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MitbestGWO 1 2002 § 84 Prüfung des Antrags auf Abberufung (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand prüft unverzüglich nach Ablauf der in § 83 Satz 2, § 10 Abs. 1 bestimmten Frist die Gültigkeit des Antrags auf Abberufung. Ist nach § 83 Satz 2, § 10 Abs. 1 die Änderung d...
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MitbestGWO 1 2002 § 34 Nachfrist für Wahlvorschläge (Law)
(1) Ist nach Ablauf der für die Einreichung von Wahlvorschlägen bestimmten Frist für einen in § 25 Abs. 4 Nr. 1 und 3 bezeichneten Wahlgang kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, so erl...
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MitbestGWO 1 2002 § 53 Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten (Law)
(1) Steht fest, dass die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte zu wählen sind, so erlässt der Betriebswahlvorstand ein Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten. E...
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MitbestGWO 1 2002 § 55 Prüfung der Wahlvorschläge (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand bestätigt dem Vorschlagsvertreter schriftlich den Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags. (2) Der Betriebswahlvorstand bezeichnet den Wahlvorschlag, wenn e...
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MitbestGWO 1 2002 § 57 Nachfrist für Wahlvorschläge (Law)
(1) Ist nach Ablauf der für die Einreichung von Wahlvorschlägen bestimmten Frist für einen Wahlgang kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, so erlässt der Betriebswahlvorstand unverzügli...
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MitbestGWO 1 2002 § 93 Berechnung von Fristen (Law)
Für die Berechnung der in dieser Verordnung bestimmten Fristen sind die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Arbeitstage im Sinne dieser Verordnung sind die Wochentage ...
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MitbestGWO 1 2002 § 5 Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand besteht aus drei Mitgliedern. Der Betriebsrat kann die Zahl der Mitglieder erhöhen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist. Der Betriebswahlv...
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MitbestGWO 1 2002 § 30 Abstimmung der leitenden Angestellten (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand setzt den Tag der Abstimmung der leitenden Angestellten so fest, dass der Wahlvorschlag der leitenden Angestellten spätestens sieben Wochen seit Erlass der Bekanntmachung ...
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MitbestGWO 1 2002 § 49 Aufbewahrung der Wahlakten (Law)
Der Betriebswahlvorstand übergibt die Wahlakten dem Unternehmen. Das Unternehmen bewahrt die Wahlakten mindestens für die Dauer von fünf Jahren auf.
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MitbestGWO 1 2002 § 52 Errechnung der Zahl der Delegierten (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand errechnet die Zahl der zu wählenden Delegierten sowie ihre Verteilung auf die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer und die leitenden Angestellten. ...
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MitbestGWO 1 2002 § 66 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand macht das Wahlergebnis und die Namen der Gewählten unverzüglich für die Dauer von zwei Wochen bekannt. (2) Gleichzeitig benachrichtigt der Betriebswahlvorstand d...
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MitbestGWO 1 2002 § 70 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Delegiertenliste (Law)
(1) Einsprüche gegen die Richtigkeit der Delegiertenliste können vor Beginn der Stimmabgabe beim Betriebswahlvorstand eingelegt werden. (2) Über Einsprüche nach Absatz 1 entscheidet der Betr...
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MitbestGWO 1 2002 § 81 Aufbewahrung der Wahlakten (Law)
Der Betriebswahlvorstand übergibt die Wahlakten dem Unternehmen. Das Unternehmen bewahrt die Wahlakten mindestens für die Dauer von fünf Jahren auf.
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MitbestGWO 1 2002 § 89 Delegiertenversammlung, Mitteilung des Betriebswahlvorstands an die Delegierten (Law)
(1) Die Delegierten stimmen über den Antrag auf Abberufung in einer Versammlung (Delegiertenversammlung) ab. Die Delegiertenversammlung soll innerhalb von sechs Wochen nach der Feststellung, dass ein ...
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MitbestGWO 1 2002 § 90 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten (Law)
Für die Abstimmung, das Abstimmungsergebnis und die Aufbewahrung der Akten sind die §§ 15, 16, 20, 21 und 72 Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5 sowie die §§ 73, 80 und 87 Abs. 2 und 3...
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MitbestGWO 1 2002 § 4 Bildung des Betriebswahlvorstands (Law)
Der Betriebswahlvorstand wird unverzüglich nach der in § 2 bezeichneten Bekanntmachung gebildet. Die Geschlechter sollen entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein.
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MitbestGWO 1 2002 § 7 Geschäftsführung des Betriebswahlvorstands (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und mindestens eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. (2) Der Betriebswahlvorstand kann...
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MitbestGWO 1 2002 § 18 Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe (Law)
(1) Abstimmungsberechtigten, die im Zeitpunkt der Abstimmung wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, hat der Betriebswahlvorstand auf ihr Verlange...
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MitbestGWO 1 2002 § 22 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses (Law)
Der Betriebswahlvorstand macht das Abstimmungsergebnis für die Dauer von zwei Wochen in gleicher Weise wie das Abstimmungsausschreiben bekannt.
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MitbestGWO 1 2002 § 24 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand erlässt gleichzeitig mit der Bekanntmachung nach § 12 eine Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder de...