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MgVG § 20 Kosten des besonderen Verhandlungsgremiums (Law)
Die durch die Bildung und Tätigkeit des besonderen Verhandlungsgremiums entstehenden erforderlichen Kosten tragen die beteiligten Gesellschaften und nach ihrer Verschmelzung die aus der grenzüberschre...
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RechKredV § 20 Sonstige Vermögensgegenstände (Nr. 14) (Law)
Im Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" sind Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände auszuweisen, die einem anderen Posten nicht zugeordnet werden können. Hierzu gehören auch Schecks...
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SGB 1 § 20 (Law)
(weggefallen)
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NDAV § 20 Technische Anschlussbedingungen (Law)
Der Netzbetreiber ist berechtigt, in Form von Technischen Anschlussbedingungen weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage einschließl...
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WasSiG § 20 Enteignung auf Verlangen (Law)
(1) Ist die Gemeinde auf Grund des § 2 Abs. 2 zur Durchführung von Maßnahmen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 verpflichtet und wird dem Eigentümer des von der Maßnahme betroffenen Grundstücks die sonst zul...
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SprengV 1 § 20 (Law)
...ivstoffmasse, 3. Schwärmer und 4. pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als E...
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StVG § 20 Örtliche Zuständigkeit (Law)
Für Klagen, die auf Grund dieses Gesetzes erhoben werden, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat.
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AuslWBG § 20 Unterrichtung der Öffentlichkeit (Law)
Das Bundesministerium der Finanzen ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um die Öffentlichkeit, insbesondere in Deutschland und den Begebungsländern, in geeigneter Weise auf dieses Gesetz und die sic...
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BBergG § 20 Aufhebung von Bergwerkseigentum (Law)
(1) Das Bergwerkseigentum ist auf Antrag des Bergwerkseigentümers aufzuheben. Eine teilweise Aufhebung ist nicht zulässig. (2) Die zuständige Behörde hat den im Grundbuch eingetragenen dingl...
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AbgG § 20 Höhe der Altersentschädigung (Law)
Die Altersentschädigung bemißt sich nach der monatlichen Abgeordnetenentschädigung (§ 11 Abs. 1). Der Steigerungssatz beträgt vom 1. Januar 2008 an für jedes Jahr der Mitgliedschaft je 2,5 vom Hundert...
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BEGDV 2 § 20 (Law)
Kommt der Verfolgte oder sein gesetzlicher Vertreter den nach § 19 bestehenden Pflichten nicht nach, so kann die Zahlung der Rente ganz oder teilweise eingestellt werden. Dies gilt nur, wenn der Verfo...
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BföV § 20 Lehrgangs- und Studiengebühren (Law)
(1) Zu den Lehrgangs- und Studiengebühren gehören auch Aufnahme- und Prüfungsgebühren. Die Prüfungsgebühren und die durch Teilnahme an der Prüfung verursachten weiteren Auslagen sind nach...
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EuWG § 20 Unterrichtung über das Wahlergebnis (Law)
...zbewerber mit. Der Präsident des Deutschen Bundestages übermittelt das Wahlergebnis insgesamt unverzüglich dem Präsidenten des Europäischen Parlaments.
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DruckLV § 20 Belehrung der Arbeitnehmer (Law)
(1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß der Fachkundige, der die Arbeiten in Druckluft leitet (§ 18 Abs. 1 Nr. 1) und der nach § 12 Abs. 1 beauftragte Arzt, die beim Betrieb der Arbeitskammer Bes...
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FELEG § 20 Befristung der Regelung (Law)
Vom 1. Januar 1997 an ist dieses Gesetz nur noch anzuwenden, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch erstmals vor diesem Zeitpunkt vorgelegen haben.
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BWaldG § 20 Widerruf der Anerkennung (Law)
Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann die Anerkennung widerrufen, wenn eine Anerkennungsvoraussetzung nicht mehr vorliegt oder wenn die Forstbetriebsgemeinschaft ihre Aufgabe während eines läng...
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HAG § 20 Art der Entgelte (Law)
Die Entgelte für Heimarbeit sind in der Regel als Stückentgelte, und zwar möglichst auf der Grundlage von Stückzeiten zu regeln. Ist dieses nicht möglich, so sind Zeitentgelte festzusetzen, die der St...
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HebG 1985 § 20 (Law)
...IV. Abschnitts dieses Gesetzes abweicht, ist nichtig.
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GeflPestSchV § 20 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen (Law)
...ivem Ergebnis auf Geflügelpest durchgeführt worden ist, die Maßnahmen nach Maßgabe des Kapitels IV Nummer 8.4 des Anhangs der Entscheidung 2006/437/EG durchgeführt und die dort vorgeschriebenen virolo...
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MitbestG § 20 Wahlschutz und Wahlkosten (Law)
...iven und passiven Wahlrechts beschränkt werden. (2) Niemand darf die Wahlen durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen. ...