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UmwG 1995 § 118 Anzuwendende Vorschriften (Law)
Auf die Verschmelzung kleinerer Vereine im Sinne des § 210 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind die Vorschriften des Zweiten und des Dritten Unterabschnitts entsprechend anzuwenden. Dabei treten be...
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UmwG 1995 § 119 Bekanntmachung der Verschmelzung (Law)
Sobald die Verschmelzung von allen beteiligten Aufsichtsbehörden genehmigt worden ist, macht die für den übernehmenden kleineren Verein zuständige Aufsichtsbehörde, bei einer Verschmelzung durch Neugr...
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UmwG 1995 § 122 Eintragung in das Handelsregister (Law)
...§ 18 Abs. 1 bleibt unberührt. (2) Kommt eine Eintragung nicht in Betracht, treten die in § 20 genannten Wirkungen durch die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der übertr...
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UmwG 1995 § 122j Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Law)
(1) Unterliegt die übernehmende oder neue Gesellschaft nicht dem deutschen Recht, ist den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen kön...
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UmwG 1995 § 127 Spaltungsbericht (Law)
...§ 8 Abs. 1 Satz 2 bis 4, Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
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UmwG 1995 § 134 Schutz der Gläubiger in besonderen Fällen (Law)
...3) Für die Ansprüche gegen die Anlagegesellschaft nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 133 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 und 5 entsprechend mit der Maßgabe, daß die Frist fünf Jahre nach dem in § 133 Abs. 4 Satz ...
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UmwG 1995 § 148 Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung (Law)
...§ 127; 2. das Prüfungsgutachten nach § 125 in Verbindung mit § 81. ...
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UmwG 1995 § 155 Wirkungen der Ausgliederung (Law)
...§ 131 das Erlöschen der von dem Einzelkaufmann geführten Firma. Das Erlöschen der Firma ist von Amts wegen in das Register einzutragen.
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UmwG 1995 § 160 Anmeldung und Eintragung (Law)
...§ 137 Abs. 1 ist von dem Einzelkaufmann und den Geschäftsführern oder den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats einer neuen Gesellschaft vorzunehmen. (2) Die Eintragung der Gesells...
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UmwG 1995 § 176 Anwendung der Verschmelzungsvorschriften (Law)
...§ 23 tritt ein Anspruch auf Barabfindung; auf diesen sind § 29 Abs. 1, § 30 und § 34 entsprechend anzuwenden. (3) Mit der Eintragung der Vermögensübertragung in das Handelsregister des Sitze...
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UmwG 1995 § 180 Anwendung der Verschmelzungsvorschriften (Law)
...§ 176 Abs. 2 bis 4 sowie § 178 Abs. 3 sind entsprechend anzuwenden. (3) Hat ein Mitglied oder ein Dritter nach der Satzung des Vereins ein unentziehbares Recht auf den Abwicklungsüberschuß o...
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UmwG 1995 § 190 Allgemeiner Anwendungsbereich (Law)
(1) Ein Rechtsträger kann durch Formwechsel eine andere Rechtsform erhalten. (2) Soweit nicht in diesem Buch etwas anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über den Formwechsel nicht fü...
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UmwG 1995 § 197 Anzuwendende Gründungsvorschriften (Law)
...§ 31 des Aktiengesetzes anwendbar.
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UmwG 1995 § 209 Annahme des Angebots (Law)
Das Angebot nach § 207 kann nur binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden, an dem die Eintragung der neuen Rechtsform oder des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das Register bekannt gemacht ...
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UmwG 1995 § 212 Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung (Law)
...§ 207 Abs. 1 anzubieten war, zu niedrig bemessen sei, so hat auf seinen Antrag das Gericht nach den Vorschriften des Spruchverfahrensgesetzes die angemessene Barabfindung zu bestimmen. Das gleiche gil...
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UmwG 1995 § 213 Unbekannte Aktionäre (Law)
...§ 35 entsprechend anzuwenden.
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UmwG 1995 § 220 Kapitalschutz (Law)
...3) Beim Formwechsel in eine Aktiengesellschaft oder in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien hat die Gründungsprüfung durch einen oder mehrere Prüfer (§ 33 Abs. 2 des Aktiengesetzes) in jedem Fall sta...
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UmwG 1995 § 221 Beitritt persönlich haftender Gesellschafter (Law)
Der in einem Beschluß zur Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien vorgesehene Beitritt eines Gesellschafters, welcher der formwechselnden Gesellschaft nicht angehört hat, muß notariell beu...
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UmwG 1995 § 225 Prüfung des Abfindungsangebots (Law)
...§ 217 Abs. 1 Satz 2 ist die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung nach § 208 in Verbindung mit § 30 Abs. 2 nur auf Verlangen eines Gesellschafters zu prüfen. Die Kosten trägt die Gesellschaft. ...
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UmwG 1995 § 225c Anzuwendende Vorschriften (Law)
...§ 214 Abs. 2 und die §§ 217 bis 225 entsprechend anzuwenden.