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BBauG § 141 Vorbereitende Untersuchungen (Law)
...29 Absatz 1 und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets wird ein Bescheid über die Zurückstellung des Baugesuchs sowie e...
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BGB § 141 Bestätigung des nichtigen Rechtsgeschäfts (Law)
(1) Wird ein nichtiges Rechtsgeschäft von demjenigen, welcher es vorgenommen hat, bestätigt, so ist die Bestätigung als erneute Vornahme zu beurteilen. (2) Wird ein nichtiger Vertrag von den...
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FamFG § 141 Rücknahme des Scheidungsantrags (Law)
Wird ein Scheidungsantrag zurückgenommen, erstrecken sich die Wirkungen der Rücknahme auch auf die Folgesachen. Dies gilt nicht für Folgesachen, die die Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Te...
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StPO § 141 Bestellung eines Pflichtverteidigers (Law)
(1) In den Fällen des § 140 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 9 und Abs. 2 wird dem Angeschuldigten, der noch keinen Verteidiger hat, ein Verteidiger bestellt, sobald er gemäß § 201 zur Erklärung über die Ank...
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TKG 2004 § 141 Anerkannte Abrechnungsstelle für den Seefunkverkehr (Law)
Zuständige Behörde für die Anerkennung von Abrechnungsstellen für den internationalen Seefunkverkehr nach den Anforderungen der Internationalen Fernmeldeunion im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist di...
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BBergG § 141 Sachverständigenausschuß Bergbau (Law)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, einen Sachverständigenausschuß für den Bergbau zu errichten, ...
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BRAO § 141 Ausfertigung der Entscheidungen (Law)
Ausfertigungen und Auszüge der Entscheidungen des Anwaltsgerichts werden von dem Vorsitzenden der Kammer des Anwaltsgerichts erteilt.
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InsO § 141 Vollstreckbarer Titel (Law)
Die Anfechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß für die Rechtshandlung ein vollstreckbarer Schuldtitel erlangt oder daß die Handlung durch Zwangsvollstreckung erwirkt worden ist.
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PatAnwO § 141 Aufhebung des Verbots (Law)
(1) Das Berufs- oder Vertretungsverbot wird aufgehoben, wenn sich ergibt, daß die Voraussetzungen für seine Verhängung nicht oder nicht mehr vorliegen. (2) Über die Aufhebung entscheidet das...
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SGB 5 § 141 (Law)
(weggefallen)
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FGO (XXXX) §§ 140 und 141 (weggefallen) (Law)
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AktG § 141 Aufhebung oder Beschränkung des Vorzugs (Law)
(1) Ein Beschluß, durch den der Vorzug aufgehoben oder beschränkt wird, bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Vorzugsaktionäre. (2) Ein Beschluß über die Ausgabe von Vorzugsaktien,...
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BewG § 141 Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (Law)
(1) Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfaßt 1. den Betriebsteil, 2. ...
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SGB 7 § 141 Träger der Versicherungseinrichtungen, Aufsicht (Law)
(1) Träger der Haftpflicht- und Auslandsversicherung ist der Unfallversicherungsträger. Die Aufsicht mit Ausnahme der Fachaufsicht führt die für den Unfallversicherungsträger zuständige Aufsichtsbehör...
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SGB 3 § 141 Persönliche Arbeitslosmeldung (Law)
(1) Die oder der Arbeitslose hat sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Eine Meldung ist auch zulässig, wenn die Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten, der Eint...
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VVG 2008 § 141 Befreiung durch Zahlung der Versicherungssumme (Law)
(1) Der Versicherer ist nach Eintritt des Versicherungsfalles berechtigt, sich durch Zahlung der Versicherungssumme von allen weiteren Verbindlichkeiten zu befreien. Der Versicherer bleibt zum Ersatz ...
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BBG 2009 § 141 Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten (Law)
Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, können für Zwecke der Verteidigung erneut in ein Beamtenverhältnis berufen werden, wenn dies im öffentli...
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AO 1977 § 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (Law)
(1) Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb 1. ...
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WDO 2002 § 141 Entscheidung über die Kosten (Law)
(1) Jede Entscheidung in der Hauptsache muss bestimmen, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. (2) Die Entscheidung darüber, wer die notwendigen Auslagen trägt, trifft das Wehrdienstge...
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GBO § 141 Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Law)
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften zu erlassen über ...