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VersammlG § 10 (Law)
Alle Versammlungsteilnehmer sind verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen Anweisungen des Leiters oder der von ihm bestellten Ordner zu befolgen.
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WMVO § 10 Wahlberechtigung (Law)
...kstattbeschäftigten, soweit sie keine Arbeitnehmer sind.
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WoFG § 10 Wohnungsgrößen (Law)
...ksichtigen: 1. Die Größe der zu fördernden Wohnung muss entsprechend ihrer Zweckbestimmung angemessen sein. ...
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WPapG § 10 Tauschverwahrung (Law)
...kzugewähren, muß für das einzelne Verwahrungsgeschäft ausdrücklich und schriftlich abgegeben werden. Sie darf weder in Geschäftsbedingungen des Verwahrers enthalten sein noch auf andere Urkunden verwe...
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TierNebV § 10 Verarbeitungsmethoden (Law)
...Körper oder Teile von Wildtieren, bei denen kein Verdacht auf eine Infektion mit auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheiten besteht, zur Herstellung von Jagdtrophäen verwendet werden. ...
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BBankG (XXXX) §§ 15 und 16 (weggefallen) (Law)
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EuWO 1988 Anlage 16 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 2) (Law)
...kenntnissen Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen (§ 6b Abs. 3 des Europa...
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StBAPO 1977 Anlage 16 (zu § 43 Absatz 4) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1156 - 1157)
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SeeStrO 1972 Regel 16 Maßnahmen des Ausweichpflichtigen (Law)
...klar zu halten.
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EStDV 1955 (XXXX) §§ 16 bis 21 (weggefallen) (Law)
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BImSchV 10 2010 § 2 Chlor- und Bromverbindungen (Law)
...Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes dürfen nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen in den Verkehr gebracht werden, wenn si...
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BImSchV 10 2010 § 6 Anforderungen an Ethanolkraftstoff (E85) (Law)
...kraftstoff (E85) darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen als Kraftstoff gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der D...
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PTBAKostO (XXXX) §§ 10 bis 17 (weggefallen) (Law)
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BApO (XXXX) §§ 15 und 16 (weggefallen) (Law)
(Änderung anderer Vorschriften)
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EinigVtr Art 16 Übergangsvorschrift bis zur Bildung einer gesamtberliner Landesregierung (Law)
Bis zur Bildung einer gesamtberliner Landesregierung nimmt der Senat von Berlin gemeinsam mit dem Magistrat die Aufgaben der gesamtberliner Landesregierung wahr.
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ProdGewStatG (XXXX) §§ 15 und 16 (weggefallen) (Law)
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DruckLV (XXXX) §§ 15 und 16 (weggefallen) (Law)
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BImSchV 10 2010 Anlage 2c (weggefallen) (Law)
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RindTbV (XXXX) §§ 10 und 11 (weggefallen) (Law)
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BImSchV 10 2010 § 3 Anforderungen an Ottokraftstoffe; Bestandsschutzsortenregelung (Law)
...Kalenderjahre weniger als 500 Kubikmeter Ottokraftstoffe nach Absatz 1 in den Verkehr gebracht wurden, gelten die Verpflichtungen nach Absatz 2 und Absatz 3 nicht. Die Voraussetzungen des Satzes 1 sin...