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FriseurAusbV 2008 § 7 Teil 1 der Gesellenprüfung (Law)
...sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. (3) Teil 1 der Gesellenprüfung besteht aus dem Prüfungsbereich Klassisch...
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MaATElektronAusbV 2008 § 3 Ausbildungsrahmenplan und Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine vom Ausbildungsrah...
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MaATElektronAusbV 2008 § 4 Durchführung der Berufsausbildung (Law)
(1) Die in § 3 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 d...
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MaATElektronAusbV 2008 § 9 Gewichtungs- und Bestehensregelung (Law)
(1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: ...
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MaATElektronAusbV 2008 § 10 Mündliche Ergänzungsprüfung (Law)
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigen...
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MetallbAusbV 2008 § 3 Struktur der Berufsausbildung (Law)
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einer der Fachrichtungen 1. Konstrukti...
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MetallbAusbV 2008 § 6 Gesellenprüfung (Law)
(1) Die Gesellenprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Durch die Gesellenprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat...
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MetallbAusbV 2008 § 7 Teil 1 der Gesellenprüfung (Law)
...sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. (3) Teil 1 der Gesellenprüfung besteht aus dem Prüfungsbereich Arbeitsau...
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MetallbAusbV 2008 § 14 Mündliche Ergänzungsprüfung (Law)
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Gesellenprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung un...
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MetallbAusbV 2008 § 15 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse (Law)
...2008 begonnen wurden, die Vorschriften der in § 16 Satz 2 genannten Verordnungen weiter anzuwenden.
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MetallbAusbV 2008 § 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...2008 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer/zur Metallbauerin vom 4. Juli 2002 (BGBl. I S. 2534) und die Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbi...
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MinNettoV 2008 Anlage (zu § 1) (Law)
( Fundstelle: BGBl. I 2007, 3041-3065 ) ...
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LandBauMTAusbV 2008 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf des Land- und Baumaschinenmechatronikers und der Land- und Baumaschinenmechatronikerin wird 1. nach § 25 de...
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LandBauMTAusbV 2008 § 3 Ausbildungsrahmenplan und Ausbildungsberufsbild (Law)
...sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen, 6. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, 7. ...
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LandBauMTAusbV 2008 § 7 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung (Law)
...sowie c) Fehler und Störungen in elektrischen sowie hydraulischen, mechanischen und mechatronischen Systemen festste...
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LandBauMTAusbV 2008 § 8 Gewichtungs- und Bestehensregelung (Law)
(1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: ...
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LandBauMTAusbV 2008 § 9 Mündliche Ergänzungsprüfung (Law)
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigen...
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LandBauMTAusbV 2008 § 10 Fortsetzung der Berufsausbildung (Law)
Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Kraftfahrzeugservicemechaniker und zur Kraftfahrzeugservicemechanikerin kann ab der zweiten Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres im Ausbildungsberuf Land-...
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SystElektronAusbV 2008 § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
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SystElektronAusbV 2008 § 9 Mündliche Ergänzungsprüfung (Law)
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Gesellenprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung un...