-
SprengV 1 § 11 (Law)
(weggefallen)
-
SprengV 1 § 12 (Law)
...onstigen explosionsgefährlichen Stoffes nach § 5f Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 4 Nummer 1 und 2 des Sprengstoffgesetzes oder von Sprengzubehör nach § 5f Absatz 2 des Sprengstoffgesetzes schri...
-
SprengV 1 § 18b (Law)
...onstige explosionsgefährliche Stoffe herstellt, einführt oder verbringt, darf diese anderen Personen nur überlassen, wenn auf den Stoffen und auf ihrer Verpackung die folgenden Angaben angebracht sind...
-
SprengV 1 § 27 (Law)
...1) Brückenzünder Klasse I und Brückenanzünder A dürfen zum Sprengen nicht verwendet werden. (2) Brückenzünder Klasse I und Brückenanzünder A, die einem Verbraucher zu anderen als Sprengzweck...
-
SprengV 1 § 32 (Law)
...otechnischen Sätzen Effekte in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen oder mit explosionsgefährlichen Stoffen Effekte in Film- oder Fernsehproduktionsstätten vorführen, haben jeweils vor Ablauf vo...
-
SprengV 1 § 34 (Law)
...ommen hat. Zu einem Wiederholungslehrgang wird in der Regel nur zugelassen, wer an einem entsprechenden Grund- oder Sonderlehrgang teilgenommen hat. Der Teilnahme an einem Grund- oder Sonderlehrgang i...
-
SprengV 1 § 38 (Law)
...onen verbringen oder von Personen in Empfang nehmen, die nach dem Gesetz oder nach dieser Verordnung zum Verkehr mit explosiongefährlichen Stoffen berechtigt sind, ...
-
SprengV 1 § 40a (Law)
...offen oder Gegenständen erfordert, überprüft die zuständige Behörde, ob ein wesentlicher Unterschied zwischen der Qualifikation der nach § 13a der Gewerbeordnung Anzeige erstattenden Person und den ge...
-
SprengV 1 § 44 (Law)
...on den Vorschriften über Führung, Inhalt, Aufbewahrung und Vorlage des Verzeichnisses nach den §§ 41, 42 und 43 Ausnahmen zulassen, soweit der mit diesen Vorschriften bezweckte Schutz von Leben, Gesun...
-
SprengV 1 § 49 (Law)
...13 anzuwenden; § 41 Absatz 5a und § 42 Absatz 1 Nummer 5 sind ab dem 5. April 2015 anzuwenden. (2) Explosivstoffe, die bis zum 4. April 2013 ohne die nach § 17 Absatz 1 bis 3 vo...
-
TabStV 2010 § 40 Beförderungen von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs durch einen anderen Mitgliedstaat oder durch das Steuergebiet (Law)
...1 des Gesetzes. § 15 Absatz 3 Nummer 1 des Gesetzes gilt entsprechend. Die Steuererklärung nach § 23 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Die Sätze 1 und ...
-
ZFdG § 40 Berichtigung, Sperrung und Vernichtung personenbezogener Daten, die weder automatisiert verarbeitet noch in einer nicht automatisierten Datei gespeichert sind (Law)
...onenbezogene Daten, die weder automatisiert verarbeitet noch in einer nicht automatisierten Datei gespeichert sind, unrichtig sind, oder wird ihre Richtigkeit von dem Betroffenen bestritten, so ist di...
-
BesVNG 1 (XXXX) §§ 1 bis 9 (weggefallen) (Law)
-
-
ÜblG 1 § 2 (Law)
...olt)
-
ÜblG 1 § 5 (Law)
...osten und Auftragsausgaben (§ 1 Abs. 1 Ziff. 1) sind die Aufwendungen für Zweckbestimmungen, die in dem der Bundesregierung vom Rat der Alliierten Hohen Kommission zugeleiteten Haushalt für die Besatz...
-
ÜblG 1 § 14 (Law)
...olstein vom 29. November 1949 (Bundesgesetzbl. 1950 S. 4) und der Personen, die durch Gesetz oder durch Rechtsverordnung auf Grund des Artikels 119 des Grundgesetzes in die Umsiedlung ein...
-
ÜblG 1 § 14a (Law)
...1) Der Bund trägt die Kosten der Auswanderung von Kriegsfolgenhilfe-Empfängern. Als Kriegsfolgenhilfe-Empfänger gelten die in § 7 Abs. 2 genannten Personen auch dann, wenn sie nicht von den Fürsorgeve...
-
ÜblG 1 § 17 (Law)
...olgten des Nationalsozialismus in der Sozialversicherung (§ 7 des Gesetzes über die Behandlung der Verfolgten des Nationalsozialismus in der Sozialversicherung vom 22. August 1949 - WiGBl. S. 263 -); ...
-
ÜblG 1 § 22 (Law)
...on Vorteilen, die den Ländern aus den Aufwendungen des Bundes auf Grund dieses Gesetzes zuwachsen, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
-
BesVNG 1 § 13 (Law)
...oldungsordnungen und Besoldungsgruppen für Hochschullehrer sowie Zuschüsse zur Ergänzung des Grundgehalts sind an die ab 1. Januar 1971 erhöhten Sätze der Besoldungsordnungen A und B anzupassen. ...