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MoselSchPV 1997 § 8.13 Anlegestellen für Fahrgastschiffe (Law)
1. Fahrgastschiffe dürfen nur an Anlegestellen anlegen, die von der zuständigen Behörde allgemein, im Einzelfall oder für den Schiffsbetrieb ...
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MoselSchPV 1997 § 9.05 Meldepflicht (Law)
...33,00 (Stauhaltung Stadtbredimus/Palzem) und der Mündung in den Rhein oder bei Antritt der Fahrt innerhalb dieser Strecke auf dem von der zuständigen Behörde bekannt gegebenen Kanal melden und die Ang...
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MoselSchPV 1997 § 11.03 Verbot der Einbringung und Einleitung (Law)
...3. Sind die in Nummer 1 genannten Abfälle frei geworden oder drohen sie frei zu werden, muss der Schiffsführer unbeschadet der Bestimmungen des CDNI unverzüglich die näc...
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MoselSchPV 1997 § 11.04 Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord (Law)
...3 Nr. 1 genannten Abfälle, mit Ausnahme von Teilen der Ladung und Abfällen aus dem Ladungsbereich, an Bord getrennt in dafür vorgesehenen Behältern und Bilgenwasser in den Maschinenraumbilgen gesammel...
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MoselSchPV 1997 § 11.06 Sorgfaltspflicht beim Bunkern (Law)
...estgelegt haben: a) die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Systems nach § 8.05 Nummer 11 der Rheinschiffsunters...
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MoselSchPV 1997 Anlage 2 (Law)
...38 v. 16.9.1997, S. 74 (ohne Inhalt)
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IndMetMeistV 1997 § 4 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (Law)
...3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 4. Zusammenarbeit im Be...
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IndMetMeistV 1997 § 8 Wiederholung der Prüfung (Law)
(1) Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. (2) In der Wiederholungsprüfung ist der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsbereichen, ...
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SVWO 1997 § 57 Ermittlung des Wahlergebnisses durch die Briefwahlleitungen (Law)
...3. die Zahl der ungültigen Stimmen, 4. die Zahl der für jede Vorschlagsliste abgegebenen gült...
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SVWO 1997 § 58 Ermittlung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss (Law)
...3) entfallen, wird so errechnet, daß die Zahlen der Stimmen, die auf die einzelnen Vorschlagslisten und Listenverbindungen entfallen sind, der Reihe nach durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt werden, und daß ...
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SVWO 1997 § 77 Wahl des Vorstandes (Law)
...3) Den Vorschlagslisten nach dem Muster der Anlage 18 sind eigenhändig unterschriebene Zustimmungserklärungen nach dem Muster der Anlage 19 beizufügen. In den Vorschlagslisten sind ein Listenvertreter...
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SVWO 1997 § 81 Zeitpunkt der Wahl (Law)
Soweit die Satzung des Versicherungsträgers nichts anderes bestimmt, soll die Wahl von Versichertenältesten und Vertrauenspersonen in der ersten Sitzung der Vertreterversammlung oder des Verwaltungsra...
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SVWO 1997 § 82 Kostenträger (Law)
...3) Im übrigen trägt jede Stelle die ihr aus Anlaß der Wahlen entstehenden Kosten selbst, soweit in den §§ 83 bis 87 nichts anderes bestimmt ist. (4) Jede öffentliche Dienststelle hat über di...
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SVWO 1997 § 89 Gebührenfreiheit (Law)
Für die Ausstellung von Bescheinigungen, die in dieser Verordnung vorgesehen sind, werden Gebühren nicht erhoben.
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SVWO 1997 § 92 Amtshilfe (Law)
Alle an der Durchführung der Wahlen beteiligten Behörden und Versicherungsträger leisten sich gegenseitig Amtshilfe.
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SVFAngAusbV 1997 § 5 Durchführung der Berufsausbildung (Law)
(1) Während der Berufsausbildung beim Versicherungsträger soll der Auszubildende mit Vorgängen befaßt werden, die den im Ausbildungsrahmenplan bezeichneten Fertigkeiten und Kenntnissen entsprechend au...
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SVFAngAusbV 1997 § 14 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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SVFAngAusbV 1997 § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
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SVFAngAusbV 1997 Anlage 4 (zu § 4) (Law)
...3 Abs. 1 Nr. 3) 3.1 Informationsbeschaffung, -verarbeitung und -aufbereitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) ...
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SVWO 1997 § 1 Wahlorgane (Law)
Wahlorgane im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sind 1. der Bundeswahlbeauftragte und sein Stellv...