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SGB 7 § 220 Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften (Law)
(1) Die §§ 176 bis 181 gelten für die Ausgleichsjahre 2008 bis 2013 mit der Maßgabe, dass die Rentenlasten im Jahr 2008 in Höhe von 15 Prozent, im Jahr 2009 in Höhe von 30 Prozent, im Jahr 2010 in Höh...
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SGB 7 § 224 Unternehmernummer (Law)
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. erstellt ein Konzept für die Einführung, Ausgestaltung und einheitliche Vergabe der Ordnungskennzeichen (Unternehmernummer), die für die Verwaltungsve...
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SGB 7 Anlage 1 (zu § 114) (Law)
1. Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, 2. Berufsgenossenschaf...
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SGB 7 Anlage 2 (weggefallen) (Law)
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StGBEG Art 7 Zahlungserleichterungen bei Ordnungsgeld (Law)
(1) Ist dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, das Ordnungsgeld sofort zu zahlen, so wird ihm eine Zahlungsfrist bewilligt oder gestattet, das Ordnungsgeld in best...
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AWaffV § 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport (Law)
(1) Im Schießsport sind die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22) und solche Schießübungen und Wettbewerbe verboten, bei denen ...
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BäderMeistPrV § 7 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen (Law)
Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor ...
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AtG § 7 Genehmigung von Anlagen (Law)
(1) Wer eine ortsfeste Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe errichtet, betreibt oder son...
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ÜblG 1 § 7 (Law)
(1) Aufwendungen der Kriegsfolgenhilfe sind die auf Grund gesetzlicher Anordnung von den Bezirksfürsorgeverbänden, den Landesfürsorgeverbänden oder den Ländern geleisteten Fürsorgekosten für Kriegsfol...
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BeamtStG § 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses (Law)
(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer 1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 11...
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AgrarAusbV § 7 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse (Law)
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt w...
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ArbnErfG § 7 Wirkung der Inanspruchnahme (Law)
(1) Mit der Inanspruchnahme gehen alle vermögenswerten Rechte an der Diensterfindung auf den Arbeitgeber über. (2) Verfügungen, die der Arbeitnehmer über eine Diensterfindung vor der Inanspr...
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BergtechAusbV § 7 Prüfungsbereiche von Teil 1 (Law)
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. Montagetechnik und ...
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BestAusbV § 7 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse (Law)
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt we...
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BesVNG 1 § 7 (Law)
Der Höchstbetrag des Ausgleichs nach § 103 des Beamtenrechtsrahmengesetzes gilt unmittelbar für den Bereich der Länder.
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BKrFQV § 7 Anforderungen an den Unterricht (Law)
(1) Die Teilnehmerzahl für die Vermittlung der Grundqualifikation und für die Weiterbildung ist auf höchstens 25 Personen je Unterricht zu beschränken. Die zuständige Behörde nach § 7b Absatz 1 Satz 1...
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ElektroStoffV § 7 Verpflichtungen des Importeurs (Law)
(1) Der Importeur muss sich, bevor er ein Elektro- oder Elektronikgerät in Verkehr bringt, vergewissern, dass der Hersteller durch ein Verfahren nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 oder Sat...
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DruckLV § 7 Prüfung durch Sachverständige (Law)
(1) Die Arbeitskammern dürfen nur betrieben werden, wenn 1. die Schleusen und Schachtrohre einer Kammer, in der ein höherer Arbe...
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EGInsO § 7 Öffentliche Bekanntmachung (Law)
(1) Der Antrag auf öffentliche Bekanntmachung nach Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 ist an das nach § 1 Absatz 2 zuständige Gericht zu richten. (2) Der Antrag auf öffentliche...
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CWÜV § 7 Weitere Meldevorschriften (Law)
(1) Die Jahresabschlußmeldungen und die Meldungen nach § 6 sind bis zum 1. Februar eines neuen Kalenderjahres zu erstatten. (2) Die Jahresvorausmeldungen sind im Falle des § 4 Abs. 1 Nr. 5 b...