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ZPO § 64 Hauptintervention (Law)
Wer die Sache oder das Recht, worüber zwischen anderen Personen ein Rechtsstreit anhängig geworden ist, ganz oder teilweise für sich in Anspruch nimmt, ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung dieses ...
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RechVersV § 64 Übergangsvorschriften (Law)
...zbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes verwiesen wird, gelten die in den Artikeln 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Übergangsregelungen entspre...
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PStG § 64 Sperrvermerke (Law)
(1) Sind dem Standesamt Tatsachen bekannt, die die Annahme rechtfertigen, dass einer Person durch die Ausstellung einer Personenstandsurkunde oder durch Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Perso...
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PStV § 64 Abrufverfahren (Law)
(1) Für Datenübermittlungen im automatisierten Abrufverfahren nach § 68 Abs. 2 des Gesetzes gilt § 63. Die eingesetzten Verfahren müssen sicherstellen, dass nur die zur Aufgabenerfüllung erforderliche...
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EinigVtr Anlage II Kap III C III Anlage II Kapitel III (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: Schadensersatzvorauszahlungsgesetz vom 14. Dezember 1988 (GBl. I Nr...
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EinigVtr Anlage I Kap III E III Anlage I Kapitel III (Law)
...III Nr. 1 nicht mehr anzuwenden)
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ErsDiG § 64 Verhängung der Disziplinarmaßnahme (Law)
(1) Wird das Verfahren nicht eingestellt, verhängt die oder der Disziplinarvorgesetzte die Disziplinarmaßnahme. (2) Halten die nach § 61 Abs. 2 Satz 1 zuständigen Disziplinarvorgesetzten ihr...
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KrWG § 64 Elektronische Kommunikation (Law)
Soweit auf Grund dieses Gesetzes oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung die Schriftform angeordnet wird, ist auch die elektronische Form nach Maßgabe des § 3a des Verwaltungs...
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SVWO 1997 § 64 (Law)
(weggefallen)
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WVG § 64 Aufbewahrung der Bücher, Einsicht (Law)
(1) Nach Beendigung der Abwicklung werden die Bücher und Schriften des aufgelösten Verbands bei der Aufsichtsbehörde aufbewahrt. (2) Die Verbandsmitglieder und ihre Rechtsnachfolger haben da...
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EinigVtr Anlage I Kap III B III Anlage I Kapitel III (Law)
...zblatt Teil III, Gliederungsnummer 401-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1142), und G...
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EinigVtr Anlage I Kap III D III Anlage I Kapitel III (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. bis 5. (nicht mehr anzu...
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EinigVtr Anlage II Kap III B III Anlage II Kapitel III (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: Das Staatshaftungsgesetz vom 12. Mai 1969 (GBl. I Nr. 5 S. 34), geä...
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AktG § 64 Ausschluß säumiger Aktionäre (Law)
(1) Aktionären, die den eingeforderten Betrag nicht rechtzeitig einzahlen, kann eine Nachfrist mit der Androhung gesetzt werden, daß sie nach Fristablauf ihrer Aktien und der geleisteten Einzahlungen ...
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BrennO 1998 § 64 (Law)
(1) Die als Teile der Betriebseinrichtung angemeldeten Geräte und Gefäße sind in den Brennereiräumen und an den im Grundriß für sie angegebenen Plätzen aufzubewahren. Während der Nichtbenutzung können...
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GBVfg § 64 Anforderungen an Anlagen und Programme (Law)
(1) Für das maschinell geführte Grundbuch dürfen nur Anlagen und Programme verwendet werden, die den bestehenden inländischen oder international anerkannten technischen Anforderungen an die maschinell...
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InsO § 64 Festsetzung durch das Gericht (Law)
(1) Das Insolvenzgericht setzt die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluß fest. (2) Der Beschluß ist öffentlich bekanntzumachen und dem Verwalter,...
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SachenRBerG § 64 Ansprüche gegen den Grundstückseigentümer (Law)
(1) Der Grundstückseigentümer ist vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen verpflichtet, dem Nutzer das Grundstück frei von Rechten Dritter zu übertragen, die gegen den Nutzer geltend...
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VwVfG § 64 Form des Antrags (Law)
Setzt das förmliche Verwaltungsverfahren einen Antrag voraus, so ist er schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu stellen.
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StVG § 64 Gemeinsame Vorschriften (Law)
(1) Die Meldebehörden haben dem Kraftfahrt-Bundesamt bei der Änderung des Geburtsnamens oder des Vornamens einer Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, für den in Satz 2 genannten ...