-
KVLG 1989 § 18a Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren (Law)
...sse ergreift Maßnahmen, damit die Verwaltungs- und Verfahrenskosten für die landwirtschaftliche Krankenversicherung spätestens im Jahr 2016 nicht mehr als 91 Millionen Euro betragen. Die Sozialversich...
-
KVLG 1989 § 36 Wahrnehmung von Aufgaben der Landesverbände der Krankenkassen (Law)
...schaftliche Krankenversicherung nimmt die landwirtschaftliche Krankenkasse die Aufgaben der Landesverbände der Krankenkassen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch wahr.
-
KVLG 1989 § 48a Tragung der Beiträge bei Bezug von Pflegeunterstützungsgeld (Law)
...stützungsgeld nach § 44a Absatz 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch beziehen, tragen die Pflegekasse, das private Versicherungsunternehmen oder die Festsetzungsstelle für die Beihilfe des Pflegebedür...
-
KVLG 1989 § 50a Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen (Law)
...satz 1 Nummer 7 Versicherungspflichtigen gilt § 256a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.
-
KVLG 1989 § 56 Medizinischer Dienst, Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz (Law)
...schen Dienst, die Versicherungs- und Leistungsdaten sowie den Datenschutz und die Datentransparenz sind die §§ 275 bis 305a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend anzuwenden. Die landwirtsch...
-
KVLG 1989 § 40 Beitragsberechnung bei Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft (Law)
...sklassen einheitlicher Beitragsteil ist nicht zulässig. Der Beitrag der höchsten Beitragsklasse muß mindestens das Sechsfache des niedrigsten Beitrags für einen Versicherten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 betr...
-
KVLG 1989 § 50 Beitragszahlung aus der Rente und aus Versorgungsbezügen (Law)
...schaftliche Krankenkasse zu zahlen. § 255 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 Satz 1 und 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gilt. (2) Beiträge, die Versicherungspflichtige aus Versorgungsbezügen ...
-
KVLG 1989 § 3 Verhältnis der Versicherungspflicht nach diesem Gesetz zur Versicherungspflicht nach anderen Gesetzen (Law)
...s. 1 Nr. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Beschäftigten, wenn sie diese Beschäftigung für die Dauer von voraussichtlich höchstens 26 Wochen aufnehmen und als versicherungspflichtige Unt...
-
KVLG 1989 § 30 Meldepflichten bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Bezug von Vorruhestandsgeld, Versorgungsbezügen und Erziehungsgeld oder Elterngeld (Law)
...stungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie bei Bezug von Vorruhestandsgeld, Versorgungsbezügen und Erziehungsgeld oder Elterngeld gelten § 200 Abs. 1 Nr. 2 und 3, § 202 und § 203 des Fünften Buches So...
-
KVLG 1989 § 29 Meldepflichten bei Bezug einer Rente nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte oder einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Law)
...s 12 und § 189 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Personen nach diesem Gesetz versicherungspflichtig geworden ist; dies gilt entsprechend, wenn die Versicherungspflicht nach diesem Gesetz e...