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MoselSchPV 1997 § 7.04 Festmachen (Law)
1. Fahrzeuge und Schwimmkörper sowie schwimmende Anlagen dürfen am Ufer nicht festmachen: ...
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MoselSchPV 1997 § 8.06 Kupplungen der Schubverbände (Law)
...bis zu 11,45 m Breite, die aus einem schiebenden und einem geschobenen Fahrzeug bestehen, gilt als starre Verbindung auch ein Kupplungssystem, das ein gesteuertes Knicken des Verbandes ermöglicht, sof...
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MoselSchPV 1997 § 10.01 Hochwassermarken (Law)
...bis Oberwasser Grevenmacher-Wellen, - Trier vom Unterwasser Grevenmacher-Wellen bis Oberwass...
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MoselSchPV 1997 § 11.02 Allgemeine Sorgfaltspflicht (Law)
Der Schiffsführer, die übrige Besatzung und sonstige Personen an Bord, müssen die nach den Umständen gebotene Sorgfalt anwenden, um eine Verschmutzung der Wasserstraße zu vermeiden, die Menge des ents...
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MoselSchPV 1997 Anlage 1 (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. II 2011, 1329) ...
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MoselSchPV 1997 Anlage 4 (Law)
Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. II Nr. 38 v. 16.9.1997, S. 92 (ohne Inhalt)
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MoselSchPV 1997 Anlage 5 (Law)
Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. II Nr. 38 v. 16.9.1997, S. 92 (ohne Inhalt)
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MoselSchPV 1997 Anlage 10 (Law)
(Fundstelle: BGBl. II 2014, 367 — 371) Modèle de carnet de contrôle des huiles usées (Article 11.05 ...
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WinzerAusbV 1997 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. der Ausbildungsbetrieb, betrieblic...
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WinzerAusbV 1997 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach der in den Anlagen I und II für die berufliche Grundbildung und für die berufliche Fachbildung enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen ...
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SVFAngAusbV 1997 § 6 Ausbildungsplan (Law)
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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SVFAngAusbV 1997 § 8 Zwischenprüfung (Law)
...bis 5 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufs...
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SVFAngAusbV 1997 Anlage 2 (zu § 4) (Law)
...bis c, zu vermitteln. (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Ken...
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SVFAngAusbV 1997 Anlage 3 (zu § 4) (Law)
...bis c, zu vermitteln. (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Ken...
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SVWO 1997 § 4 Beschwerdewahlausschüsse (Law)
(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestellt am Sitz des Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen einen Bundeswahlausschuß und bestimmt die Stelle, die dessen Geschäfte f...
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SVWO 1997 § 13 Beschwerde im Feststellungsverfahren (Law)
...bis 4, Abs. 3 und 4 entsprechend.
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SVWO 1997 § 21 Listenverbindung (Law)
Die Listenvertreter können die Erklärung, daß ihre Vorschlagslisten verbunden werden sollen (§ 48 Abs. 7 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), nur übereinstimmend abgeben. Die Erklärung muß spätestens...
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SVWO 1997 § 43 Briefliche Stimmabgabe (Law)
(1) Der Wahlberechtigte, der brieflich wählt, - trennt den Stimmzettel, wenn er mit dem Wahlausweis verbunden ist, vom Wahlauswe...
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SVWO 1997 § 46 Behandlung der Wahlbriefe beim Arbeitgeber (Law)
In den Fällen des § 54 Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch hat der Arbeitgeber oder der sonst für die Ausgabe der Wahlunterlagen Zuständige dafür Sorge zu tragen, dass die Wahlbriefe ordnungsge...
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SVWO 1997 § 73 Erste Sitzung der Vertreterversammlungen (Law)
...bis zur Wahl des Vorsitzenden der Vertreterversammlung.