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BEGDV 1 § 18 Erlöschen der Rente (Law)
...150 Deutsche Mark monatlich, ab 1. Januar 1971 ein höherer Betrag als 200 Deutsche Mark monatlich,...
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BEGDV 1 § 20 Verletzung der Anzeigepflicht (Law)
Kommt der Hinterbliebene oder sein gesetzlicher Vertreter den nach § 19 bestehenden Pflichten nicht nach, so kann die Zahlung der Rente ganz oder teilweise eingestellt werden. Dies gilt nur, wenn der ...
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BEGDV 1 § 22c Übergangsvorschriften für Änderungen dieser Verordnung (Law)
(1) Die Unanfechtbarkeit oder die Rechtskraft einer Entscheidung, die vor der Verkündung einer Änderungsverordnung ergangen ist, steht keiner erneuten Entscheidung entgegen, die auf den durch die Ände...
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BEGDV 1 § 11 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe (Law)
(1) Für die Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe ist die wirtschaftliche Stellung des verstorbenen Verfolgten maßgebend, es sei denn, daß seine soziale Stellung eine günstigere Einreihung re...
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BEGDV 1 § 13 Hundertsatz der Rente (Law)
(1) Vorbehaltlich der Bestimmung der Absätze 2 bis 5 beträgt der Hundertsatz der Rente der Hinterbliebenen 100 vom Hundert der in § 12 bestimmten Beträge. (2) Rechtfertigen die nach § 18 Abs...
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BEGDV 1 § 24 Zeitlicher Anwendungsbereich (Law)
(1) Es treten in Kraft 1. die §§ 1, 3, 4, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4, § 8 Abs. 2, 3, §§ 9 bis 12, § 13 Abs. 1, 2, 3 Nr. 1 b...
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BEGDV 1 § 14 Mindestrente (Law)
Der monatliche Mindestbetrag der Rente nach § 19 BEG darf nicht unterschritten werden, soweit sich aus dem Bundesentschädigungsgesetz und dieser Verordnung nichts anderes ergibt.
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BEGDV 1 § 18a Wiederaufleben der Rente (Law)
(Entfällt)
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BEGDV 1 § 22 Berechnung der Kapitalentschädigung (Law)
(1) Die Kapitalentschädigung wird in der Weise berechnet, daß für jeden vollen Monat, der vom Zeitpunkt des Todes des Verfolgten bis zum 31. Oktober 1953 oder bis zu dem in Absatz 3 genannten früheren...
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BEGDV 1 § 7 Gewährung der Rente bei Kindern über 18 Jahre (Law)
...150 Deutsche Mark monatlich, ab 1. Januar 1971 von mehr als 200 Deutsche Mark monatlich, ...
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BEGDV 1 § 21 Neufestsetzung der Rente bei Änderung der Verhältnisse (Law)
(1) Im Falle des § 21 BEG wird die Rente mit Wirkung vom Ersten des Monats neu festgesetzt, der dem Monat folgt, in dem die Verhältnisse sich geändert haben. (2) Eine Minderung oder Entziehu...
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BEGDV 1 § 13a Zusammentreffen von Renten für Schaden an Leben mit Renten für Schaden an Körper oder Gesundheit oder mit Renten für Schaden im beruflichen Fortkommen (Law)
(Entfällt)