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BesÜV2Bek 1993-06-02 Anlage III C (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1993, 801 - 803) ...
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AAppO Anlage 14 (zu § 18 Abs. 3) (Law)
...III. Pharmazeutische Technologie/Biopharmazie Entwicklung, Herstellung, Eigenschaften, Prüfung und biopharmazeutische Beurteilung von A...
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BImSchV 39 Anlage 14 (zu § 30) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1097) 1. ...
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EuWO 1988 Anlage 27 (zu § 68 Abs. 5) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2623 - 2628; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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AZRG § 14 Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen (Law)
...ZR-Nummer (Grunddaten) übermittelt: 1. Grundpersonalien, 2. Lichtbild, ...
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BBhV § 14 Zahnärztliche Leistungen (Law)
Aufwendungen für ambulante zahnärztliche und kieferorthopädische Untersuchungen und Behandlungen sind nach Maßgabe des § 6 grundsätzlich beihilfefähig. Für Zahnersatz und implantologische Leistungen k...
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AÜG § 14 Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte (Law)
(1) Leiharbeitnehmer bleiben auch während der Zeit ihrer Arbeitsleistung bei einem Entleiher Angehörige des entsendenden Betriebs des Verleihers. (2) Leiharbeitnehmer sind bei der Wahl der A...
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AAppO § 14 Störung oder Täuschung (Law)
Stört ein Prüfling den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung in erheblichem Maße oder unternimmt er eine Täuschung, so kann das Landesprüfungsamt, bei mündlichen Prüfungen im Benehmen mit der Prüfungsk...
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AFBG § 14 Kreditanstalt für Wiederaufbau (Law)
(1) Bis zum Ende des vierten Jahres nach Beginn der Darlehensrückzahlung wird der Kreditanstalt für Wiederaufbau auf Verlangen die Darlehens- und Zinsschuld eines Darlehensnehmers oder ei...
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ArbZG § 14 Außergewöhnliche Fälle (Law)
(1) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 9 bis 11 darf abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten u...
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BföV § 14 Versetzung und Prüfung (Law)
(1) Nach erfolgreichem Unterrichtsbesuch werden die Förderungsberechtigten von einem Studienhalbjahr in das nächstfolgende versetzt oder in einen weiterführenden Lehrgang eingewiesen. Die Versetzung i...
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DruckLV § 14 Veranlassung der ärztlichen Maßnahmen (Law)
(1) Der Arbeitgeber hat die ärztlichen Maßnahmen nach den §§ 11 und 12 Abs. 1 auf seine Kosten zu veranlassen. (2) Er hat dem Arzt mitzuteilen, unter welchem höchsten Arbeitsdruck der Arbeit...
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EEWärmeG § 14 Geförderte Maßnahmen (Law)
(1) Gefördert werden können Maßnahmen für die Erzeugung von Wärme oder Kälte, insbesondere die Errichtung oder Erweiterung von 1. ...
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BVFG § 14 Förderung einer selbständigen Erwerbstätigkeit (Law)
(1) Spätaussiedlern ist die Begründung und Festigung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in der Landwirtschaft, im Gewerbe und in freien Berufen zu erleichtern. Zu diesem Zweck können die Gewährung v...
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BWahlGV § 14 Zählung der Stimmen (Law)
(1) Der Schriftführer trägt die an jedem verwendeten Wahlgerät angezeigten oder ausgedruckten Zahlen der Reihenfolge nach in die Zählkontrollvermerke der Wahlniederschrift ein, soweit nicht ein Ausdru...
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GeoITAusbV § 14 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Bergvermessung (Law)
(1) Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen...
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GewStDV 1955 § 14 (Law)
(weggefallen)
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MPBetreibV § 14 Messtechnische Kontrollen (Law)
(1) Der Betreiber hat für die in der Anlage 2 aufgeführten Medizinprodukte nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik messtechnische Kontrollen nach Absatz 4 durchzuführen oder durchführen zu l...
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MuSchG § 14 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Law)
...zrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen. Ist danach eine Berechnung nicht möglich, so ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer gleichartig Beschäftigten zugrunde zu legen. ...
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IRG § 14 Örtliche Zuständigkeit (Law)
(1) Örtlich zuständig sind das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, in deren Bezirk der Verfolgte zum Zweck der Auslieferung ergriffen oder, falls eine Ergreifung ni...