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MitbestGWO 1 2002 § 82 Einleitung des Abberufungsverfahrens (Law)
(1) Ein Antrag auf Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer nach § 23 Abs. 1 des Gesetzes ist schriftlich beim Betriebsrat einzureichen. (2) Unverzüglich nach Eingang eines A...
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MitbestGWO 1 2002 § 84 Prüfung des Antrags auf Abberufung (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand prüft unverzüglich nach Ablauf der in § 83 Satz 2, § 10 Abs. 1 bestimmten Frist die Gültigkeit des Antrags auf Abberufung. Ist nach § 83 Satz 2, § 10 Abs. 1 die Änderung d...
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MitbestGWO 1 2002 § 34 Nachfrist für Wahlvorschläge (Law)
(1) Ist nach Ablauf der für die Einreichung von Wahlvorschlägen bestimmten Frist für einen in § 25 Abs. 4 Nr. 1 und 3 bezeichneten Wahlgang kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, so erl...
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MitbestGWO 1 2002 § 53 Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten (Law)
...9. die Mindestzahl der wahlberechtigten leitenden Angestellten, von denen ein Wahlvorschlag für Delegierte der leitenden Angestellten unterzeichnet sein muss; ...
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MitbestGWO 1 2002 § 55 Prüfung der Wahlvorschläge (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand bestätigt dem Vorschlagsvertreter schriftlich den Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags. (2) Der Betriebswahlvorstand bezeichnet den Wahlvorschlag, wenn e...
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MitbestGWO 1 2002 § 57 Nachfrist für Wahlvorschläge (Law)
(1) Ist nach Ablauf der für die Einreichung von Wahlvorschlägen bestimmten Frist für einen Wahlgang kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, so erlässt der Betriebswahlvorstand unverzügli...
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MitbestGWO 1 2002 § 93 Berechnung von Fristen (Law)
...93 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Arbeitstage im Sinne dieser Verordnung sind die Wochentage Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage.
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MitbestGWO 1 2002 § 5 Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand besteht aus drei Mitgliedern. Der Betriebsrat kann die Zahl der Mitglieder erhöhen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist. Der Betriebswahlv...
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MitbestGWO 1 2002 § 30 Abstimmung der leitenden Angestellten (Law)
...9 anzuwenden. Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt er die Stimmzettel und zählt die auf jede Bewerb...
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MitbestGWO 1 2002 § 49 Aufbewahrung der Wahlakten (Law)
Der Betriebswahlvorstand übergibt die Wahlakten dem Unternehmen. Das Unternehmen bewahrt die Wahlakten mindestens für die Dauer von fünf Jahren auf.
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MitbestGWO 1 2002 § 52 Errechnung der Zahl der Delegierten (Law)
...90 geteilt. Teilzahlen werden voll gezählt, wenn sie mindestens die Hälfte der vollen Zahl betragen. (3) Die Errechnung der auf die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer...
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MitbestGWO 1 2002 § 66 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand macht das Wahlergebnis und die Namen der Gewählten unverzüglich für die Dauer von zwei Wochen bekannt. (2) Gleichzeitig benachrichtigt der Betriebswahlvorstand d...
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MitbestGWO 1 2002 § 70 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Delegiertenliste (Law)
(1) Einsprüche gegen die Richtigkeit der Delegiertenliste können vor Beginn der Stimmabgabe beim Betriebswahlvorstand eingelegt werden. (2) Über Einsprüche nach Absatz 1 entscheidet der Betr...
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MitbestGWO 1 2002 § 81 Aufbewahrung der Wahlakten (Law)
Der Betriebswahlvorstand übergibt die Wahlakten dem Unternehmen. Das Unternehmen bewahrt die Wahlakten mindestens für die Dauer von fünf Jahren auf.
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MitbestGWO 1 2002 § 89 Delegiertenversammlung, Mitteilung des Betriebswahlvorstands an die Delegierten (Law)
...9. Ort, Tag und Zeit der Delegiertenversammlung und der öffentlichen Stimmauszählung; 10. die...
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MitbestGWO 1 2002 § 90 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten (Law)
Für die Abstimmung, das Abstimmungsergebnis und die Aufbewahrung der Akten sind die §§ 15, 16, 20, 21 und 72 Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5 sowie die §§ 73, 80 und 87 Abs. 2 und 3...
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MitbestGWO 1 2002 § 4 Bildung des Betriebswahlvorstands (Law)
Der Betriebswahlvorstand wird unverzüglich nach der in § 2 bezeichneten Bekanntmachung gebildet. Die Geschlechter sollen entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein.
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MitbestGWO 1 2002 § 7 Geschäftsführung des Betriebswahlvorstands (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und mindestens eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. (2) Der Betriebswahlvorstand kann...
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MitbestGWO 1 2002 § 18 Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe (Law)
...9 Abs. 1) aushändigen oder übersenden. Der Betriebswahlvorstand vermerkt die Aushändigung oder die Übersendung der Unterlagen in der Wählerliste. (2) Abstimmungsberechtigte, von d...
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MitbestGWO 1 2002 § 22 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses (Law)
Der Betriebswahlvorstand macht das Abstimmungsergebnis für die Dauer von zwei Wochen in gleicher Weise wie das Abstimmungsausschreiben bekannt.