-
FGO § 92 (Law)
(1) Der Vorsitzende eröffnet und leitet die mündliche Verhandlung. (2) Nach Aufruf der Sache trägt der Vorsitzende oder der Berichterstatter den wesentlichen Inhalt der Akten vor. ...
-
LBG § 1 (Law)
(1) Der Bund kann nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes Grundstücke beschaffen 1. für Zwecke der Verteidigung; ...
-
LBG § 3 (Law)
Bei den Verhandlungen über den freihändigen Erwerb ist jeder Eigentümer darauf hinzuweisen, daß a) ihm für das abgegebene Grunds...
-
LBG § 6 (Law)
(1) Werden infolge von Landbeschaffungen Änderungen oder Neuordnungen von Gemeinde-, Schul- oder Kirchenverhältnissen oder von Anlagen im öffentlichen Interesse erforderlich, so trägt der Erwerber ins...
-
LBG § 10 (Law)
Für die in § 1 bezeichneten Zwecke ist die Enteignung zulässig.
-
LBG § 13 (Law)
(1) Wenn ein Recht an einem Grundstück begründet werden soll und die Begründung dieses Rechts für den Eigentümer unbillig ist, so ist er berechtigt, statt dessen die Entziehung des Eigentums an dem Gr...
-
LBG § 22 (Law)
(1) Wird ein Grundstück enteignet, so kann der Eigentümer verlangen, daß die Entschädigung ganz oder teilweise in Land festgesetzt wird, wenn der Eigentümer zur Aufrechterhaltung seines persönlich bew...
-
LBG § 25 (Law)
An Stelle des nach § 22 zu gewährenden Ersatzlands kann der Entschädigungsberechtigte, soweit dadurch Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden, eine ablösbare Naturalwertrente verlangen, wenn er weg...
-
LBG § 26 (Law)
...§§ 4 bis 6 sinngemäß. An Stelle der nach § 8 zu bestimmenden Behörde ist die Enteignungsbehörde zuständig, soweit die Landesregierung nichts anderes bestimmt.
-
LBG § 31 (Law)
(1) Die Enteignungsbehörde stellt einen Plan auf, aus dem die Grundstücke ersichtlich sind, die von der Enteignung betroffen werden. (2) Ein Auszug des Plans nebst einem Verzeichnis, in dem ...
-
LBG § 36 (Law)
(1) Ist ein dingliches oder persönliches Recht, das zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks berechtigt, allein Gegenstand der Enteignung, so kann die Enteignungsbehörde von der Aufstellung eines...
-
LBG § 37 (Law)
(1) Einigen sich die Beteiligten über den Übergang oder die Belastung des Eigentums an dem zu enteignenden Grundstück oder anderer in § 12 Abs. 1 Buchstabe b genannter Rechte (Teil A) und über die Höh...
-
LBG § 42 (Law)
(1) Der Besitzeinweisungsbeschluß ist aufzuheben, wenn nicht binnen eines Jahres, nachdem die Besitzeinweisung wirksam geworden ist (§ 39 Abs. 1 Nr. 5), der Enteignungsbeschluß erlassen wird. Kann der...
-
LBG § 44 (Law)
(1) Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, so findet zur Festsetzung einer Geldentschädigung, einer Naturalwertrente (§ 25), einer zusätzlichen Geldentschädigung (§ 24 Satz 1) oder...
-
LBG § 46 (Law)
Wird der Plan vor Erlaß des Enteignungsbeschlusses geändert, so ist, wenn eine erneute Erörterung der Entschädigung erforderlich ist, ein weiterer Entschädigungstermin anzuberaumen. Zu dem Termin sind...
-
LBG § 49 (Law)
Der Eintritt der Unanfechtbarkeit des Teils A des Enteignungsbeschlusses ist den Beteiligten schriftlich bekanntzugeben. Die Mitteilung ist zuzustellen.
-
LBG § 50 (Law)
Bietet der Eigentümer schon vor der Unanfechtbarkeit des Teils B des Enteignungsbeschlusses oder vor Übertragung des Besitzes an dem Ersatzland die Übergabe an, so werden die Anerkenntnisbeträge (§ 45...
-
LBG § 52 (Law)
In den Fällen des § 51 Abs. 1 gilt der Enteignungsbeschluß als Besitzeinweisung in das enteignete Grundstück und in das Ersatzland zu dem nach § 51 bestimmten Tag, sofern der Begünstigte nicht schon n...
-
LBG § 57 (Law)
...§§ 17 bis 24, 28, 29, 31 bis 37 und 44 bis 55 sinngemäß anzuwenden. (5) Der frühere Inhaber eines Rechts, das durch Enteignung nach den Vorschriften dieses Gesetzes erloschen oder entzogen w...
-
LBG § 58 (Law)
Für die Anfechtung der nach diesem Gesetz erlassenen Verwaltungsakte gilt die Verwaltungsgerichtsordnung.