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BWO 1985 § 56 Stimmabgabe (Law)
(1) Wenn der Wähler den Wahlraum betritt, erhält er einen amtlichen Stimmzettel. Der Wahlvorstand kann anordnen, dass er hierzu seine Wahlbenachrichtigung vorzeigt. (2) Der Wähler begibt sic...
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BWO 1985 § 66 Briefwahl (Law)
(1) Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen, unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versiche...
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BWO 1985 § 68 Zählung der Wähler (Law)
Vor dem Öffnen der Wahlurne werden alle nicht benutzten Stimmzettel vom Wahltisch entfernt. Sodann werden die Stimmzettel der Wahlurne entnommen, entfaltet und gezählt. Zugleich werden die Zahl der St...
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BWO 1985 § 72 Wahlniederschrift (Law)
(1) Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 29 zu fertigen. Die Niederschrift ist von den Mi...
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BWO 1985 § 80 Benachrichtigung der gewählten Landeslistenbewerber (Law)
(1) Der Landeswahlleiter benachrichtigt die vom Bundeswahlausschuss für gewählt erklärten Landeslistenbewerber nach der mündlichen Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses durch den Bundeswahlleite...
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BWO 1985 § 82 Nachwahl (Law)
(1) Sobald feststeht, dass die Wahl wegen Todes eines Wahlkreisbewerbers, infolge höherer Gewalt oder aus sonstigem Grunde nicht durchgeführt werden kann, sagt der Kreiswahlleiter die Wahl ab und mach...
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BWO 1985 § 90 Vernichtung von Wahlunterlagen (Law)
(1) Die eingenommenen Wahlbenachrichtigungen sind unverzüglich zu vernichten. (2) Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse nach § 28 Abs. 8 Satz 2 und § 29 Abs. 1 sowie Fo...
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BWO 1985 § 91 Stadtstaatklausel (Law)
In den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg bestimmt der Senat, welche Stellen die Aufgaben wahrnehmen, die im Gesetz und in dieser Verordnung der Gemeindebehörde übertragen sind.
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BWO 1985 Anlage 25 (weggefallen) (Law)
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SaatArtVerzV 1985 Anlage Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2004, 2698 - 2702; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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SaatVerkG 1985 § 1 Anwendungsbereich (Law)
(1) Dieses Gesetz gilt vorbehaltlich der §§ 56 und 57 für Saatgut und Vermehrungsmaterial der im Artenverzeichnis zu diesem Gesetz aufgeführten Arten. (2) Das Bundesministerium für Ernährung...
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SaatVerkG 1985 § 4 Voraussetzungen für die Anerkennung (Law)
(1) Saatgut wird anerkannt, wenn 1. a) die So...
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SaatVerkG 1985 § 5 Ausführungsvorschriften für die Anerkennung (Law)
(1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. ...
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SaatVerkG 1985 § 8 Verpflichtungen des Saatguterzeugers (Law)
Wer Saatgut erzeugt, das anerkannt werden soll, hat Aufzeichnungen zu machen über 1. das Gewicht oder die Stückzahl sowie die He...
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SaatVerkG 1985 § 11 Ermächtigungen (Law)
(1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, wenn die Versorgung mit Zertifiziertem Saatgut in einem Vertragsstaat nicht gesichert ist, durch Rechtsverordnu...
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SaatVerkG 1985 § 14 Behelfssaatgut (Law)
Behelfssaatgut muss bei Arten mit einer Sommerform und einer Winterform sowie bei Arten, bei denen die Gestattung des Inverkehrbringens von Saatgut auf bestimmte andere Formen beschränkt ist, formecht...
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SaatVerkG 1985 § 15 Einfuhr von Saatgut (Law)
(1) Saatgut darf zu gewerblichen Zwecken nur eingeführt werden 1. als Vorstufensaatgut, Basissaatgut, Zertifi...
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SaatVerkG 1985 § 16 Gleichstellungen (Law)
(1) Den im Inland erteilten Anerkennungen oder Zulassungen von Saatgut sowie den Anerkennungen von Vermehrungsmaterial von Obst stehen Anerkennungen oder Zulassungen gleich, die erteilt w...
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SaatVerkG 1985 § 19a Ausfuhr von Vermehrungsmaterial (Law)
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, soweit es zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union erforderlich ist, durch Rec...
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SaatVerkG 1985 § 23 Verbot der Irreführung (Law)
(1) Saatgut oder Vermehrungsmaterial darf nicht unter einer Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr gebracht werden, die zur Irreführung, insbesondere über Eigenscha...