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WeinV 1995 § 37 Zugelassene und verbotene Angaben (Law)
(1) Die Worte Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein dürfen im geschäftlichen Verkehr allein oder in Verbindung mit anderen Worten für andere Erzeugnisse als Wein...
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WeinV 1995 § 39a Geografische Bezeichnungen mit EU-Schutz (Law)
(1) Die Namen der in § 3 Absatz 1 des Weingesetzes festgelegten bestimmten Anbaugebiete und die einem Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung vorbehaltenen Begriffe, die jeweils als deutscher tradit...
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WeinV 1995 § 42 Rebsortenangaben (Law)
(1) Bei Landwein, Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätsperlwein b.A. oder Qualitätslikörwein b.A., der gesüßt worden ist, darf der Name einer Rebsorte nach Maßgabe des Artikels 62 Absatz 1 Buchstabe...
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WeinV 1995 § 50 Angabe des Loses (Law)
(1) Erzeugnisse dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Angabe gekennzeichnet sind, aus der das Los zu ersehen ist, zu dem sie gehören. Die Angabe muss aus einer Buchstaben-Kombi...
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WeinV 1995 § 51 (weggefallen) (Law)
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WeinV 1995 Anlage 2 (weggefallen) (Law)
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WeinV 1995 Anlage 3 (weggefallen) (Law)
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WeinV 1995 Anlage 5 (zu § 12) (Law)
...III. Reinheitsanforderungen für Bentonit Bentonit ist nur zur Behandlung zugelassen, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: ...
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WeinV 1995 Anlage 8 (zu § 17) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2009, 866) ...
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UmwG 1995 § 51 Zustimmungserfordernisse in Sonderfällen (Law)
(1) Ist an der Verschmelzung eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, auf deren Geschäftsanteile nicht alle zu leistenden Einlagen in voller Höhe bewirkt sind, als übernehmender Rechtsträger beteil...
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UmwG 1995 § 53 Eintragung bei Erhöhung des Stammkapitals (Law)
Erhöht die übernehmende Gesellschaft zur Durchführung der Verschmelzung ihr Stammkapital, so darf die Verschmelzung erst eingetragen werden, nachdem die Erhöhung des Stammkapitals im Register eingetra...
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UmwG 1995 § 59 Verschmelzungsbeschlüsse (Law)
Der Gesellschaftsvertrag der neuen Gesellschaft wird nur wirksam, wenn ihm die Anteilsinhaber jedes der übertragenden Rechtsträger durch Verschmelzungsbeschluß zustimmen. Dies gilt entsprechend für di...
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UmwG 1995 § 61 Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags (Law)
Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf ist vor der Einberufung der Hauptversammlung, die gemäß § 13 Abs. 1 über die Zustimmung beschließen soll, zum Register einzureichen. Das Gericht hat in der ...
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UmwG 1995 § 65 Beschluß der Hauptversammlung (Law)
(1) Der Verschmelzungsbeschluß der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. Die Satzung kann eine größere Kapit...
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UmwG 1995 § 68 Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung (Law)
(1) Die übernehmende Gesellschaft darf zur Durchführung der Verschmelzung ihr Grundkapital nicht erhöhen, soweit 1. sie Anteile ...
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UmwG 1995 § 73 Anzuwendende Vorschriften (Law)
Auf die Verschmelzung durch Neugründung sind die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts mit Ausnahme der §§ 66, 67, 68 Abs. 1 und 2 und des § 69 entsprechend anzuwenden.
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UmwG 1995 § 79 Möglichkeit der Verschmelzung (Law)
Ein Rechtsträger anderer Rechtsform kann im Wege der Aufnahme mit einer eingetragenen Genossenschaft nur verschmolzen werden, wenn eine erforderliche Änderung der Satzung der übernehmenden Genossensch...
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UmwG 1995 § 84 Beschluß der Generalversammlung (Law)
Der Verschmelzungsbeschluß der Generalversammlung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Die Satzung kann eine größere Mehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.
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UmwG 1995 § 85 Verbesserung des Umtauschverhältnisses (Law)
(1) Bei der Verschmelzung von Genossenschaften miteinander ist § 15 nur anzuwenden, wenn und soweit das Geschäftsguthaben eines Mitglieds in der übernehmenden Genossenschaft niedriger als das Geschäft...
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UmwG 1995 § 86 Anlagen der Anmeldung (Law)
(1) Der Anmeldung der Verschmelzung ist außer den sonst erforderlichen Unterlagen auch das für die anmeldende Genossenschaft erstattete Prüfungsgutachten in Urschrift oder in öffentlich beglaubigter A...