-
SEAG § 51 Satzungsänderungen (Law)
Die Satzung kann bestimmen, dass für einen Beschluss der Hauptversammlung über die Änderung der Satzung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreicht, sofern mindestens die Hälfte des Grundk...
-
UrhG § 51 Zitate (Law)
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck...
-
SGG § 51 (Law)
(1) Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten 1. in Angelegenheiten der geset...
-
StBDV § 51 Versicherungspflicht (Law)
(1) Selbständige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sowie Steuerberatungsgesellschaften sind verpflichtet, sich gegen die sich aus ihrer Berufstätigkeit (§§ 33, 57 Absatz 3 Nummer 2 und 3 des Ges...
-
SVG § 51 (weggefallen) (Law)
-
-
ZVG § 51 (Law)
(1) Ist das berücksichtigte Recht nicht eine Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld, so finden die Vorschriften des § 50 entsprechende Anwendung. Der Ersteher hat statt des Kapitals den Betrag, um we...
-
ALG (XXXX) §§ 51 bis 58b (weggefallen) (Law)
-
BBesG § 51 Andere Zulagen und Vergütungen (Law)
Andere als die in diesem Abschnitt geregelten Zulagen und Vergütungen dürfen nur gewährt werden, soweit dies gesetzlich bestimmt ist. Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst bleiben un...
-
ArbGG § 51 Persönliches Erscheinen der Parteien (Law)
(1) Der Vorsitzende kann das persönliche Erscheinen der Parteien in jeder Lage des Rechtsstreits anordnen. Im übrigen finden die Vorschriften des § 141 Abs. 2 und 3 der Zivilprozeßordnung entsprechend...
-
AktG § 51 Verjährung der Ersatzansprüche (Law)
Ersatzansprüche der Gesellschaft nach den §§ 46 bis 48 verjähren in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister oder, wenn die zum Ersatz verpflichte...
-
BrennO 1998 § 51 (Law)
Im Grund- und Aufriß sind die Stellung der angemeldeten Teile der Betriebseinrichtung und der Gang der Rohre, welche Wasser, Wasserdampf, Luft (Gebläseluft, Druckluft), Maische, weingeisthaltige Dämpf...
-
GWB § 51 Sitz, Organisation (Law)
(1) Das Bundeskartellamt ist eine selbstständige Bundesoberbehörde mit dem Sitz in Bonn. Es gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. (2) Die Entscheidun...
-
IStGHG § 51 Herausgabe von Gegenständen (Law)
(1) Unbeschadet der Bestimmung des § 58 Abs. 3 werden auf Ersuchen einer zuständigen Stelle des Gerichtshofes Gegenstände herausgegeben, 1. ...
-
StBerG § 51 Gebühren für die Anerkennung (Law)
(1) Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft hat die Gesellschaft eine Gebühr von fünfhundert Euro an die zuständige Steuerberaterkammer zu zahlen, soweit nicht ...
-
RVG § 51 Festsetzung einer Pauschgebühr (Law)
...51 Nummer 6 und 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist dem gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt für das g...
-
WoEigG (XXXX) §§ 51 und 52 (weggefallen) (Law)
-
BImSchG § 51 Anhörung beteiligter Kreise (Law)
Soweit Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften die Anhörung der beteiligten Kreise vorschreiben, ist ein jeweils auszuwählender Kreis von Vertretern de...
-
GmbHG § 51 Form der Einberufung (Law)
(1) Die Berufung der Versammlung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels eingeschriebener Briefe. Sie ist mit einer Frist von mindestens einer Woche zu bewirken. (2) Der Zweck der...
-
SVWO 1997 § 51 (Law)
(weggefallen)
-
SUG § 51 Gebühren und Auslagen (Law)
(1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach § 49 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 werden Gebühren erhoben. (2) Gebühren werden auch für einen erfolglos eingelegten Widerspruch erhob...