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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 10 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Anlage (zu § 5) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2004, 1648 - 1653) ...
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FamFG § 302 Dauer der einstweiligen Anordnung (Law)
Eine einstweilige Anordnung tritt, sofern das Gericht keinen früheren Zeitpunkt bestimmt, nach sechs Monaten außer Kraft. Sie kann jeweils nach Anhörung eines Sachverständigen durch weitere einstweili...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Sie sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübun...
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BinSchUO2008Anh IX § 3.02 Anzeige der Wendegeschwindigkeit (Law)
1. Die Anzeige der Wendegeschwindigkeit muss auf einer linear geteilten Skala mit dem Nullpunkt in der Mitte erfolgen. Die Wendegeschwindigke...
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SGB 6 § 302 Anspruch auf Altersrente in Sonderfällen (Law)
(1) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente aus eigener Versicherung und ist der Versicherte vor dem 2. Dezember 1926 geboren, wird die Rente vom 1. Januar 1992 an ausschließlich als Rege...
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RheinSchPV 1994 § 3.02 Lichter und Signalleuchten (Law)
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, müssen die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Lichter von allen Seiten sichtbar sein und ein gleich...
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EinigVtr Anlage I Kap III A III Anlage I Kapitel III (Law)
...III, Gliederungsnummer 310-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Mai 1990 (BGBl. I S. 926), mit folgenden Ma...
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AO 1977 § 302 Wertpapiere (Law)
Gepfändete Wertpapiere, die einen Börsen- oder Marktpreis haben, sind aus freier Hand zum Tageskurs zu verkaufen; andere Wertpapiere sind nach den allgemeinen Vorschriften zu versteigern.
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BinSchStrO 2012 § 3.02 Lichter und Signalleuchten (Law)
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, müssen die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Lichter von allen Seiten sichtbar sein und ein gleich...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.02 Mitglieder der Besatzung, Befähigung (Law)
1. Mitglieder der Besatzung können sein: Decksmann, Schiffsjunge, Matrose, Matrosen-Motorwart, Bootsmann, Steuermann, Schiffsführer, Maschini...
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UmwG 1995 § 302 Anzuwendende Vorschriften (Law)
Die Vorschriften des Ersten Teils sind auf den Formwechsel nur anzuwenden, soweit sich aus dem für die formwechselnde Körperschaft oder Anstalt maßgebenden Bundes- oder Landesrecht nichts anderes ergi...
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BinSchUO2008Anh III Inhaltsverzeichnis (Law)
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EinigVtr Anlage II Kap III A III Anlage II Kapitel III (Law)
...III Sachgebiet A Abschnitt III - mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Rechtsanwaltsgesetz vom 13. September 1990 (GBl. I Nr...
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BinSchUO2008Anh II § 3.02 Festigkeit und Stabilität (Law)
1. Die Festigkeit des Schiffskörpers muss den Beanspruchungen genügen, denen er unter normalen Bedingungen ausgesetzt ist....
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BinSchUO2008Anh X § 3.02 Nachweis der Intaktstabilität für Gierseilfähren (Law)
1. Ergänzend zu § 2.02 muss sich der Nachweis ausreichender Intaktstabilität für Gierseilfähren auf Berechnungen für Neigungen der Gierseilfä...
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BinSchUO2008AnhIIAnl M § 3.02 Anzeige der Wendegeschwindigkeit (Law)
1. Die Anzeige der Wendegeschwindigkeit muss auf einer linear geteilten Skala mit dem Nullpunkt in der Mitte erfolgen. Die Wendegeschwindigke...
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DonauSchPVAnl 1993 § 3.02 Lichter (Law)
Soweit nichts anderes bestimmt ist, müssen die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Lichter ununterbrochen und gleichmäßig strahlen.
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MoselSchPV 1997 § 3.02 Lichter und Signalleuchten (Law)
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, müssen die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Lichter von allen Seiten sichtbar sein und ein gleich...