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WDO 2002 § 148 Einschränkung von Grundrechten (Law)
Durch dieses Gesetz werden das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) und das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetz...
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WDO 2002 § 4 Beteiligung der Vertrauensperson (Law)
...§§ 28 und 29 des Soldatenbeteiligungsgesetzes. Das Ergebnis der Anhörung der Vertrauensperson ist dem Soldaten vor dessen Anhörung nach § 14 Abs. 1 Satz 3, § 32 Abs. 5 Satz 1 oder nach § 93 Abs. 1 Sat...
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WDO 2002 § 5 Zustellungen (Law)
(1) Die in diesem Gesetz vorgeschriebenen Zustellungen werden ausgeführt 1. durch Übergabe an den Empfänger gegen Empfangsbekenn...
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WDO 2002 § 10 Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (Law)
Zeugen und Sachverständige, die nicht dienstlich gestellt werden, erhalten eine Entschädigung oder Vergütung in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes.
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WDO 2002 § 18 Verbot mehrfacher, Gebot einheitlicher Ahndung (Law)
...§ 96 bleibt unberührt. (2) Mehrere Pflichtverletzungen eines Soldaten oder eines früheren Soldaten, über die gleichzeitig entschieden werden kann, sind als ein Dienstvergehen zu ahnden. ...
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WDO 2002 § 19 Gnadenrecht (Law)
...§ 52 des Soldatengesetzes entsprechend.
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WDO 2002 § 23 Verweis, strenger Verweis (Law)
(1) Der Verweis ist der förmliche Tadel eines bestimmten pflichtwidrigen Verhaltens des Soldaten. (2) Der strenge Verweis ist der Verweis, der vor der Truppe bekannt gemacht wird. ...
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WDO 2002 § 32 Ermittlungen des Disziplinarvorgesetzten (Law)
(1) Werden Tatsachen bekannt, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, hat der Disziplinarvorgesetzte den Sachverhalt durch die erforderlichen Ermittlungen aufzuklären. Der Inhalt mündlic...
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WDO 2002 § 48 Vollstreckender Vorgesetzter (Law)
(1) Einfache Disziplinarmaßnahmen vollstreckt der nächste Disziplinarvorgesetzte. Wird die Disziplinarmaßnahme von einer anderen Stelle verhängt, ersucht diese den nächsten Disziplinarvorgesetzten um ...
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WDO 2002 § 60 Beförderungsverbot (Law)
(1) Während des Beförderungsverbots darf dem Soldaten kein höherer Dienstgrad verliehen werden. Er darf während der Dauer des Beförderungsverbots auch nicht in eine Planstelle einer höheren Besoldungs...
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WDO 2002 § 65 Aberkennung des Ruhegehalts (Law)
...§ 126 Abs. 3 bleibt unberücksichtigt. § 63 Abs. 3 gilt entsprechend.
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WDO 2002 § 72 Präsidialverfassung (Law)
(1) Bei jedem Truppendienstgericht wird ein Präsidium gebildet. (2) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten als Vorsitzenden und aus vier gewählten Richtern. (3) Der Präsident üb...
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WDO 2002 § 78 Säumige ehrenamtliche Richter (Law)
(1) Gegen ehrenamtliche Richter, die sich ohne genügende Entschuldigung zu den Sitzungen nicht rechtzeitig einfinden oder die sich ihren Pflichten auf andere Weise entziehen, kann ein Ordnungsgeld fes...
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WDO 2002 § 88 Gutachten über den psychischen Zustand (Law)
Das Truppendienstgericht kann den Soldaten nach Anhörung eines Sachverständigen und des Verteidigers zur Vorbereitung eines Gutachtens über seinen psychischen Zustand in ein öffentliches psychiatrisch...
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WDO 2002 § 98 Einstellung (Law)
...§ 16 nicht verhängt werden dürfen oder 4. ein Dienstvergehen nicht vorliegt oder nicht erwiesen ist. ...
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WDO 2002 § 102 Disziplinargerichtsbescheid (Law)
...§ 98 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 geboten ist. Ein Disziplinargerichtsbescheid darf nur ergehen, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtl...
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WDO 2002 § 108 Entscheidung des Truppendienstgerichts (Law)
...§ 16 nicht verhängt werden darf. Das Gericht kann das Verfahren mit Zustimmung des Wehrdisziplinaranwalts einstellen, wenn es ein Dienstvergehen zwar für erwiesen, eine Disziplinarmaßnahme aber nicht ...
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WDO 2002 § 113 Verfahren (Law)
In gerichtlichen Antragsverfahren kann das Wehrdienstgericht Beweise erheben und mündliche Verhandlung anordnen. Es entscheidet durch Beschluss.
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WDO 2002 § 119 Aktenübersendung an das Bundesverwaltungsgericht (Law)
...§ 115 Abs. 1 dem Wehrdisziplinaranwalt zu übersenden. Dieser legt die Akten unverzüglich dem Bundeswehrdisziplinaranwalt vor, der sie an das Bundesverwaltungsgericht weiterleitet.
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WDO 2002 § 120 Beschluss des Berufungsgerichts (Law)
...§ 117 als unzulässig verwerfen, 2. das Urteil des Truppendienstgerichts aufheben und die Sache an eine andere Kammer desselb...