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PreisLS Nr 11 Fertigungsstoffe (Law)
(1) Als Fertigungsstoffe sind zu erfassen a) Einsatz- und Fertigungsstoffe (Grundstoffe und Halbzeuge, die Bestandteile der Erze...
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LuftBO (XXXX) §§ 11 bis 13 (weggefallen) (Law)
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AAppO § 11 Mündliche Prüfungen (Law)
(1) Für den Zweiten und Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung werden vom Landesprüfungsamt Prüfungskommissionen bestellt. Sie bestehen aus dem Vorsitzenden der Prüfungskommission, weiteren Mi...
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BeamtVG § 11 Sonstige Zeiten (Law)
Die Zeit, während der ein Beamter vor der Berufung in das Beamtenverhältnis 1. a) ...
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BerlinFG § 11 Verfahren bei der Kürzung (Law)
(1) Die Kürzungsbeträge nach den §§ 1 und 1a sind mit der für einen Voranmeldungszeitraum oder Besteuerungszeitraum geschuldeten Umsatzsteuer zu verrechnen. (2) Werden Entgelte oder Verrechn...
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BeschG § 11 Zulassung sonstiger Munition (Law)
(1) Munition im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 bis 1.3 zum Waffengesetz darf gewerbsmäßig nur vertrieben oder anderen überlassen werden, wenn sie ihrem Typ und ihrer Bezeichnu...
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BetrAVG § 11 Melde-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten (Law)
(1) Der Arbeitgeber hat dem Träger der Insolvenzsicherung eine betriebliche Altersversorgung nach § 1b Abs. 1 bis 4 für seine Arbeitnehmer innerhalb von 3 Monaten nach Erteilung der unmittelbaren Vers...
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BewG § 11 Wertpapiere und Anteile (Law)
...199 bis 203 sind zu berücksichtigen. (2a) (weggefallen) (3) Ist der gemeine Wert einer Anzahl von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die einer Person gehören, infolge besondere...
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BGB § 11 Wohnsitz des Kindes (Law)
Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, fü...
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ErsDiG § 11 Zurückstellung vom Zivildienst (Law)
(1) Vom Zivildienst wird zurückgestellt, 1. wer vorübergehend nicht zivildienstfähig ist, 2. ...
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BrennO 1998 § 11 (Law)
Für jede Verschlußbrennerei und für jede Abfindungsbrennerei, die noch ein Brennrecht besitzt, ist ein Stammblatt nach Muster 1 in dreifacher Ausfertigung anzule...
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DestAusbV § 11 Berlin-Klausel (Law)
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.
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ChemFachAusbV § 11 Nichtanwenden von Vorschriften (Law)
Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Chemiebetriebsjungwerker sind vorbehaltlich des § 12 nicht mehr anzuwenden.
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FahrmAusbV § 11 Fortsetzung der Berufsausbildung (Law)
(1) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fahrradmonteur/Fahrradmonteurin kann in dem Ausbildungsberuf Zweiradmechaniker/Zweiradmechanikerin - Fachrichtung Fahrradtechnik - nach den Vorschriften fü...
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GlasmAusbV § 11 Berlin-Klausel (Law)
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.
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GmbHG § 11 Rechtszustand vor der Eintragung (Law)
(1) Vor der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft besteht die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche nicht. (2) Ist vor der Eintragung im Namen der Gesellsc...
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HeimMitwirkungsV § 11 Mitteilung an die zuständige Behörde (Law)
(1) Der Träger hat die zuständige Behörde innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des in § 12 genannten Zeitraumes oder bis spätestens sechs Monate nach Betriebsaufnahme über die Bildung eines Heimbeira...
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FeinwAusbV § 11 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse (Law)
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt w...
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GenTSV § 11 Haltung von Versuchstieren in Tierhaltungsräumen (Law)
(1) Werden in Tierhaltungsräumen Tiere gehalten, die durch gentechnische Arbeiten entstanden sind oder bei gentechnischen Arbeiten verwendet werden, sind bei den Sicherheitsstufen nach § 7 Abs. 1 Gent...
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MedienKfmAusbV § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft.