorstand hat den Umwandlungsbeschluß zu Beginn der Verhandlung mündlich zu erläutern. (2) Das Prüfungsgutachten ist in der Generalversammlu...
-
UmwG 1995 § 267 Benachrichtigung der Anteilsinhaber (Law)
...§ 266 hingewiesen werden. (2) Zugleich mit der Mitteilung ist deren wesentlicher Inhalt in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen. Der Hinweis nach Absatz 1 Satz 2 braucht in die Bekanntm...
-
UmwG 1995 § 277 Kapitalschutz (Law)
...§ 264 entsprechend anzuwenden.
-
UmwG 1995 § 282 Abfindungsangebot (Law)
...§ 207 Abs. 1 Satz 1 ist § 270 Abs. 1 entsprechend anzuwenden. (2) Absatz 1 und die §§ 207 bis 212 sind auf den Formwechsel eines eingetragenen Vereins, der nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körpersc...
-
UmwG 1995 § 284 Beschluß der Mitgliederversammlung (Law)
Der Umwandlungsbeschluß der Mitgliederversammlung bedarf, wenn der Zweck des Rechtsträgers geändert werden soll (§ 33 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder wenn die Satzung der Genossenscha...