-
VVG 2008 Inhaltsübersicht (Law)
-
BBauG § 91 Ersatz für entzogene Rechte (Law)
...§ 97 Absatz 2 Satz 3 gelten die in § 90 Absatz 1 und 2 für die Enteignung zur Entschädigung in Land getroffenen Vorschriften entsprechend.
-
BGB § 91 Vertretbare Sachen (Law)
Vertretbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen.
-
FamFG § 91 Richterlicher Durchsuchungsbeschluss (Law)
...§ 94 in Verbindung mit § 802g der Zivilprozessordnung ist Absatz 1 nicht anzuwenden. (3) Willigt der Verpflichtete in die Durchsuchung ein oder ist ein Beschluss gegen ihn nach Absatz 1 Satz...
-
GBVfg § 91 Behandlung von Verweisungen, Löschungen (Law)
...§§ 54 bis 60 dieser Verordnung, in der Wohnungsgrundbuchverfügung und in der Gebäudegrundbuchverfügung gehen auch dann den allgemeinen Regelungen vor, wenn auf die §§ 1 bis 53 in den §§ 61 bis 89 verw...
-
StBerG § 91 Rüge und berufsgerichtliche Maßnahme (Law)
...§ 81). Hat das Landgericht den Rügebescheid aufgehoben (§ 82), weil es eine schuldhafte Pflichtverletzung nicht festgestellt hat, so kann ein berufsgerichtliches Verfahren wegen desselben Verhaltens n...
-
StVollzG § 91 Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen (Law)
(1) Besondere Sicherungsmaßnahmen ordnet der Anstaltsleiter an. Bei Gefahr im Verzug können auch andere Bedienstete der Anstalt diese Maßnahmen vorläufig anordnen. Die Entscheidung des Anstaltsleiters...
-
BRAO (XXXX) §§ 90 und 91 (weggefallen) (Law)
-
BinSchPRG (XXXX) §§ 79 bis 91 (weggefallen) (Law)
-
VVG 2008 § 6 Beratung des Versicherungsnehmers (Law)
...§ 210 Absatz 2 nicht anzuwenden, ferner dann nicht, wenn der Vertrag mit dem Versicherungsnehmer von einem Versicherungsmakler vermittelt wird oder wenn es sich um einen Vertrag im Fernabsatz im Sinn ...
-
VVG 2008 § 7 Information des Versicherungsnehmers (Law)
...§ 210 Absatz 2 nicht anzuwenden. Ist bei einem solchen Vertrag der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, hat ihm der Versicherer vor Vertragsschluss das anwendbare Recht und die zuständige Aufsi...
-
VVG 2008 § 12 Versicherungsperiode (Law)
Als Versicherungsperiode gilt, falls nicht die Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, der Zeitraum eines Jahres.
-
VVG 2008 § 14 Fälligkeit der Geldleistung (Law)
(1) Geldleistungen des Versicherers sind fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen. (2) Sin...
-
VVG 2008 § 17 Abtretungsverbot bei unpfändbaren Sachen (Law)
Soweit sich die Versicherung auf unpfändbare Sachen bezieht, kann eine Forderung aus der Versicherung nur auf solche Gläubiger des Versicherungsnehmers übertragen werden, die diesem zum Ersatz der zer...
-
VVG 2008 § 23 Gefahrerhöhung (Law)
(1) Der Versicherungsnehmer darf nach Abgabe seiner Vertragserklärung ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. (2)...
-
VVG 2008 § 34 Zahlung durch Dritte (Law)
(1) Der Versicherer muss fällige Prämien oder sonstige ihm auf Grund des Vertrags zustehende Zahlungen vom Versicherten bei einer Versicherung für fremde Rechnung, von einem Bezugsberechtigten, der ei...
-
VVG 2008 § 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie (Law)
(1) Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungs...
-
VVG 2008 § 41 Herabsetzung der Prämie (Law)
Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungsl...
-
VVG 2008 § 50 Nichtzustandekommen des Hauptvertrags (Law)
Ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, im Fall des Nichtzustandekommens des Hauptvertrags eine Prämie für die vorläufige Deckung zu zahlen, steht dem Versicherer ein Anspruch auf einen der Laufzeit...
-
VVG 2008 § 52 Beendigung des Vertrags (Law)
...§ 8 widerruft oder nach § 5 Abs. 1 und 2 einen Widerspruch erklärt, endet der Vertrag über vorläufige Deckung spätestens mit dem Zugang des Widerrufs oder des Widerspruchs beim Versicherer. ...