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GBO § 93 (Law)
Ist der im Grundbuch als Eigentümer oder Berechtigter Eingetragene nicht der Berechtigte, so hat er dies unverzüglich nach Zustellung des Einleitungsbeschlusses dem Grundbuchamt anzuzeigen und anzugeb...
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GVG § 93 (Law)
(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung bei den Landgerichten für deren Bezirke oder für örtlich abgegrenzte Teile davon Kammern für Handelssachen zu bilden. Solche Kammern...
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BBergG § 93 Hinterlegung (Law)
(1) Entschädigungen, aus denen Entschädigungsberechtigte nach § 87 Abs. 3 zu befriedigen sind, sind unter Verzicht auf das Recht der Rücknahme zu hinterlegen, soweit mehrere Personen auf sie Anspruch ...
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BranntwMonG § 93 (Law)
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FGO § 93 (Law)
(1) Der Vorsitzende hat die Streitsache mit den Beteiligten tatsächlich und rechtlich zu erörtern. (2) Der Vorsitzende hat jedem Mitglied des Gerichts auf Verlangen zu gestatten, Fragen zu s...
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PatG § 93 (Law)
(1) Das Patentgericht entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. In der Entscheidung sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung ...
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SGG § 93 (Law)
...65a Abs. 2 Satz 2 Abschriften für die Beteiligten beizufügen. Sind die erforderlichen Abschriften nicht eingereicht, so fordert das Gericht sie nachträglich an oder fertigt sie selbst an. Die Kosten f...
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SVG § 93 (Law)
Die Zahlung von Leistungen nach diesem Gesetz kann davon abhängig gemacht werden, dass der Empfänger ein Konto im Bundesgebiet benennt, auf das die Überweisung erfolgen kann. Die Übermittlungskosten m...
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ZVG § 93 (Law)
(1) Aus dem Beschluß, durch welchen der Zuschlag erteilt wird, findet gegen den Besitzer des Grundstücks oder einer mitversteigerten Sache die Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe statt. Die...
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AuslSchuldAbkAG § 93 (Law)
(1) Die Berechtigung eines Kreditinstituts, über eine Sicherheit zu verfügen, wird nicht dadurch berührt, daß es die Sicherheit für einen ausländischen Bankgläubiger treuhänderisch hält, unbeschadet d...
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BEG § 93 (Law)
Der Verfolgte kann an Stelle der Kapitalentschädigung eine Rente wählen. Bei Bemessung der Rente sind das Lebensalter des Verfolgten und die ihm nach § 92 zustehende Kapitalentschädigung angemessen zu...
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BLG § 93 (Law)
Auf Grundstücke, die von den Behörden einer beteiligten Macht zur Errichtung von nicht nur vorübergehenden Zwecken dienenden Bauwerken und Anlagen in Anspruch genommen worden sind, und auf Grundstücke...
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BVerfGG § 93 (Law)
(1) Die Verfassungsbeschwerde ist binnen eines Monats zu erheben und zu begründen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder formlosen Mitteilung der in vollständiger Form abgefaßten Entscheidung, wen...
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BPersVG § 93 (Law)
...6 und 39 Abs. 1 sind nicht anzuwenden. Angelegenheiten, die als Verschlußsachen mindestens des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" eingestuft sind, werden in der Personalversammlung nicht ...
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FlurbG § 93 (Law)
...6 Abs. 1 und § 86 Abs. 2 Nr. 1 entsprechend. Vor der Anordnung sind die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer, die landwirtschaftliche Berufsvertretung, die Gemeinde und der Gemeindeverban...
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LuftFzgG § 93 (Law)
(1) Die Eintragung des Luftfahrzeugs im Register wird auf Antrag des als Eigentümer Eingetragenen oder seines Rechtsnachfolgers gelöscht, wenn alle Eintragungen gelöscht sind, die nicht die in § 81 Ab...
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BHO § 93 Gemeinsame Prüfung (Law)
(1) Ist für die Prüfung sowohl der Bundesrechnungshof als auch ein Landesrechnungshof zuständig, so soll gemeinsam geprüft werden. Soweit nicht Artikel 114 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes die Prüfung ...
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GBVfg § 93 Ausführungsvorschriften; Verordnungsermächtigung (Law)
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung 1. in der Grundbuchordnung oder in dieser Verordnung nicht gereg...
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InsO § 93 Persönliche Haftung der Gesellschafter (Law)
Ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien eröffnet, so kann die persönliche Haftung eines Gesellschafters fü...
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AAppO Anlage 18 (zu § 22c Absatz 6) (Law)
Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...