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FVG 1971 § 12b (weggefallen) (Law)
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FVG 1971 § 15 (weggefallen) (Law)
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FVG 1971 § 19 Mitwirkung des Bundeszentralamtes für Steuern an Außenprüfungen (Law)
(1) Das Bundeszentralamt für Steuern ist zur Mitwirkung an Außenprüfungen berechtigt, die durch Landesfinanzbehörden durchgeführt werden. Es kann verlangen, dass bestimmte von ihm namhaft gemachte Bet...
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FVG 1971 § 20 Einsatz von automatischen Einrichtungen (Law)
(1) Die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden bestimmen Art, Umfang und Organisation des Einsatzes der automatischen Einrichtungen für die Festsetzung und Erhebung von Steuern, ...
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FVG 1971 § 21a Allgemeine Verfahrensgrundsätze (Law)
(1) Zur Verbesserung und Erleichterung des Vollzugs von Steuergesetzen und im Interesse des Zieles der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bestimmt das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung der ob...
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FVG 1971 § 27 Übergangsregelung Gleichstellungsbeauftragte (Law)
(1) Die erstmalige Wahl der Gleichstellungsbeauftragten der Generalzolldirektion sowie der Stellvertreterinnen findet spätestens bis zum 31. März 2016 statt. (2) Bis zur erstmaligen Wahl füh...
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SeeSchStrO 1971 § 6 Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge (Law)
(1) Soweit die folgenden Vorschriften nicht etwas Besonderes vorschreiben, haben Fahrzeuge zusätzlich zu den in den Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Sichtzeichen und Schallsignalen solche n...
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SeeSchStrO 1971 § 8 Allgemeines (Law)
(1) Für die nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Sichtzeichen gilt Regel 20 sowie Anlage I der Kollisionsverhütungsregeln entsprechend. Sichtzeichen, die nach dieser Verordnung und den...
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SeeSchStrO 1971 § 10 Kleine Fahrzeuge (Law)
(1) (weggefallen) (2) Abweichend von Regel 25 Buchstabe d der Kollisionsverhütungsregeln haben Fahrzeuge unter Segel von weniger als 12 Metern Länge und Fahrzeuge unter Ruder, wenn sie die n...
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SeeSchStrO 1971 § 23 Überholen (Law)
(1) Grundsätzlich muß links überholt werden. Soweit die Umstände des Falles es erfordern, darf rechts überholt werden. (2) Das überholende Fahrzeug muß unter Beachtung von Regel 9 Buchstabe ...
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SeeSchStrO 1971 § 25 Vorfahrt der Schiffahrt im Fahrwasser (Law)
(1) Die in den nachfolgenden Absätzen enthaltenen Regelungen gelten für Fahrzeuge im Fahrwasser abweichend von der Regel 9 Buchstabe b bis d und den Regeln 15 und 18 Buchstabe a bis c der Kollisionsve...
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SeeSchStrO 1971 § 56 Schiffahrtspolizeiliche Verfügungen (Law)
(1) Die Schiffahrtspolizeibehörden können zur Erfüllung der Aufgaben nach § 3 des Seeaufgabengesetzes Anordnungen erlassen, die an bestimmte Personen oder an einen bestimmten Personenkreis gerichtet s...
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AuslWBG § 65 Durchführungsvorschriften (Law)
Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung Vorschriften zur Durchführung der §§ 63, 64 erlassen, insbesondere Richtsätze für die vom Aussteller zu erstattenden Aufwendungen festsetzen und die Dur...
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EBO § 65 Übergangsregelung (Law)
Strecken, die am 1. Dezember 2012 die Voraussetzungen nach § 15 Absatz 2 nicht erfüllen, sind bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 nachzurüsten. Bis zur Erfüllung der Ausrüstungsanforderungen nach § 1...
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BVerfGG § 65 (Law)
(1) Dem Antragsteller und dem Antragsgegner können in jeder Lage des Verfahrens andere in § 63 genannte Antragsberechtigte beitreten, wenn die Entscheidung auch für die Abgrenzung ihrer Zuständigkeite...
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BranntwMonG § 65 (Law)
(1) Der Branntweingrundpreis wird so festgesetzt, daß er die durchschnittlichen Herstellungskosten eines Hektoliters Alkohol in gut geleiteten Kartoffelbrennereien mit einer durchschnittlichen Jahrese...
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FlurbG § 65 (Law)
(1) Die Beteiligten können in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen werden, wenn deren Grenzen in die Örtlichkeit übertragen worden sind und endgültige Nachweise für Fläche und Wert d...
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LBG § 65 (Law)
(1) Hat der Bund vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Grundstück der in § 64 bezeichneten Art angekauft und ist der Kaufpreis nach dem Zustand des Grundstücks im Zeitpunkt des Kaufabschlusses bemesse...
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LFGB § 65 Aufgabendurchführung (Law)
Das Bundesministerium wird ermächtigt, 1. durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, soweit es zur Erfüllung der in...
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HGBEG Art 65 (Law)
Die Pflicht, die inländische Geschäftsanschrift bei dem Gericht nach den §§ 13, 13d, 13e, 29 und 106 des Handelsgesetzbuchs in der ab dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 20...