-
DonauSchPVAnl 1993 § 2.03 Schiffseichung (Law)
Jedes Binnenschiff, das zur Güterbeförderung bestimmt ist, ausgenommen Kleinfahrzeuge, muß geeicht sein.
-
BGB § 203 Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen (Law)
Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fort...
-
RheinSchPV 1994 § 2.03 Schiffseichung (Law)
Jedes Binnenschiff, das zur Güterbeförderung bestimmt ist, ausgenommen Kleinfahrzeuge, muß geeicht sein.
-
AO 1977 § 203 Abgekürzte Außenprüfung (Law)
(1) Bei Steuerpflichtigen, bei denen die Finanzbehörde eine Außenprüfung in regelmäßigen Zeitabständen nach den Umständen des Falles nicht für erforderlich hält, kann sie eine abgekürzte Außenprüfung ...
-
VVG 2008 § 203 Prämien- und Bedingungsanpassung (Law)
(1) Bei einer Krankenversicherung, bei der die Prämie nach Art der Lebensversicherung berechnet wird, kann der Versicherer nur die entsprechend den technischen Berechnungsgrundlagen nach den §§ 146, 1...
-
SGB 6 § 203 Glaubhaftmachung der Beitragszahlung (Law)
(1) Machen Versicherte glaubhaft, dass sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausgeübt haben und für diese Beschäftigung entsprechende Beiträge gezahlt worden sind, ist di...
-
BrennO 1998 (XXXX) §§ 200 bis 203 (weggefallen) (Law)
-
BinSchUO2008Anh IX § 2.03 Bedienung (Law)
1. Es sollen nicht mehr Bedieneinrichtungen vorhanden sein, als zur ordnungsgemäßen Bedienung erforderlich sind. Ihre Ausführung, Bezeichnung...
-
MoselSchPV 1997 § 2.03 Schiffseichung (Law)
Jedes Binnenschiff, das zur Güterbeförderung bestimmt ist, ausgenommen Kleinfahrzeuge, muß geeicht sein.
-
SGB 7 § 203 Auskunftspflicht von Ärzten (Law)
(1) Ärzte und Zahnärzte, die nicht an einer Heilbehandlung nach § 34 beteiligt sind, sind verpflichtet, dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen Auskunft über die Behandlung, den Zustand sowie über...
-
UmwG 1995 § 203 Amtsdauer von Aufsichtsratsmitgliedern (Law)
Wird bei einem Formwechsel bei dem Rechtsträger neuer Rechtsform in gleicher Weise wie bei dem formwechselnden Rechtsträger ein Aufsichtsrat gebildet und zusammengesetzt, so bleiben die Mitglieder des...
-
EinigVtr Anlage II Kap VIII A II Anlage II Kapitel VIII (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft: 1. § 115b des...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII A II Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht wird wie folgt aufgehoben: Seemannsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9513-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zulet...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII Anlage I Kapitel VIII (Law)
...VIII) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel VIII der Anlage I - b) sachgebietsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap VIII K) ...
-
EinigVtr Anlage II Kap VIII Anlage II Kapitel VIII (Law)
...VIII) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel VIII der Anlage II - b) sachgebietsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage II Kap VIII E...
-
EinigVtr Anlage II Kap VIII E III Anlage II Kapitel VIII (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Folgende Bes...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII I I Anlage I Kapitel VIII (Law)
Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrags sind ausgenommen: 1. Gesetz zur vorläufigen Neuregelung von ...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII K III Anlage I Kapitel VIII (Law)
(Abschnitt III Nr. 1 bis 21 nicht mehr anzuwenden)
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII I III Anlage I Kapitel VIII (Law)
(Abschnitt III Nr. 1 bis 7 nicht mehr anzuwenden)
-
EinigVtr Anlage II Kap VIII C III Anlage II Kapitel VIII (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Folgende Par...