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SGB 1 § 66 Folgen fehlender Mitwirkung (Law)
(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschw...
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SGB 1 § 68 Besondere Teile dieses Gesetzbuches (Law)
...10. das Wohngeldgesetz, 11. (weggefallen) 12. das...
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SGB 1 § 2 Soziale Rechte (Law)
...1) Der Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben dienen die nachfolgenden sozialen Rechte. Aus ihnen können Ansprüche nur insoweit geltend gemacht oder hergeleitet werden, als deren Voraussetzungen und ...
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SGB 1 § 28 Leistungen der Sozialhilfe (Law)
...1) Nach dem Recht der Sozialhilfe können in Anspruch genommen werden: 1. Hilfe zum Lebensunterhalt, ...
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SGB 1 § 33 Ausgestaltung von Rechten und Pflichten (Law)
Ist der Inhalt von Rechten oder Pflichten nach Art oder Umfang nicht im einzelnen bestimmt, sind bei ihrer Ausgestaltung die persönlichen Verhältnisse des Berechtigten oder Verpflichteten, sein Bedarf...
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SGB 1 § 33a Altersabhängige Rechte und Pflichten (Law)
...1 maßgebenden Geburtsdatum darf nur abgewichen werden, wenn der zuständige Leistungsträger feststellt, daß 1. ein Schreibfehler vorliegt oder...
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SGB 1 § 33b Lebenspartnerschaften (Law)
Lebenspartnerschaften im Sinne dieses Gesetzbuches sind Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
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SGB 1 § 36a Elektronische Kommunikation (Law)
...1 muss bei einer Eingabe über öffentlich zugängliche Netze ein sicherer Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes oder nach § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes erfolgen; in der Kommun...
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SGB 1 § 42 Vorschüsse (Law)
...1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren ...
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SGB 1 § 43 Vorläufige Leistungen (Law)
...1) Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und ist zwischen mehreren Leistungsträgern streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann der unter ihnen zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig L...
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SGB 1 § 45 Verjährung (Law)
...1) Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind. (2) Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung de...
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SGB 1 § 51 Aufrechnung (Law)
...1) Gegen Ansprüche auf Geldleistungen kann der zuständige Leistungsträger mit Ansprüchen gegen den Berechtigten aufrechnen, soweit die Ansprüche auf Geldleistungen nach § 54 Abs. 2 und 4 pfändbar sind...
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SGB 1 § 65 Grenzen der Mitwirkung (Law)
...1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung) die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden.
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SGB 1 § 3 Bildungs- und Arbeitsförderung (Law)
(1) Wer an einer Ausbildung teilnimmt, die seiner Neigung, Eignung und Leistung entspricht, hat ein Recht auf individuelle Förderung seiner Ausbildung, wenn ihm die hierfür erforderlichen Mittel nicht...
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SGB 1 § 14 Beratung (Law)
...sträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.
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SGB 1 § 21a Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (Law)
...1) Nach dem Recht der sozialen Pflegeversicherung können in Anspruch genommen werden: 1. Leistungen bei häuslicher Pflege:...
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SGB 1 § 21b Leistungen bei Schwangerschaftsabbrüchen (Law)
...1) Nach dem Fünften Abschnitt des Schwangerschaftskonfliktgesetzes können bei einem nicht rechtswidrigen oder unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 des Strafgesetzbuches vorgenommenen Abbruch ei...
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SGB 1 § 24 Versorgungsleistungen bei Gesundheitsschäden (Law)
...1) Nach dem Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden können in Anspruch genommen werden: 1. Heil- und Krankenbehandlung sowie ...
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SGB 1 § 33c Benachteiligungsverbot (Law)
Bei der Inanspruchnahme sozialer Rechte darf niemand aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung benachteiligt werden. Ansprüche können nur insoweit geltend gemacht ode...
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SGB 1 § 61 Persönliches Erscheinen (Law)
...strägers zur mündlichen Erörterung des Antrags oder zur Vornahme anderer für die Entscheidung über die Leistung notwendiger Maßnahmen persönlich erscheinen.