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ErsDiG § 11 Zurückstellung vom Zivildienst (Law)
(1) Vom Zivildienst wird zurückgestellt, 1. wer vorübergehend nicht zivildienstfähig ist, 2. ...
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BrennO 1998 § 11 (Law)
Für jede Verschlußbrennerei und für jede Abfindungsbrennerei, die noch ein Brennrecht besitzt, ist ein Stammblatt nach Muster 1 in dreifacher Ausfertigung anzule...
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DestAusbV § 11 Berlin-Klausel (Law)
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.
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ChemFachAusbV § 11 Nichtanwenden von Vorschriften (Law)
Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Chemiebetriebsjungwerker sind vorbehaltlich des § 12 nicht mehr anzuwenden.
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FahrmAusbV § 11 Fortsetzung der Berufsausbildung (Law)
(1) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fahrradmonteur/Fahrradmonteurin kann in dem Ausbildungsberuf Zweiradmechaniker/Zweiradmechanikerin - Fachrichtung Fahrradtechnik - nach den Vorschriften fü...
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GlasmAusbV § 11 Berlin-Klausel (Law)
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.
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GmbHG § 11 Rechtszustand vor der Eintragung (Law)
(1) Vor der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft besteht die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche nicht. (2) Ist vor der Eintragung im Namen der Gesellsc...
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HeimMitwirkungsV § 11 Mitteilung an die zuständige Behörde (Law)
(1) Der Träger hat die zuständige Behörde innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des in § 12 genannten Zeitraumes oder bis spätestens sechs Monate nach Betriebsaufnahme über die Bildung eines Heimbeira...
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FeinwAusbV § 11 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse (Law)
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt w...
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GenTSV § 11 Haltung von Versuchstieren in Tierhaltungsräumen (Law)
(1) Werden in Tierhaltungsräumen Tiere gehalten, die durch gentechnische Arbeiten entstanden sind oder bei gentechnischen Arbeiten verwendet werden, sind bei den Sicherheitsstufen nach § 7 Abs. 1 Gent...
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MedienKfmAusbV § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft.
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MPBetreibV § 11 Sicherheitstechnische Kontrollen (Law)
(1) Der Betreiber hat für die in der Anlage 1 aufgeführten Medizinprodukte sicherheitstechnische Kontrollen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und nach Satz 2 oder Satz 3 durchzuführen ...
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MuSchG § 11 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten (Law)
(1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der ...
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LAnpG § 11 Wirkungen der Eintragung (Law)
(1) Die Eintragung der Teilung in das Register hat folgende Wirkungen: 1. Das Vermögen der LPG einschließlich der Verbindlichkei...
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RVG § 11 Festsetzung der Vergütung (Law)
(1) Soweit die gesetzliche Vergütung, eine nach § 42 festgestellte Pauschgebühr und die zu ersetzenden Aufwendungen (§ 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehö...
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PBV § 11 Inkrafttreten und Übergangsvorschriften (Law)
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. (2) § 279 des Handelsgesetzbuchs ist letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vo...
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PelzVAusbV § 11 Berlin-Klausel (Law)
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.
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PodAPrV § 11 Rücktritt von der Prüfung (Law)
(1) Tritt ein Prüfling nach seiner Zulassung von der Prüfung oder einem Teil der Prüfung zurück, so hat er die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusse...
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PostPersRG § 11 Belohnungen, Aufwandsentschädigungen (Law)
(1) Der Vorstand kann mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen für die bei dem Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten Richtlinien für die Gewährung von Belohnungen als Anerkennung fü...
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RAG 20 § 11 (Law)
Der vervielfältigte Jahresarbeitsverdienst darf den Betrag von 36.000 Deutsche Mark nicht übersteigen, es sei denn, daß gemäß § 575 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung ein höherer Betra...