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BImSchV 9 § 10a Akteneinsicht (Law)
...9 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes findet entsprechende Anwendung. Sonstige sich aus anderen Rechtsvorschriften ergebende Rechte auf Zugang zu Informationen bleiben un...
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BImSchV 9 § 14 Zweck (Law)
(1) Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die E...
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BImSchV 9 § 17 Verlegung (Law)
(1) Die Genehmigungsbehörde kann den bekanntgemachten Erörterungstermin verlegen, wenn dies im Hinblick auf dessen zweckgerechte Durchführung erforderlich ist. Ort und Zeit des neuen Erörterungstermin...
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BImSchV 9 § 18 Verlauf (Law)
(1) Der Erörterungstermin ist öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Vertreter der Aufsichtsbehörden und Personen, die bei der Behörde zur Ausb...
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BImSchV 9 § 20 Entscheidung (Law)
(1) Sind alle Umstände ermittelt, die für die Beurteilung des Antrags von Bedeutung sind, hat die Genehmigungsbehörde unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Nach dem Ablauf der Einwendungsfrist ...
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BImSchV 9 § 21a Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids (Law)
(1) Unbeschadet des § 10 Absatz 7 und 8 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist die Entscheidung über den Antrag öffentlich bekannt zu machen, wenn das Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ...
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BewG Anlage 9 (weggefallen) (Law)
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BWO 1985 Anlage 9 (zu § 26) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 17; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußno...
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MoselSchPV 1997 Anlage 9 (Law)
...9.1997, S. 124 (ohne Inhalt)
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PreisLS Nr 9 Allgemeine Angaben zu Preiskalkulationen (Law)
(1) Zu jeder Preiskalkulation sind anzugeben a) die genaue Bezeichnung des Kalkulationsgegenstands (Auftrag-, Stücklisten- und Z...
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SGB 6 Anlage 9 (Law)
...969 sind ...
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SGB 9 § 2 Behinderung (Law)
(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zus...
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SGB 9 § 7 Vorbehalt abweichender Regelungen (Law)
Die Vorschriften dieses Buches gelten für die Leistungen zur Teilhabe, soweit sich aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen nichts Abweichendes ergibt. Die Zuständi...
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SGB 9 § 12 Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger (Law)
(1) Im Rahmen der durch Gesetz, Rechtsverordnung oder allgemeine Verwaltungsvorschrift getroffenen Regelungen sind die Rehabilitationsträger verantwortlich, dass ...
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SGB 9 § 16 Verordnungsermächtigung (Law)
Vereinbaren die Rehabilitationsträger nicht innerhalb von sechs Monaten, nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sie dazu aufgefordert hat, gemeinsame Empfehlungen nach § 13 oder ändern ...
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SGB 9 § 22 Aufgaben (Law)
(1) Gemeinsame örtliche Servicestellen der Rehabilitationsträger bieten behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten nach § 6...
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SGB 9 § 35 Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation (Law)
(1) Leistungen werden durch Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgeführt, soweit Art oder Schwere der Behinderung o...
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SGB 9 § 36 Rechtsstellung der Teilnehmenden (Law)
Werden Leistungen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgeführt, werden die Teilnehmenden nicht in den Betrieb der Einrichtungen eingegliedert. Sie sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Be...
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SGB 9 § 60 Pflichten Personensorgeberechtigter (Law)
Eltern, Vormünder, Pfleger und Betreuer, die bei ihrer Personensorge anvertrauten Menschen Behinderungen (§ 2 Abs. 1) wahrnehmen oder durch die in § 61 genannten Personen hierauf hingewiesen werden, s...
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SGB 9 § 68 Geltungsbereich (Law)
...9 auf Antrag des behinderten Menschen durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Gleichstellung wird mit dem Tag des Eingangs des Antrags wirksam. Sie kann befristet werden. (3) Auf gleichgeste...