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MedienKfmAusbV § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft.
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MPBetreibV § 11 Sicherheitstechnische Kontrollen (Law)
(1) Der Betreiber hat für die in der Anlage 1 aufgeführten Medizinprodukte sicherheitstechnische Kontrollen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und nach Satz 2 oder Satz 3 durchzuführen ...
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MuSchG § 11 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten (Law)
(1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der ...
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LAnpG § 11 Wirkungen der Eintragung (Law)
(1) Die Eintragung der Teilung in das Register hat folgende Wirkungen: 1. Das Vermögen der LPG einschließlich der Verbindlichkei...
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RVG § 11 Festsetzung der Vergütung (Law)
(1) Soweit die gesetzliche Vergütung, eine nach § 42 festgestellte Pauschgebühr und die zu ersetzenden Aufwendungen (§ 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehö...
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PBV § 11 Inkrafttreten und Übergangsvorschriften (Law)
...1102) und durch Artikel 6 Nummer 3 bis 5 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) erfolgt sind, sind erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsj...
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PelzVAusbV § 11 Berlin-Klausel (Law)
...112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.
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PodAPrV § 11 Rücktritt von der Prüfung (Law)
(1) Tritt ein Prüfling nach seiner Zulassung von der Prüfung oder einem Teil der Prüfung zurück, so hat er die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusse...
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PostPersRG § 11 Belohnungen, Aufwandsentschädigungen (Law)
(1) Der Vorstand kann mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen für die bei dem Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten Richtlinien für die Gewährung von Belohnungen als Anerkennung fü...
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RAG 20 § 11 (Law)
Der vervielfältigte Jahresarbeitsverdienst darf den Betrag von 36.000 Deutsche Mark nicht übersteigen, es sei denn, daß gemäß § 575 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung ein höherer Betra...
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RDG § 11 Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen (Law)
(1) Inkassodienstleistungen erfordern besondere Sachkunde in den für die beantragte Inkassotätigkeit bedeutsamen Gebieten des Rechts, insbesondere des Bürgerlichen Rechts, des Handels-, Wertpapier- un...
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UAG § 11 Bescheinigungs- und Zulassungsverfahren (Law)
(1) Das Verfahren für die Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung nach § 8 und für die Zulassung nach den §§ 9 und 10 setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Dem Antrag sind die zur Prüfung erforde...
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WehrPflG § 11 Befreiung vom Wehrdienst (Law)
(1) Vom Wehrdienst sind befreit 1. ordinierte Geistliche evangelischen Bekenntnisses, 2. ...
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ZSG § 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes (Law)
(1) Die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigung...
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ZollKostV § 11 Absehen von der Kostenerhebung (Law)
Von der Erhebung der Kosten ist abzusehen, wenn diese im Einzelfall weniger als 5 Euro betragen.
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AltholzV § 11 Hinweis- und Kennzeichnungspflichten (Law)
(1) Wer Altholz einer Altholzbehandlungsanlage zuführt, hat das angelieferte Altholz nach Altholzkategorie und Menge zu deklarieren. Für die Deklaration des Altholzes ist der Anlieferungsschein gemäß ...
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BäderMeistPrV § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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BattG § 11 Pflichten des Endnutzers (Law)
(1) Besitzer von Altbatterien haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Satz 1 gilt nicht für Altbatterien, die in andere Produkte eingebaut sind; das Elektro...
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AsphAusbV § 11 Berlin-Klausel (Law)
...112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.
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BetrVG § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder (Law)
Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen.