-
ErsDiG § 11 Zurückstellung vom Zivildienst (Law)
...1) Vom Zivildienst wird zurückgestellt, 1. wer vorübergehend nicht zivildienstfähig ist, 2. ...
-
BrennO 1998 § 11 (Law)
...1 in dreifacher Ausfertigung anzulegen, von dem ein Stück bei der Zollstelle, das zweite Stück in der Brennerei aufzubewahren und das dritte an die Rechnungsstelle des Bundesmonopolamts e...
-
DestAusbV § 11 Berlin-Klausel (Law)
...14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.
-
ChemFachAusbV § 11 Nichtanwenden von Vorschriften (Law)
...12 nicht mehr anzuwenden.
-
FahrmAusbV § 11 Fortsetzung der Berufsausbildung (Law)
...1 der Gesellen-/Abschlussprüfung zum Zweiradmechaniker/zur Zweiradmechanikerin - Fachrichtung Fahrradtechnik - entsprechend § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für...
-
GlasmAusbV § 11 Berlin-Klausel (Law)
...14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.
-
GmbHG § 11 Rechtszustand vor der Eintragung (Law)
...1) Vor der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft besteht die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche nicht. (2) Ist vor der Eintragung im Namen der Gesellsch...
-
HeimMitwirkungsV § 11 Mitteilung an die zuständige Behörde (Law)
...1) Der Träger hat die zuständige Behörde innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des in § 12 genannten Zeitraumes oder bis spätestens sechs Monate nach Betriebsaufnahme über die Bildung eines Heimbeirat...
-
FeinwAusbV § 11 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse (Law)
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt w...
-
GenTSV § 11 Haltung von Versuchstieren in Tierhaltungsräumen (Law)
...1) Werden in Tierhaltungsräumen Tiere gehalten, die durch gentechnische Arbeiten entstanden sind oder bei gentechnischen Arbeiten verwendet werden, sind bei den Sicherheitsstufen nach § 7 Abs. 1 Gente...
-
MedienKfmAusbV § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...1. August 2006 in Kraft.
-
MPBetreibV § 11 Sicherheitstechnische Kontrollen (Law)
...1 verbunden verwendet, gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend. (2) Abweichend von Absatz 1 kann für Automatische Externe Defibrillatoren im öffentlichen Raum, die für die Anwendung durch Laie...
-
MuSchG § 11 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten (Law)
...1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der D...
-
LAnpG § 11 Wirkungen der Eintragung (Law)
...1) Die Eintragung der Teilung in das Register hat folgende Wirkungen: 1. Das Vermögen der LPG einschließlich der Verbindlichkeiten geht entsp...
-
RVG § 11 Festsetzung der Vergütung (Law)
(1) Soweit die gesetzliche Vergütung, eine nach § 42 festgestellte Pauschgebühr und die zu ersetzenden Aufwendungen (§ 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehö...
-
PBV § 11 Inkrafttreten und Übergangsvorschriften (Law)
...1102) und durch Artikel 6 Nummer 3 bis 5 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) erfolgt sind, sind erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsj...
-
PelzVAusbV § 11 Berlin-Klausel (Law)
...14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.
-
PodAPrV § 11 Rücktritt von der Prüfung (Law)
(1) Tritt ein Prüfling nach seiner Zulassung von der Prüfung oder einem Teil der Prüfung zurück, so hat er die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusse...
-
PostPersRG § 11 Belohnungen, Aufwandsentschädigungen (Law)
...1) Der Vorstand kann mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen für die bei dem Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten Richtlinien für die Gewährung von Belohnungen als Anerkennung für...
-
RAG 20 § 11 (Law)
Der vervielfältigte Jahresarbeitsverdienst darf den Betrag von 36.000 Deutsche Mark nicht übersteigen, es sei denn, daß gemäß § 575 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung ein höherer Betra...