-
BNotO § 99 (Law)
Als Disziplinargerichte für Notare sind im ersten Rechtszug das Oberlandesgericht und im zweiten Rechtszug der Bundesgerichtshof zuständig.
-
BranntwMonG § 99 (Law)
(aufgehoben)
-
FlurbG § 99 (Law)
...vertretung oder Dienststellen der landwirtschaftlichen Verwaltung, mit deren Zustimmung oder sachkundige Personen beauftragen, die Verhandlungen zur Erzielung einer Vereinbarung mit den Beteiligten zu...
-
InsO § 99 Postsperre (Law)
...verhindern, ordnet das Insolvenzgericht auf Antrag des Insolvenzverwalters oder von Amts wegen durch begründeten Beschluß an, dass die in dem Beschluss bezeichneten Unternehmen bestimmte oder alle Pos...
-
SGG § 99 (Law)
...Veränderung eine andere Leistung verlangt wird. (4) Die Entscheidung, daß eine Änderung der Klage nicht vorliege oder zuz...
-
NeuGlV § 99 Stadtstaatenklausel (Law)
...Verordnung. (2) In den Ländern Bremen und Hamburg bestimmt der Senat, welche Stellen die Aufgaben wahrnehmen, die im Gesetz und in dieser Verordnung der Gemeindebehörde und der Verwaltungsbe...
-
GCP-V Eingangsformel (Law)
...vom 11. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3586), von denen § 12 Abs. 1b Nr. 2 durch Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a des Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 2031) eingefügt und § 42 Abs. 3 durch Artikel 1 Nr. ...
-
Grundgesetz Artikel 99 (Law)
...verfassungsgerichte kann durch Landesgesetz die Entscheidung von Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines Landes, den in Artikel 95 Abs. 1 genannten obersten Gerichtshöfen für den letzten Rechtszug d...
-
BGB § 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen (Law)
...von Finanzdienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht abweichend von Satz 1, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbrauch...
-
BVFG § 99 Pflichtverletzung von Verwaltungsangehörigen (Law)
...Verwaltungsangehöriger bei der Durchführung dieses Gesetzes Bescheinigungen für Personen ausstellt, von denen er weiß, dass sie kein Recht auf Erteilung der Bescheinigung haben.
-
BrennO 1998 § 99 (Law)
...vor seiner amtlichen Erfassung infolge Überfüllung von Geräten oder Gefäßen aus dem Verschlußgewahrsam heraustritt, sind Maßnahmen dahin zu treffen, daß überlaufender Branntwein in die amtlichen Erfas...
-
AuslSchuldAbkAG § 99 (Law)
...Valutaverpflichtung im Sinne des § 10 des D-Markbilanzgesetzes vom 21. August 1949 (WiGBl. S. 279) darstellt, ist nach ihrer Regelung abweichend von § 47 Abs. 3 Satz 2 des D-Markbilanzgesetzes in der ...
-
EStG § 99 Ermächtigung (Law)
...vorgesehenen Bescheinigungen und im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Vordruck für die nach § 22 Nummer 5 Satz 7 vorgesehene Bescheinigung und den Inhalt und Aufbau der für d...
-
BVerfGG § 99 (weggefallen) (Law)
-
HwO § 99 (Law)
...Vertreter der Arbeitnehmer in der Vollversammlung sind die wahlberechtigten Arbeitnehmer im Sinne des § 90 Abs. 2, sofern sie 1. am Wahltag v...
-
GVG § 99 (Law)
...vor die Kammer für Handelssachen, so ist der Rechtsstreit auf Antrag des Gegners an die Zivilkammer zu verweisen. (2) Unter der Beschränkung des § 97 Abs. 2 ist die Kammer zu der Verweisung ...
-
VwGO § 99 (Law)
...verweigern. (2) Auf Antrag eines Beteiligten stellt das Oberverwaltungsgericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss fest, ob die Verweigerung der Vorlage der Urkunden oder Akten, der Ü...
-
GCP-V § 1 Zweck der Verordnung (Law)
...veränderten Organismus oder einer Kombination von gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten, bezweckt diese Verordnung darüber hinaus den Schutz der Gesundheit nicht betroffen...
-
GCP-V § 5 Kennzeichnung von Prüfpräparaten (Law)
...Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung von nicht verwendeten Prüfpräparaten oder sonstige besondere Vorsichtsmaßnahmen, um Gefahren für die Gesundheit nicht betroffener Personen und die Umwelt zu verm...
-
GCP-V § 6 Entblindung in Notfallsituationen und Rücknahme (Law)
...verblindeten Prüfpräparaten muss der Sponsor ein Verfahren zur unverzüglichen Entblindung etablieren, das eine sofortige Identifizierung und, sofern erforderlich, eine unverzügliche Rücknahme der Prüf...