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GlasappAusbV § 1 Anwendungsbereich (Law)
...ordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Glasapparatebauer/Glasapparatebauerin nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach § 2 anerkannten Ausbildungsberuf....
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GVGEG § 1 (weggefallen) (Law)
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HaldeRlAnO § 1 (Law)
...oder Verkippung von trockenen oder feuchten, nicht fließfähigen Abprodukten (Industrieabprodukte und Siedlungsabfälle) *1) oder mineralischen Begleitrohstoffen *2) und ...
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HeimMindBauV § 1 Anwendungsbereich (Law)
...1 Abs. 1 des Heimgesetzes, die in der Regel mindestens sechs Personen aufnehmen, dürfen nur betrieben werden, wenn sie die Mindestanforderungen der §§ 2 bis 29 erfüllen, soweit nicht nach den §§ 30 un...
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ImmoWertV § 1 Anwendungsbereich (Law)
...owie auf solche Wertermittlungsobjekte, für die kein Markt besteht, entsprechend anzuwenden. In diesen Fällen kann der Wert auf der Grundlage marktkonformer Modelle unter besonderer Berücksichtigung d...
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InfElekAusbV § 1 Anwendungsbereich (Law)
...ormationselektroniker/Informationselektronikerin wird für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 22, Informationstechniker, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.
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KHG § 1 Grundsatz (Law)
...ochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial ...
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MedienFortbV § 1 Fortbildungsabschlüsse (Law)
...ordnung regelt die Prüfungen zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen 1. Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachricht...
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MontanMitbestGErgG § 1 (Law)
...orschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom 21. Mai 1951 - Bund...
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MPAFHBundV § 1 Geltungsbereich (Law)
...of Public Administration“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachhochschule) und eine anschließende oder das Studium begleitende berufspraktische Einführung in die Laufbahn des h...
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SiSchmAusbV § 1 Anwendungsbereich (Law)
...ordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Silberschmied/Silberschmiedin nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach § 2 anerkannten Ausbildungsberuf. ...
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SportSeeSchV § 1 Anwendungsbereich (Law)
...onen an Bord, ist die Fahrerlaubnis durch den Sportbootführerschein-See nachzuweisen. (4) Bei Traditionsschiffen bis 15 Meter Rumpflänge und mehr als 25 Personen an Bord oder mit 15 bis 25 M...
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StBerG § 1 Anwendungsbereich (Law)
...opäischen Union oder der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum geregelte Steuern und Vergütungen betreffen, soweit diese durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinan...
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SVG § 1 (Law)
...1, der §§ 4, 7, 8 und 41 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1, des § 41 Absatz 2 sowie der §§ 46, 48, 63 bis 63c und 63e bis 63g gilt nicht für Soldaten auf Zeit, die keinen Anspruch auf Besoldung haben (§ 3 Ab...
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ZIV § 1 Zielsetzung (Law)
...ordnung notwendigen Aufgaben unabhängig davon wahrzunehmen, wo der Schuldner der den Zinsen zugrunde liegenden Forderung niedergelassen ist.
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OrthoptAPrV § 1 Ausbildung (Law)
...Orthoptistinnen und Orthoptisten umfaßt mindestens den in der Anlage 1 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht und die in Anlage 2 aufgeführte praktische Ausbildung.
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SchKiSpV § 1 Geltungsbereich (Law)
...olkseigenen Betriebe, Kombinate, Genossenschaften, Einrichtungen und Staatsorgane (nachfolgend Betriebe und Einrichtungen genannt). Sie beziehen sich auf die Produktion, den Transport und die Ausgabe ...
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SeeSpbootV § 1 Geltungsbereich (Law)
...ortboote oder Wassermotorräder. (4) Diese Verordnung gilt, mit Ausnahme der §§ 14, 15, 17 und 19, nicht für Sportboote, d...
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SchleusV § 1 Geltungsbereich (Law)
...1) Diese Verordnung gilt für die Schleusenbereiche Brunsbüttel und Kiel-Holtenau (Nord-Ostsee-Kanal), Strohbrück (Achterwehrer Schifffahrtskanal), Gieselau (Gieselau-Kanal), Lexfähr, Nordfeld und Eide...
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PStV § 1 Standesamt (Law)
...1) Jedes Standesamt führt eine Bezeichnung. Bei gleichnamigen Standesämtern ist ein unterscheidender Zusatz hinzuzufügen. (2) Amtssitz sind die Diensträume des Standesamts.