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RVO (XXXX) §§ 1544 bis 1544n (weggefallen) (Law)
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VersRMAbschR (XXXX) 16. bis 54. (weggefallen) (Law)
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URaG (XXXX) §§ 5 bis 7 (weggefallen) (Law)
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WiPrO (XXXX) §§ 131c bis 131f (weggefallen) (Law)
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WoEigG (XXXX) §§ 53 bis 58 (weggefallen) (Law)
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TierSchNutztV (XXXX) §§ 38 bis 43 (weggefallen) (Law)
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VwGO (XXXX) §§ 176 bis 177 (weggefallen) (Law)
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BImSchV 41 § 3 Organisationsform von Stellen (Law)
Bekannt zu gebende Stellen im Sinne von § 29b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den ...
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BImSchV 41 § 4 Fachkunde und gerätetechnische Ausstattung von Stellen (Law)
(1) Bekannt zu gebende Stellen im Sinne von § 29b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen in ausreichendem Umfang über Personal zur Durchführung der Ermittlungen verfügen, das...
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BImSchV 41 § 12 Antrag; behördliches Verfahren; Bekanntgabeentscheidung (Law)
...bis 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist anzuwenden. (3) Die Länder unterrichten sich gegenseitig über Bekanntgaben, Ablehnungen von Anträgen und Widerrufe von Bekanntgaben. Bekanntgaben ...
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BImSchV 41 § 15 Nebenbestimmungen (Law)
(1) Die Bekanntgabe von Stellen ist auf längstens fünf Jahre zu befristen. Falls der Kompetenznachweis für einen kürzeren Zeitraum gilt, ist die Frist entsprechend zu verkürzen. Wird die Kompetenz dur...
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BImSchV 41 § 17 Pflichten bekannt gegebener Sachverständiger (Law)
...bis e und Nummer 2 und 3 entsprechend. Sie sind zusätzlich verpflichtet, 1. neben den im Rahmen ihrer Aufträge anzufertige...
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BImSchV 41 § 18 Widerruf der Bekanntgabe (Law)
(1) Ergeben sich aus Berichten von bekannt gegebenen Stellen oder Sachverständigen, aus Gutachten, aus den Ergebnissen von Ringversuchen oder anderen Informationsquellen Anhaltspunkte für den Wegfall ...
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BBhV § 41 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen (Law)
(1) Aufwendungen für Leistungen zur ärztlichen Früherkennung und Vorsorge im ärztlichen Bereich sind beihilfefähig. Die §§ 20i, 25 und 26 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend. Daneb...
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AbgG § 41 Fortsetzung der Todesfallversicherung (Law)
Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehende Todesfallversicherung wird mit der Maßgabe fortgesetzt, daß die zu zahlende Altersentschädigung und das Witwengeld entsprechend der Zahl und der Höhe d...
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ArbGG § 41 Zusammensetzung, Senate (Law)
(1) Das Bundesarbeitsgericht besteht aus dem Präsidenten, der erforderlichen Zahl von Vorsitzenden Richtern, von berufsrichterlichen Beisitzern sowie ehrenamtlichen Richtern. Die ehrenamtlichen Richte...
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ArbnErfG § 41 Beamte, Soldaten (Law)
Auf Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Beamten und Soldaten sind die Vorschriften für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst entsprechend anzuwenden.
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EuRAG § 41 Übertragung von Befugnissen (Law)
(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, die Aufgaben und Befugnisse, die den Landesjustizverwaltungen nach diesem Gesetz zustehen, durch Rechtsverordnung auf nachgeordnete Behörden zu übertragen....
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LuftBO § 41 Zusammensetzung der Besatzung (Law)
(1) Der Unternehmer hat für jeden Flug den verantwortlichen Luftfahrzeugführer und die Flugbesatzung zu bestimmen. Mitglieder der Flugbesatzung mit einem Alter über 60 Jahre sollen nicht eingesetzt we...
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SachenRBerG § 41 Bestimmung des Bauwerks (Law)
Ein Erbbaurechtsvertrag nach diesem Kapitel kann mit dem Inhalt abgeschlossen werden, daß der Erbbauberechtigte jede baurechtlich zulässige Zahl und Art von Gebäuden oder Bauwerken errichten darf. ...